Eintragung von Reifen LTR 450

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  • Hallo nochmal :).
    noch ne frage. Im Fahrzeugschein stehen folgende reifen drin AT18x10R8 und AT20x7R10.
    Die Reifen die ich habe sind folgende 20x11-9 und 21x7-10, diese Reifen sind auf felgen der größe 10x5.5 AT und 9x8.0 AT.


    Wie bekomme ich diese nun eingetragen. Habe keinerlei Gutachten Festigkeitsgutachten oder dergleichen. hat die evtl. jemand eingetragen? Oder weiß jemand woher ich ein Gutachten bekomme?



    MfG
    Chris

  • Die räder die du noch hast sind doch von der ltz.
    Alten schein mitnehmen und dem rpver erklären wäre ne Möglichkeit

    gruß Matthias


    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Ohne Fahrzeug spezifischem Gutachten für die Felgen , mit den entsprechendem Vermerk der Reifengrößen.


    Kurz und knapp gar nicht.

    Ich bin auch gegen rasen auf Autobahnen :peter:
    Denn..............................Wer soll das denn alles mähen :meinemeinung:

  • Ohne Fahrzeug spezifischem Gutachten für die Felgen , mit den entsprechendem Vermerk der Reifengrößen.


    Kurz und knapp gar nicht.


    Nicht ganz richtig ralphi!
    Der Christian hat letztes jahr auch so seine felfen und reifen beim tüv nord eintragen lassen

    gruß Matthias


    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Er brauch doch nur mal bei seinem TÜV anrufen.
    Dann weiß er es genau.


    Vielleicht teilt er uns das Ergebnis dann ja mit.

    Ich bin auch gegen rasen auf Autobahnen :peter:
    Denn..............................Wer soll das denn alles mähen :meinemeinung:

  • Könnte evt. Doch gehen.


    ß § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 (2) StVZO (Einzelabnahme)


    Sie möchten mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks? In diesen Fällen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und es ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Eine Einzelabnahme kann viel Zeit kosten. Teilweise werden besondere Prüfgeräte benötigt, oder es müssen zusätzliche Messungen und Berechnungen vorgenommen werden. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchem Begutachtungsaufwand Sie rechnen müssen..

    Ich bin auch gegen rasen auf Autobahnen :peter:
    Denn..............................Wer soll das denn alles mähen :meinemeinung: