Vorgehensweise TÜV

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  • Hey Leute,


    kurz zu meiner Geschichte:
    Ich habe mir ne Warrior 350X Bj.90 aus Österreich zugelegt. Dort war sie als Zugmaschine mit einer Höchstgeschweindigkeit von 40Km/h zugelassen/eingetragen allerdings ohne Anhängerkupplung.


    Wenn ich alles soweit richtig verstanden habe, gibt es die Möglichkeit das Fzg. in Deutschland als VKP mit max. 15KW oder eben "offen" als LoF zuzulassen.


    Jetzt meine Fragen:


    Muß ich bei VKP Zulassung einen Nachweiß über die Drosselung des Fzg. erbringen?


    oder eben


    Bekomme ich eine LoF Zulassung ohne Anhängerkupplung?


    Danke schonmal vorab

  • am besten fährst du zum tüv deines vertrauens und fragst dort nach.


    damals gab es eigentlich noch keine einheitlichen richtlinien, was quads betraf. meine war damals, '92, als pkw offen auf 55 km/h gedrosselt. dies wurde mit dem blockieren der beiden oberen gängen erreicht.
    aber eine zugmaschine ohne anhängerkupplung ist schon eine kuriosität.


    unwahrscheinlich, dass noch irgendwelche unterlagen aus ö in d gespeichert sind.
    also ab zum tüv und auf einen verständigen und interessierten ingenenieur hoffen.