Kleines Kennzeichen....so hat es geklappt

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  • Bei Autokennzeichen kann man nichts falsch machen aber bei Quad und ATV kannst wenn die Zulassungsstelle es nicht will in die Tonne kloppen

    Wenn keiner hilft :/ kann niemanden geholfen werden :facepalm: deshalb helfe ich wo es geht :handshake:

  • vorallem ist die größe doch fürs mopped, wobei man ja auch mopped kleiner bekommt



    ging es nur um den erwerb des kz oder das es auch zugeteilt wurde vom stva?

    gruß Matthias


    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • War eine echt interessante Diskussion gewesen...

    Sagen möchte ich folgendes...und zwar, das ich dann bei 123autokennzeichen.de das deutsche Euro Kennzeichen in zweizeiligem Format mit den Maßen 200mm x 200mm sehr günstig bestellt habe! Da kann man dann u. a. auch Autokennzeichen kaufen ... Ein Shop, den ich sehr gerne weiterempfehlen kann! Und die Preise, mehr als akzeptable! Ich zumindest war rundum zufrieden!

    Ein seriöser und zuverlässiger Onlineshop! Aber, vielleicht kennt ja einer diesen???


    Wie dem auch sei, ich hoffe, es hilft weiter!?

    6 Beiträge im Forum und 5 davon mit Links zu irgendwelchen Shops garniert.

    Hast Du bei dem einen Beitrag den Link vergessen?:/


    Viele Grüße

    Michael

  • Heute habe ich mein ATV zugelassen und verkleinerte Schilder 255x130 bekommen.

    Zugelassen in Peine / Niedersachsen.

    Kein murren von der jungen Dame und da ich gar nicht erst das Wort *Quad* in den Mund genommen habe und gleich auf LoF Ackerschlepper verwiesen habe .

    Zur Sicherung zwei Ausdrucke aus dem Internet , einmal * Standartkennzeichen für Traktor und Leichtkraftrad * und einmal *Zulassungsbehörde Gera / Kennzeichenarten*.

    Damit habe ich auch noch freundlichst rumgewedelt.

    Also doch außerhalb von Thüringen möglich.

  • Kein murren von der jungen Dame und da ich gar nicht erst das Wort *Quad* in den Mund genommen habe und gleich auf LoF Ackerschlepper verwiesen habe .

    Zur Sicherung zwei Ausdrucke aus dem Internet , einmal * Standartkennzeichen für Traktor und Leichtkraftrad * und einmal *Zulassungsbehörde Gera / Kennzeichenarten*.

    Damit habe ich auch noch freundlichst rumgewedelt.

    Also doch außerhalb von Thüringen möglich.

    Das ist auch der richtige Weg,hatte ich schon auf Seite 1 geschrieben..

  • Nachdem mein 28x20 cm "Kuchenblech" vor 14 Tagen an den Halteschrauben rausgebrochen ist und ich ohnehin vom Saisonkennzeichen zum ganzjährigen Kennzeichen umsteigen wollte, musste ich mich heute auch mit unserer Zulassungsstelle bezüglich der Kennzeichen-Größe auseinandersetzen.


    Wie zu erwarten war, erhielt ich von den Sachbearbeitern die Antwort, dass es für mein Fahrzeug kein kleineres Kennzeichen gibt, da man dort keinen Unterschied mache, ob ein Quad VKP oder LoF zugelassen ist. Als ich dann eine E-Mail, vom thüringischen Verkehrsministerium vorlegte, in dem das Ministerium im November 2012 allen Zulassungsstellen mitteilte, dass 24x13cm Kennzeichen für LoF Quads seit dem 1.11.2012 zulässig sind und nach der Rechtsgrundlage fragte, warum unser Landkreis in Brandenburg die Zuteilung verweigert, wurde ich an den Leiter der Zulassungsstelle verwiesen. (Die E-Mail hatte jemand mal im Kymco Forum online gestellt)


    Als ich dem Leiter der Zulassungsstelle die besagte E-Mail zusendete und um eine Stellungnahme bzgl. der Rechtsgrundlage der aktuellen Praxis meines Landkreises bat, kam überraschender Weise auch prompt eine fundierte Antwort zurück, die zusätzlich in CC an den Landrat und alle Mitarbeiter der Zulassungsstelle gesendet wurde!

    Darin teilte mir der Leiter mit, dass die E-Mail aus 2012 vom Thüringischen Verkehrsministerium zwar korrekt sei, jedoch zwischenzeitlich wieder Änderungen eingeführt wurden, die eine Herausgabe der verkleinerten Kennzeichen untersagten. Er bezog sich hierbei auch auf die entsprechenden Vorschriften und Paragraphen, teilte mir am Ende jedoch mit, dass mit der letzten Gesetzesänderung nun wieder verkleinerte Kennzeichen für LoF Quads zugelassen sind und er meinem Wunsch nach einem 24x13cm Kennzeichen entsprechen kann.


    Kurzum: Die kleinen Kennzeichen sind gerade beauftragt worden und ich bin Happy! :thumbup::sgj:

  • Bayern dürfte ja keine anderen Gesetze haben.

    X-Dimension , die E-Mail oder anderes wie die Gesetzesänderung in Schriftform dürfte sehr hilfreich sein.

    Kannst du was besorgen und hier reinstellen?

    das ist ja eine "Kann-Entscheidung" und da liegt es an der Vorgabe vom Ministerium, die müssen nicht können wollen. In Bundesländern mir Online-Zulassung ist es ganz easy, da kannst du deine Plakette auf jedes Kennzeichen kleben.

  • Hier die E-Mail aus dem Kymco Forum, auf die ich mich berufen habe:


    Von: TLVwA Stiller, Holger


    Gesendet: Montag, 19. November 2012 13:25


    An: Zulassungsbehörden des Freistaates Thüringen


    Cc: TLVwA Dittmann, Frank; TMBLV Bummel, Jens


    Betreff: LKRAD-Kennzeichen für Quad´s als Zugm.




    Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen


    mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h




    Werte Kolleginnen, werte Kollegen,


    aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass mit in Kraft treten der 1.


    Verordnung zur Änderung der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum


    01.11.2012 verkleinerte zweizeilige Kennzeichen auch für land- oder forstwirtschaftliche (lof)


    Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h für zulässig


    erklärt wurden.


    Demnach dürfen seit dem 01.11.2012 auch an kraftradähnlichen Vierradkraftfahrzeugen, welche


    hinsichtlich der Fahrzeugklasse als lof Zugmaschine eingestuft sind, verkleinerte zweizeilige


    Kennzeichen zugeteilt werden. Eine zusätzliche Ausnahmeentscheidung ist dabei nicht geboten.


    Rechtsgrundlage hierzu stellt die Änderung der Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 2 zur FZV dar,


    wonach verkleinerte zweizeilige Kennzeichen Leichtkrafträdern sowie Fahrzeugen nach § 10 Abs.


    6 Nr. 3 zugeteilt werden dürfen. Die bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung der Zugmaschinen


    und Anhänger (< 40 km/h) in der bis zum 31.10.2012 geltenden Fassung der Anlage 4 Abschnitt 1


    Nr. 1 Satz 2 zur FZV ist nicht mehr von Belang.


    Gemäß § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV gelten als Fahrzeuge nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG


    land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen


    auswechselbaren Maschinen.



    Laut der uns hierzu vorliegenden amtlichen Begründung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau


    und Stadtentwicklung (Drucksache 371/12) ist es dabei nicht von Bedeutung, ob die


    Zugmaschinen ausschließlich als lof Zugmaschinen klassifiziert worden sind.


    Diese Neuregelung infolge Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gilt allerdings


    nicht für kraftradähnliche Vierradfahrzeuge, welche als Personenkraftwagen offen (Fahrzeugklasse


    und Aufbau ohne Emissionsverschlüsselung 01 0100) bzw. als vierrädriges Kraftfahrzeug zur


    Personen- bzw. Güterbeförderung (Fahrzeugklasse und Aufbau ohne Emissionsverschlüsselung


    26 0400 bzw. 26 1400 bzw. gemäß EU-Fahrzeugklasse L7e) eingestuft sind.


    Mit freundlichen Grüßen




    Im Auftrag


    Stiller


    Thüringer Landesverwaltungsamt


    Abteilung Wirtschaft und Verkehr


    Referat Straßen- und Luftverkehr (520.2)


    Weimarplatz 4


    99423 Weimar


    Telefon: 0361-37737416


    Telefax: 0361-37739419


    E-Mail: holger.stiller@tlvwa.thueringen.de

  • Und hier die Antwort meiner Zulassungsstelle auf die obige Mail:


    Sehr geehrter Herr ...,


    es gab in der Vergangenheit verschiedene Verfahrensweisen bei der Zuteilung von Kennzeichenschildern für ATV/Quads mit Acker-/Zugmaschinenzulassung (sog. „LoF-Quads“). Dies resultierte aus der bereits von Ihnen genannten Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 01.11.2012.


    Entsprechend der Anlage 4 Nummer 1 Satz 2 FZV war geregelt, dass alle Fahrzeuge, welche den Anforderungen des § 10 Absatz 6 Nummer 1 FZV entsprechen, ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (max. 255 mm x 13 mm) führen dürfen.


    Dem folgend musste es sich um Fahrzeuge handeln, welche in ihren Baumerkmalen der Richtlinie 2003/37/EG entsprechen. Bei herkömmlichen „LoF-Fahrzeugen“ (z. B. Traktoren) war dies der Fall, nicht jedoch, bei Quads mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h. Ebendies stellte auch der für den Kraftfahrzeugverkehr maßgebliche Bund-Länder-Fachausschuss (BLFA-FZ) in seiner Beratung fest. Die Bestimmungen des § 10 Absatz 6 Nummer 3 FZV waren für „LoF-Quads“ somit nicht einschlägig, sodass eine Zuteilung verkleinerter Kennzeichenschilder ausschied. Die von Ihnen beigefügte Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde noch vor dieser Klarstellung erteilt und war anschließend hinfällig.


    Daraus resultierte, dass die meisten derzeit im Straßenbild anzutreffenden Quads mit herkömmlichen zweizeiligen Kennzeichenschildern (sogenannten alten Motorradkennzeichen) ausgerüstet sind. Dies unabhängig davon, ob es sich um solche mit LoF-Zulassung handelt oder nicht.

    Mittlerweile ist die Rechtslage jedoch anders zu bewerten. Die dem ursprünglich entgegenstehenden Richtlinien 2003/37/EG sowie 2009/63/EG sind durch die Verordnung (EU) 167/2013 aufgehoben worden. Der § 10 Absatz 6 Nummer 1 FZV ist mithin nicht mehr aktuell. Eine Änderung ist bisher nicht erfolgt aber durch den Gesetzgeber vorgemerkt.


    Dies führt im Endergebnis dazu, dass Stand heute einem Quad mit „LoF-Zulassung“ ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (sogenanntes Leichtkraftradkennzeichen) zugeteilt werden kann, wir Ihrem Wunsch also entsprechen können.

  • ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (max. 255 mm x 13 mm) führen dürfen.

    13mm ist aber schön klein, brauchen wir noch platz dann für die tüv und kreis plakette:D


    spaß bei seite vielleicht kannst du oder nen mod die null grade noch dran hängen


    danke das du es hier reingestellt hast, so wird es für einige sicher leichter.


    Leichtkraftradkennzeichen) zugeteilt werden kann, wir Ihrem Wunsch also entsprechen können.

    gruß Matthias


    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

    3 Mal editiert, zuletzt von yasuniracing ()

  • Ich hab vor kurzem meine neue Polaris zugelassen. Hab schon immer auf die kleinen Traktorkennzeichen spekuliert. Also Zulassungsstelle angeschrieben per Email, gefragt, welche Kennzeichen für ne LOF zugeteilt werden können.

    Positives Ergebnis, Traktorkennzeichen bei LOF kein Problem. Also Email ausgedruckt und Quad zugelassen. natürlich mit Traktorkennzeichen

    Die Dame hat zwar die Plaketten sehr bescheiden verklebt, aber da soll sich der TÜV in zwei Jahren mit rumärgern ;)