Hallo!
Mir war mein grosses Kuchenblech hinten immer schon ein Dorn im Auge. Leider ist unser Landkreis hier "null" flexibel.
Ein Kumpel fährt eine LTZ 400, die ja baugleich mit meiner KFX400 ist seid Zulassung mit kleinen Schildern (255 x 130 mm).
Die wurden beim selben Landkreis so zugeteilt. Also reine Willkühr. Der eine erteilt so ein Kennzeichen.....der andere hällt sich
quasi an die Vorschriften.
Ich habe mir lange überlegt, wie ich den Landkreis dazu bewegen könnte ..... mir auch diese Grösse (255x130mm) zu erlauben.
Nachdem ich mir ein Wilbers Fahrwerk zugelegt hatte, kam mir die Idee!
Das Quad kam mit dem Fahrwerk nun so tief, dass das Nummernschild die AHK abdeckte. Da ich eine LOF-Zulassung habe, dachte ich mir,
dass dies die Lösung sein könnte. Das Fahrwerk hat eine ABE und braucht nicht eingetragen werden. Vorher hatte ich die gelben KW-Federn eingetragen.
Ich habe Bilder vom Quad gemacht.....und da ich eh noch mein Drehgas beim Landkreis eintragen wollte, nahm ich auch gleich die Nummern-
schilder mit.
Beim Sachbearbeiter habe ich auf mein Problem mit der AHK hingewiesen und ein kleines Nummernschild verlangt. Sofort kam der Leiter der
Zulassungsstelle und machte einen auf "BIG BOSS".
Nein...Nein.....Quads bekommen nur grosse Schilder bei uns....sagte er. Ich wiess auf das Problem mit der LOF-Zulassung und der nicht zu
gebrauchenden AHK hin. Der hatte null Ahnung von LOF. Er sagte.....das ist ein Quad....und da kommen grosse Schilder dran.
Ich sollte Ihm mal die Bilder per Mail zusenden und er würde dann mal quer durch Deutschland bei anderen Landkreisen Erkundigungen einholen.
Auf dem Weg nach Hause bin ich mal schnell beim TÜV vorgefahren und habe mich erkundigt. Anhand der Bilder sagte der gute Mann, dass bei einer LOF-Zulassung der Kugelkopf der AHK frei und voll zu nutzen sein müsste, da sonst die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Ich sollte mal mit dem Quad vorbei kommen und er würde sich das mal ansehen. Am nächsten Tag bin ich da hin und wir kamen zu dem Ergebnis, dass das jetzige Schild zu gross sei. Es gibt auch keine andere Möglichkeit das Schild anders zu platzieren. Also muss ein kleineres Schild her. Auch der Prüfer meinte, dass die Grösse 255x130 die richtige wäre! Netterweise rief er direkt beim Landkreis an (er hat mit denen öfters wegen solchen Dingen zu tun). Per Telefon kam aber kein Ergebnis zu Stande. Er hat mir nun ein Gutachten erstellt, welches besagt, dass ich ein kleineres Schild haben müsse. Es erlischt sonst die Betriebserlaubnis.
Dieses Gutachten (hat mich 59,-€ gekostet) habe ich mit den gemachten Bildern zum Leiter der Zulassungsstelle gemailt. Einige Tage später habe ich telefonisch nachgefragt, zu welcher Entscheidung er nun gekommen sei. Er sagte kurz......können Sie sich hier abholen.....aufgelegt.
Er war sichtlich sauer, dass ich nun mit einem Gutachten daher gekommen bin. Nun konnte er nichts mehr dagegen tun und musste mir das kleine Schild genemigen. Dieses Gutachten wurde dann in meinen Fahrzeugschein eingetragen und eine Ausnahmegenemigung erstellt. Diese kostete natürlich wieder 45,-€.
Da es aber in dem ganzen Fall um Machtgehabe des Landkreises ging, war mir am Ende das Geld egal!!!!!
Ich wollte mein kleines Schild......und ich habe es bekommen! Kostete Geld....Nerven....Zeit....Geduld!
Ich denke, dass das Thema hier viele interessieren wird, und auch viele das selbe Problem haben.
Vielleicht klappt das ja auch bei Euch! Sehr viele haben durch ein grosses Schild Ihre AHK verdeckt......
Das nächste Projekt wird dann das grosse Schild vorne sein........das muss auch noch kleiner werden.....!!!!
Da muss ich mir wohl wieder was überlegen.........