Anhänger zum Transport des Quads - Kaufberatung

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  • Die Übersicht kommt sinngemäß aus der VDI.


    Dann müsste ja das Niederzurren explizit verboten sein. Ist es aber nicht (steht nämlich auch so in gleicher VDI), oder hast Du eine andere Grundlage (Quelle)?


    Und wenn sich das Quad trotz Sicherung über die Räder mitsamt Anhänger aufschaukelt, wird der Spaß noch größer, weils dann Dein Zugfahrzeug auch noch mit von der Straße wippt. Mein Anhänger fing deswegen schon an zu schlingern. Deswegen Sicherung über die Räder (Aufnahme der Kräfte im normalen Fahrbetrieb) + Sicherung der federnden Masse (gegen das Aufschaukeln).


    Gegenfrage:


    Wie sichert man ein Fahrzeug ohne Räder, wenn also die Radgurte nicht möglich sind?


    Darf man das z.B. mit Holz unterbauen und Niederzurren? Darf man!


    Warum dann nicht auch, wenn die Räder noch dran sind?


    Hat z.B. er hier gemacht, geht wunderbar und ist auch vorschriftenkonform.

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  • Im gewerblichen Bereich macht der VDA die Vorschriften . Ich weiß nur aus der täglichen Praxis das Niederzurren von Fahrzeugen nicht zulässig ist.Bin kein Rechtsverdreher....
    Ich mache das erst seit neun Jahren und lerne gerne was dazu :) Wenn du mir zeigen kannst wo es geschrieben steht das Niederzurren von Fahrzeugen zulässig ist, dann zeig es Bitte.

  • Wenn irgendwo ein autotransporter mit 8 Fahrzeugen beladen steht schau dir das einmal an, und dann noch beladen auf zwei ebenen.

    Gruß Herb.
    fährste quer, siehste mehr


    " Lieber nee Dicke KFX, wie nee Dünne Rente "

  • genau sowas
    haste da schon einmal gegen/s aufschauckeln einen gurt übers dach gelegt?


    wenn sich was tut in der richtung, dann die autos in der oberen reihe, aber kein quad, was auf einem hänger 50cm über der strasse auf einem hänger steht

    Gruß Herb.
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  • Im gewerblichen Bereich macht der VDA die Vorschriften . Ich weiß nur aus der täglichen Praxis das Niederzurren von Fahrzeugen nicht zulässig ist.Bin kein Rechtsverdreher....
    Ich mache das erst seit neun Jahren und lerne gerne was dazu :) Wenn du mir zeigen kannst wo es geschrieben steht das Niederzurren von Fahrzeugen zulässig ist, dann zeig es Bitte.


    Na das hatte ich doch schon hier und hier geschrieben: VDI 2700 Blatt 8.1 Ausgabe April 2009 , kann man von hier beziehen.


    So, und jetzt Du:
    Auf welches Regelwerk beruft sich der VDA? Geben die gar was eigenes raus? Wollen die evtl. aus Qualitätssicherungsgründen das nicht (wäre ja nachvollziehbar)?

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  • wenn sich was tut in der richtung, dann die autos in der oberen reihe, aber kein quad, was auf einem hänger 50cm über der strasse auf einem hänger steht

    Hm, meine Erfahrungen sehen da (leider) anders aus, habs aber noch rechtzeitig bemerkt.
    Es war mit nem ATV, also bissl hochbeiniger und noch mit etwas Beladung auf den Gepäckträgern.

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  • Sooo jetzt hatte ich auch mal die Zeit alles zu lesen, daher jetzt hier mein Kommentar.


    Sicherung vom Papa:
    Ganz schlecht: Gurte über scharfe Kanten gezogen - kannste weglassen.

    So scharf sind die Gar nicht, siehe anghängtes Bild. Die Tatsache, dass Kanten vermieden werden müssen ist bewusst, jedoch war sonst nichts ausreichend stabiles verfügbar, um eine Sicherung vorzunhemen.


    Saubere Lösung wäre:
    1. Verwende die richtigen Zurrpunkte am Quad (Herstellerangabe im Handbuch), alternativ Sicherung über die Reifen (Aufnahme der Zurrkräfte) in Kombination mit Deiner jetzigen Variante (Quad in die Federn ziehen, vermeidet Aufschaukeln mitsamt Anhänger - glaub mir, ich habe da Erfahrung mit)
    2. Anbringen zusätzlicher Zurrpunkte im Anhänger mit ausreichender Tragfähigkeit (die Zurrösen nicht nur mit der Holzplatte, sondern mit dem Rahmen (!) des Anhängers verschrauben !
    Alternative: geeigneten Anhänger kaufen (min. 1500€ weniger auf dem Konto! :.pfeifer: )

    1. Die Zurrpunkte an meinem Quad sind alle für das Anheben ausgelegt und befinden sich an den Gepäckträgern oben. Ein Befestigen daran würde zwangsweise zum Niederzurren und zurren über Plastik führen. Also keine brauchbare Lösung. Daher die Idee am Differentialgehäuse/Anhängerkupplung


    2. Der Anhänger auf dem das Quad steht ist ein 2,5t Autotransporter, also definitiv für den Fahrzeugtransport ausgelegt. Die entsprechenden Ösen sind direkt am Rahmen und entsprechend fest. Da haben schon viele Autos dran gehalten.


    Was noch Pluspunkte bringt und nicht viel kostet: Vorlegekeile vorn und hinten
    - die vorderen kannst du auf Bretter aufschrauben und mit Balken (Dachlatte reicht) so verbinden, dass die immer an der gleichen Stelle sitzen auf dem Anhänger
    --> Quad steht immer an der gleichen Stelle --> Stützlast des Anhängers immer optimal und Quad schon vor dem Zurren gegen wegrollen gesichert --> wenn der Anhänger beim Beladen nicht in Waage ist.

    Fahrzeug vorwärts geladen (in Fahrtrichtung) drei Keile(Radvorleger) und ein Gurt.
    Zum Beispiel hinten rechts zwei Keile und der Gurt. Vorne links der dritte Keil davor.

    Da vermutlich niemand geeignete Radvorleger beziehungsweise einen geeigneten Aufbau zum ordentlichen Sichern von Fahrzeugen hat, empfehle ich alle vier Räder mit einem dreipunkt Gurt zu sichern. Auf die Gurte gehört ein Gurtcontroller. Dann ist alles nach Vorschrift.
    Niederzurren ist nicht mehr zulässig.

    Ist bei der Sicherung meines Vaters auch erfüllt durch die Anfahrpunkte des Autotransporters. Schaut mal auf dem angehängten Bild. Die Kante bremst auf jeden fall einiges zusätzlich.


    Zitat von »nighteik«




    Niederzurren ist nicht mehr zulässig.

    Genau diese Auskunft habe ich auch vom DEKRA Mann auch zwecks privatem Transport bekommen. Laut STVO darf die Ladung nicht rutschen können. Das wäre durch ein Niederzurren nicht zu sichern, also unzulässig. Irgendwem muß man ja mal vertrauen das er weiß wovon er spricht.

    Kenne ich auch so....




    Wirklich interessant, was für eine Diskussion angeregt wurde und vor allem wie viel Wissen dazu vorhanden ist. Super danke! :Hallo:

  • Zitat von »nighteik«




    Im gewerblichen Bereich macht der VDA die Vorschriften . Ich weiß nur aus der täglichen Praxis das Niederzurren von Fahrzeugen nicht zulässig ist.Bin kein Rechtsverdreher....
    Ich mache das erst seit neun Jahren und lerne gerne was dazu :) Wenn du mir zeigen kannst wo es geschrieben steht das Niederzurren von Fahrzeugen zulässig ist, dann zeig es Bitte.


    Na das hatte ich doch schon hier und hier geschrieben: VDI 2700 Blatt 8.1 Ausgabe April 2009 , kann man von hier beziehen.


    So, und jetzt Du:
    Auf welches Regelwerk beruft sich der VDA? Geben die gar was eigenes raus? Wollen die evtl. aus Qualitätssicherungsgründen das nicht (wäre ja nachvollziehbar)?


    Hab was gefunden, ist es das?
    >



    Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA),
    Frankfurt/Main
    Ausgabe: März 2010 ">
    Fahreranweisung für Transporte von PKW und leichten Nutzfahrzeugen bis unter 4 t (im weiteren Fahrzeuge genannt) auf Spezial-Autotransportern "

    Zitat"
    ">
    ">



    Schadenverhütung ist das oberste Gebot für alle mit dem
    Transport von Fahrzeugen beauftragten Personen und
    Unternehmen.


    1.3 Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen
    Vorschriften und Haftungsregelungen bleiben hiervon
    jedoch unberührt. Dies gilt auch für die Regeln zur
    Ladungssicherung nach VDI-Richtlinie 2700 Blatt 8.1."


    Und was das Sichern über die Räder angeht:
    >



    8. Sicherung der Neufahrzeuge auf dem Transporter
    8.1 Die Fahrzeuge sind grundsätzlich mit Drei-Punkt-Zurrgurten, die mit variablen
    Gurtcontrollern versehen sind, in Verbindung mit Radvorlegern auf den
    Transportfahrzeugen zu sichern.<


    Also bleibt's dabei: Niederzurren (auch unserer Quads) ist dadurch nicht verboten.

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  • Moin
    richtisch nicht verboten....
    es gibt transporte, da geht es gar nicht anders.
    War wöchentlich mit einem 40t Lkw auf der Eisenbahn und auf Fähren unterwegs, auch hier wierd nur nach unten gegurtet.

    Gruß Herb.
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  • Vom Niederzurren kann ich nichts lesen :Nichts:


    Mit den Dei-Punkt-Zurrgurten ist sowas gemeint :


    2015-12-14 09.33.26.jpg



    und ohne Controller zählt das ganze nicht :


    2015-12-14 09.32.59.jpg




    Die Bahnverladung und die Verladung auf Schiffen hat eigene Richtlinien. Die kenne ich nicht. Ich dachte es geht hier um den Straßentransport.

  • Vom Niederzurren kann ich nichts lesen :Nichts:




    Ich werd dir die VDI hier nicht veröffentlichen. :Nichts: Wenn Du beruflich damit zu tun hast, sollte die Dir ohnehin zugänglich und bekannt(!) sein. :yipp: Ich geb Dir auf Anfrage sogar noch die Seitennummer.




    PS.: Meine Fragen hast Du noch nicht beantwortet:


    Dürfen Kfz bis 4t und leichte Nutzfahrzeuge, wenn keine Räder dran sind, beim Transport niedergezurrt werden?


    Auf welches Regelwerk beruft sich der VDA? Und ist das dann auf unsere Fälle anwendbar (z.B. bei ner Ladungssicherungskontrolle)?

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    2 Mal editiert, zuletzt von ah1st ()

  • Sorry, der Transport von Fahrzeugen ohne Räder ist nicht so mein Spezialgebiet. Habe da auch noch nie drüber nachgedacht sowas zu laden.
    Ich weiß halt nur aus der täglichen Praxis und aus den Fahrerschulungen das ich ein Fahrzeug (mit Rädern dran 8o ) nicht mit einem Gurt in die Federn(Fahrwerk) ziehen darf. FERTIG.



    Auch kann ich euch verraten das der gewerbliche Transport auf der Straße weniger kontrolliert wird, weil dort die Regeln zur Ladungssicherung bekannt sind und in weiten Teilen eingehalten werden.


    Die Polizei kontrolliert lieber Handwerker und private Transporte. Dort ist wohl mehr zu holen.


    Wenn ihr in eine Kontrolle als privater kommt, dann geht es nicht darum das ihr nach VDI VDA Merkblatt nullachtfünfzehn Ausgabe 23 gesichert habt, sondern die wollen nur sehen das ihr euch Gedanken gemacht habt zur Ladungssicherung und wollen sich davon überzeugen das nichts passieren kann beim Transport.

  • Fahrzeuge ohne räder, siehe shwertransport, hohe trecker, Mähdrescher muldenkipper, oder kettenfahrzeuge, sind jeweils mit zwei gurten, oder ketten, vorne und hinten von der Mitte nach außen, mit einer gummiunterlage, oder auf holzbalken zu sicher.
    dadurch ist die Ladung nach unten, so wie nach der Seite gesichert.
    steht die Ladung vorne nicht schlüssig an der bordwand, muß auch noch beidseitig nach hinten gesichert werden, das bei einer vollbremsung das fahrzeu, oder jede andere Ladung sich nicht nach vorne bewegen kann.


    es ist nicht richtig, das Lkw auf ladungssicherung weniger einer Kontrolle unterzogen werden, gerade auf diese transporte haben Polizei und bag ein besonderes augenmerk.
    Studien haben gezeigt, daß durch keine oder falsche ladungssicherung, mehr Unfälle und verkehrstechnisch zu verzeichnen sind.

    Gruß Herb.
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  • Sooo jetzt hatte ich auch mal die Zeit alles zu lesen, daher jetzt hier mein Kommentar.


    So scharf sind die Gar nicht, siehe anghängtes Bild. Die Tatsache, dass Kanten vermieden werden müssen ist bewusst, jedoch war sonst nichts ausreichend stabiles verfügbar, um eine Sicherung vorzunhemen.



    Was spricht gegen das sichern über die Achse?


    Solange die gefahrene Geschwindigkeit nicht höher ist, als was das Quad kann, dürften die Kräfte nicht größer als im Fahrbetrieb des Quads sein.

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  • Was spricht gegen das sichern über die Achse?


    Solange die gefahrene Geschwindigkeit nicht höher ist, als was das Quad kann, dürften die Kräfte nicht größer als im Fahrbetrieb des Quads sein.


    Mhm auf die kurzfristige Belastung mag das zutreffen. Beim Einzurren wird aber - zumindest ein wenig - Spannung drauf gegeben. Und ich kenne das Maschinchen noch nicht gut genug, um zu beurteilen, wie es die dauerhafte Zugbelastung an den Achsen mitmacht. Wenn dann noch eine Bremsung dazu kommt - lieber nicht.
    Aber: Quad 95km/h - Hänger 80km/h...
    Daher die Entscheidung für die Anhängerkupplung/Differentialgehäuse.

  • Hab mit interesse diesen Beitrag gelesen. Da wird vieles durcheinander gebracht. Habe beruflich 30 Jahre als Polizist auf die Strassen rumkutschiert. Habe also ein wenig Erfahrung.......


    1. Ladungssicherung Vorschriften sind im Leben gerufen für gewerbliche Transporte von Gütern. Da kann mann alles drunter verstehen: pro Bahn - LKW - PKW - Kleinbus usw. ABER : Gewerblich !!!


    2. Privat sind die Vorschriften einfacher. Bei ATV/Quad transport hier gehe ich aus von Privat.


    3. Sicherungen werden immer angebracht an die "ungefederte masse" der Ladung. Und das nehme mann sehr genau. Die Ladung darf nicht rutschen und die Spannung auf das sicherheitsmittel muss "konstant" sein; darf durch Federung nicht variieren.


    4. Privat braucht mann keine zertifizierte spangurten; es darf auch Seil oder Ketten sein. Die Befestigung am Anhänger ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es muss so befestigt sein das die Ladung nicht mehr rutscht; sonnst nichts. Ob mann dazu einen Gurt nimmt mit 1000 kg Zugkraft oder eine mit 10 tonnen ist egal. Bei Kontrolle darf die Ladung nicht unter den Gurt federn und darf nicht rutschen. Dabei braucht mann nur rechnung zu halten mit normale fahr Konditionen. ( nicht bei Unfall und Co)


    Was heist das jetzt in die Praxis: Ob eine Sicherung unten / oben / diagonal befestigt ist; ist egal. Die Spannung muss gleich bleiben und die Ladung darf nicht rutschen. Für mich: vorne auf den Anhänger......gegen die vorderhand fahren und eine vorne und eine hinten abspannen. Am rad versteht sich. (ungefederte masse) Mein Seilzug wird als extra vorne am hanger befestigt, aber nicht straf gezogen. Mein ATV kann schon mit federn auf seine eigene federn.

  • "2. Privat sind die Vorschriften einfacher. Bei ATV/Quad transport hier gehe ich aus von Privat."


    Schreib doch mal, welche Vorschriften es für privaten Transport gibt.


    Aus meiner Sicht ist das der 22er STVO. Darin wird auf die anerkannten Regeln der Technik verwiesen, die zu beachten sind. Und welche sind das?


    "4. Privat braucht mann keine zertifizierte spangurten; es darf auch Seil oder Ketten sein."


    Zustimm, solange die auftretenden Kräfte aufgenommen werden können. Das muss der Privatverwender gewährleisten können.


    "Die Befestigung am Anhänger ist nicht gesetzlich vorgeschrieben."


    Wie meinst Du das? So wie hier ganz ohne Gurte, wenn die Kastenmaße des Anhängers = Umriss des Quads?


    Wir sind aber einig, wenn verzurrt wird, dass die Zurrpunkte des Anhängers die auftretenden Kräfte abhalten können müssen.


    "Es muss so befestigt sein das die Ladung nicht mehr rutscht; sonnst nichts."


    So stehts im 22er STVO.


    "Ob mann dazu einen Gurt nimmt mit 1000 kg Zugkraft oder eine mit 10 tonnen ist egal."


    Und hier wird's knifflig und da stimme ich überhaupt nicht zu:


    Wieviel darfs denn sein? Geht auch ein Gurt mit 100kg LC oder auch einer, der gar keine ausgewiesene LC hat? Holla die Waldfee, wenn Du hier ins falsche Baumarktregal greifst, wirds schnell gefährlich.


    "Was heist das jetzt in die Praxis: Ob eine Sicherung unten / oben / diagonal befestigt ist; ist egal. Die Spannung muss gleich bleiben und die Ladung darf nicht rutschen. Für mich: vorne auf den Anhänger......gegen die vorderhand fahren und eine vorne und eine hinten abspannen. Am rad versteht sich. (ungefederte masse) Mein Seilzug wird als extra vorne am hanger befestigt, aber nicht straf gezogen. Mein ATV kann schon mit federn auf seine eigene federn."


    Und ist das dann auch o.k.?


    Aus meiner Sicht ja, weil die Gurte keiner dynamischen Beanspruchung durch federnde Masse ausgesetzt sind.

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