Anhäger(-kupplung) für Outlander

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  • Hab nochmal nachgeschaut 100 kg Stützlast bzw. Angängelast und Max. 590kg darf der Hänger schwer sein

    Also ich würde jetzt mal drauf wetten, dass da jemand Stüzlast und Anhängelast mächtig verwechselt.


    Mich würde mal interessieren, wo du diese Werte her hast. Aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ? Wenn ja, unter welchen Nummern?


    Ich tippe mal, die 100 stehen bei dir unter O.2 und die 590 unter O.1. (O.1 gebremste Anhängelast, O.2 ungebremste Anhängelast)


    Die max. Stüzlast sollte wenn überhaupt unter 13 eingetragen sein (bei meiner Outlander ist unter 13 nichts eingetragen)

  • Woher willste das wissen??? Ich lese nur Angängelast und von Gebremst oder Ungebremst steht da überhaupt nichts.
    In mein Handbuch steht Stützlast 13kg max. auf einer andren Seite steht Stützlast 23 kg max. Zulässige Zuladung der Anhängers 590kg. Abschleppgewicht 135 kg
    Den Hänger mit 100 kg ungebremst, was soll das für einer sein. Selbst ein Fahrradanhänger kommt an 100kg dran. Der kleiner Fahrradhänger für 2 Kinder hat max 80kg zuladung. Da passt das schon ganz gut 590 kg ungebremst

  • Du hast dir doch selbst schon geantwortet: esgibt eben nur zwei Anhängelasten - gebremst oder ungebremst! Stützlast 13 oder 23 kg - mußt du in deinen Fahrzeugpapieren nachlesen. Prospektdaten :whistling: werden dir bei keiner Fahrzeugkontrolle weiterhelfen.
    Zulässige Zuladung? ist nur für den Anhänger wichtig - fürs Zugfahrzeug gült das zulässige Gesamtgewicht. Abschleppgewicht? was soll das sein?
    100 kg für den ungebremsten Anhänger ist nicht unüblich - z. B. sind die kleinen Anhänger von Erde und Dalara dafür gedacht, die wiegen leer etwa 50-55 kg.


    Hank

  • Ja versteh ich ja ,aber steht halt nur so da. Nein Zulässige Zuladung das heißt mit 2 Leuten und Anhänger darf es nicht mehr als 272 kg ergeben.
    Oder was keine dein Quad tragen? Jops Abschleppgewicht. Versteh den Wert auch net aber das steht da so drin.
    Ich habe so ein Praktiker Anhänger der hat gesamt Gewicht von ca 500kg ungebremst und der wiegt auch net mehr wie 50kg.
    Aber so wie es aussieht weiß es keiner genau oder schau mal bei Dir im Handbuch nach was da an Daten stehen.
    Da mache ich mir keine Sorgen.

  • Mit der Zuladung hast du (teilweise) recht. Du mußt allerdings deine Ladung auf Gepäckträgern usw und gegebenenfalls die Stützlast zurechnen. Es gibt da auch noch Unterschiede bei den Zulassungsarten wKP und LoF, bei Lof z.B. ist der Fahrer mit 75 kg eingerechnet. Bei VKP wird (aufgrund der geringeren zulässigen Motorstärke) auch die Anhängelast geringer ausfallen.
    Was im Handbuch steht ist den Behörden Sch...egal - gültig sind allein die eingetragenen Werte und die können sogar eine höhere Anhängelast beinhalten.

  • Aber so wie es aussieht weiß es keiner genau

    Jeder der lesen kann, findet die relevanten Angaben im Fahrzeugschein bzw.Zulassungsbescheinigung Teil I.


    O.1: Zulässige gebremste Anhängelast (gebremster Abhänger (meißt mit Auflaufbremse) +Ladung) dabei spielt es keine Rolle wieviel der Anhänger maximal könnte.
    O.2 Zulässige ungebremste Anhängelast (nichtgebremster Anhänger+Ladung) dabei spielt es keine Rolle wieviel der Anhänger maximal könnte.
    13: Maximal zulässige Stüzlast (Last die senkrecht auf die Anhängerkupplung wirkt)
    F.2 Zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs (Fahrzeug +Mitfahrer+ Ladung+ evtl.reale Stützlast auf der Anhängerkupplung)



    Ich denke, dass sollte jeder verstehen.


    Dein als Beispiel angegebener Praktiker Anhänger:
    Den darfst du natürlich auch ziehen, wenn sein tatsächliches Gesamtgewicht deine im Fahrzeugschein angegebene ungebremste Anhängelast nicht überschreitet.


    Das wiederum bedeutet, diesen Anhänger kannst du wahrscheinlich voll beladen mit deinem PKW ziehen, bei dem ATV nur noch mit 50 Kg beladen.

  • Jops hast Recht.
    Punkt 0.1 600kg gebremst
    Punkt 0.2 250kg ungebremst
    Punkt F.2 668 kg gesammt.
    Dann bin ich ja beruhigt passt von den Werten. Jetzt nur noch ne neue Achse ordern und Quad reifen drauf.

  • So...schlussendlich ist es der Böckmann Aluminium-Kastenanhänger Typ TL-AL 1711/10 geworden (gebremste Variante des 1711/75).
    Kasteninnenmaße: 1790 mm lang, 1110 mm breit, 350 mm Alu-Bordwände
    140 kg Eigengewicht....also darf ich noch 360 Kg aufladen, was mir dicke reicht!


    Und übrigens:
    Inspektion bei Jet-Action: Angebot 920,-€!!!
    Inspektion beim super Kawasaki Fachhändler 520,-! Immernoch viel Geld, muss man aber scheinbar bei Can Am hinnehmen....

  • Du hast dir doch selbst schon geantwortet: esgibt eben nur zwei Anhängelasten - gebremst oder ungebremst! Stützlast 13 oder 23 kg - mußt du in deinen Fahrzeugpapieren nachlesen. Prospektdaten :whistling: werden dir bei keiner Fahrzeugkontrolle weiterhelfen.
    Zulässige Zuladung? ist nur für den Anhänger wichtig - fürs Zugfahrzeug gült das zulässige Gesamtgewicht. Abschleppgewicht? was soll das sein?
    100 kg für den ungebremsten Anhänger ist nicht unüblich - z. B. sind die kleinen Anhänger von Erde und Dalara dafür gedacht, die wiegen leer etwa 50-55 kg.


    Hank

    Bei einer Stützlast von 13Kg (wie bei meiner Outlander 1000) limitiert das das Gewicht des Anhängers incl. Ladung immer auf maximal auf 325Kg, siehe ich das richtig?!? Die maximale Stützlast darf schließlich 4% des Gewicht des Anhängers nicht überschreiten....(3 durch 4 mal 100=325) :~: