ITP SS 112 Felgen Gutachten

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  • Hat jemand inzwischen ein Gutachten für ITP SS 112 Felgen 10 x 5 .
    ist schon etwas her wo jemand gefragt hat war 2009.
    Vieleicht hat ja jemand eins bekommen würde mich freuen . :D

  • Hat jemand inzwischen ein Gutachten für ITP SS 112 Felgen 10 x 5 .
    ist schon etwas her wo jemand gefragt hat war 2009.
    Vieleicht hat ja jemand eins bekommen würde mich freuen . :D

    moin,
    ich hab noch was.hatte auch ewig lang gesucht im Netz.Schick mir mal deine Mail-Adresse

  • Vielen Dank...hab die Unterlagen bekommen!


    Morgen zum Kollegen vom T... und mal vorsichtig ran tasten :D

    Ohje......ob das was wird ?????????


    Jetzt möchte er noch Reifengutachten und ob der Tacho dann noch richtig geht.........


    Hab ihm auch erklärt das so schon Dutzende wenn nicht hunderte, mit der Kombination, herumfahren!!


    Hat da noch jemand Erfahrungen mit dem ITP SS112 Radsatz? Sind da alle benötigten Unterlagen dabei?


    Gruß Andy

  • Versteh ich garnicht.Ich bin mit allen Unterlagen zur Dekra und dort wurden die Felgen und Reifengröße in Augenschein genommen.Bissel über 50€ bezahlt und fertig.War ne Sache von max.15min.Fahr doch mal zu einer anderen Prüfstelle.Vieleicht hast da mehr Glück.

  • Mich hat der Prüfer von der Dekra zum TÜV Nord geschickt, weil er selbst die Abnahme nach §21 nicht machen darf. Und der Typ sagt, dass nicht alle Festigkeitsprüfungen durchgeführt wurden lt den Gutachten.... :evil:


    So... Eben sogar noch eine Email vom Tüv-Prüfer bekommen mit einem Auszug aus den Vorschriften...sein Schlusswort dazu ganz klar : nur mit Festigkeitsgutachten keine Eintragung....

  • hier nochmal ein Ausschnitt aus einer Anweisung zum Umgang mit Sonderrädern:


    „Ausführlicher Text:
    Der Anbau eines Sonderrades, das vom Fahrzeughersteller an einem Fahrzeug nicht serienmäßig verbaut wurde, kann hinsichtlich der erforderlichen Festigkeit im Rahmen der Begutachtung des gesamten Fahrzeugs gemäß § 21 StVZO oder des Sonderradanbaus gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19(2) StVZO nur dann positiv begutachtet werden, wenn das Sonderrad mit einer dauerhaft angebrachten Kennzeichnung (kein Aufkleber) versehen ist und die erforderliche Festigkeit aufweist. Der Fe-tigkeitsnachweis kann erbracht werden durch
    eine Freigabe eines Fahrzeugherstellers, der Inhaber einer ABE / EG-TG ist,
    eine ABE oder
    ein Teilegutachten.


    Ein Festigkeitsnachweis gemäß der „Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhängerallein ist für den Nachweis der ausreichen-den Festigkeit von Sonderrädern grundsätzlich nicht ausreichend, da er keinen Nachweis der gleichmäßigen Fertigung („Conformity of Production“ / QM-System) beinhaltet.“


    Er sagt eindeutig aus, dass noch nicht einmal die vollständige Prüfung eines Sonderrades nach der Richtlinie ausreichend für eine positive Begutachtung ist. Somit kann nur der Nachweis der Festigkeit (Biegeumlaufprüfung und Impacttest) erst recht nicht als ausreichend angesehen werden.



    Originaltext von meinem Sachverständigen....Ich brauche Teilegutachten, sonst krieg ich meine Felgen nicht eingetragen.

  • @Heiko N


    ich hab noch mal durchgeschaut was ich dir geschickt habe.
    Da war das Teilegutachten nach 19(3) STVO und Festigkeitsgutachten dabei.
    Das Teilegutachten ist für Yamaha LOF Zugmaschine und LOF Zugmaschine Geräteträger.
    In den Teilegutachten sind auch Fahrzeugtypen von YFM350R/450R/660R/YFM700R mit den zulässigen RAD-Reifen-Kombinationen aufgeführt.
    QM-Zertifikatsnummer,zusätzliche Kennzeichnung.......ist auch aufgeführt.
    Zertifizierungsstelle DEKRA.

  • moinsen , habe mir die itp ss Alufelgen für meine triton baja gekauft,jedoch waren die ohne Gutachten... dennoch haben die einen TÜV Siegel eingestanzt in der Alufelge. kann man damit vielleicht leichter die Eintragungen bekommen? Oder hat jemand noch zufällig Unterlagen für solche Alufelgen ?
    Vielen dank in voraus