Kleines Kennzeichen....so hat es geklappt

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  • Hallo!
    Mir war mein grosses Kuchenblech hinten immer schon ein Dorn im Auge. Leider ist unser Landkreis hier "null" flexibel.
    Ein Kumpel fährt eine LTZ 400, die ja baugleich mit meiner KFX400 ist seid Zulassung mit kleinen Schildern (255 x 130 mm).
    Die wurden beim selben Landkreis so zugeteilt. Also reine Willkühr. Der eine erteilt so ein Kennzeichen.....der andere hällt sich
    quasi an die Vorschriften.


    Ich habe mir lange überlegt, wie ich den Landkreis dazu bewegen könnte ..... mir auch diese Grösse (255x130mm) zu erlauben.
    Nachdem ich mir ein Wilbers Fahrwerk zugelegt hatte, kam mir die Idee!


    Das Quad kam mit dem Fahrwerk nun so tief, dass das Nummernschild die AHK abdeckte. Da ich eine LOF-Zulassung habe, dachte ich mir,
    dass dies die Lösung sein könnte. Das Fahrwerk hat eine ABE und braucht nicht eingetragen werden. Vorher hatte ich die gelben KW-Federn eingetragen.


    Ich habe Bilder vom Quad gemacht.....und da ich eh noch mein Drehgas beim Landkreis eintragen wollte, nahm ich auch gleich die Nummern-
    schilder mit.


    Beim Sachbearbeiter habe ich auf mein Problem mit der AHK hingewiesen und ein kleines Nummernschild verlangt. Sofort kam der Leiter der
    Zulassungsstelle und machte einen auf "BIG BOSS".
    Nein...Nein.....Quads bekommen nur grosse Schilder bei uns....sagte er. Ich wiess auf das Problem mit der LOF-Zulassung und der nicht zu
    gebrauchenden AHK hin. Der hatte null Ahnung von LOF. Er sagte.....das ist ein Quad....und da kommen grosse Schilder dran.
    Ich sollte Ihm mal die Bilder per Mail zusenden und er würde dann mal quer durch Deutschland bei anderen Landkreisen Erkundigungen einholen.


    Auf dem Weg nach Hause bin ich mal schnell beim TÜV vorgefahren und habe mich erkundigt. Anhand der Bilder sagte der gute Mann, dass bei einer LOF-Zulassung der Kugelkopf der AHK frei und voll zu nutzen sein müsste, da sonst die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Ich sollte mal mit dem Quad vorbei kommen und er würde sich das mal ansehen. Am nächsten Tag bin ich da hin und wir kamen zu dem Ergebnis, dass das jetzige Schild zu gross sei. Es gibt auch keine andere Möglichkeit das Schild anders zu platzieren. Also muss ein kleineres Schild her. Auch der Prüfer meinte, dass die Grösse 255x130 die richtige wäre! Netterweise rief er direkt beim Landkreis an (er hat mit denen öfters wegen solchen Dingen zu tun). Per Telefon kam aber kein Ergebnis zu Stande. Er hat mir nun ein Gutachten erstellt, welches besagt, dass ich ein kleineres Schild haben müsse. Es erlischt sonst die Betriebserlaubnis.


    Dieses Gutachten (hat mich 59,-€ gekostet) habe ich mit den gemachten Bildern zum Leiter der Zulassungsstelle gemailt. Einige Tage später habe ich telefonisch nachgefragt, zu welcher Entscheidung er nun gekommen sei. Er sagte kurz......können Sie sich hier abholen.....aufgelegt.
    Er war sichtlich sauer, dass ich nun mit einem Gutachten daher gekommen bin. Nun konnte er nichts mehr dagegen tun und musste mir das kleine Schild genemigen. Dieses Gutachten wurde dann in meinen Fahrzeugschein eingetragen und eine Ausnahmegenemigung erstellt. Diese kostete natürlich wieder 45,-€.
    Da es aber in dem ganzen Fall um Machtgehabe des Landkreises ging, war mir am Ende das Geld egal!!!!!
    Ich wollte mein kleines Schild......und ich habe es bekommen! Kostete Geld....Nerven....Zeit....Geduld!



    Ich denke, dass das Thema hier viele interessieren wird, und auch viele das selbe Problem haben.
    Vielleicht klappt das ja auch bei Euch! Sehr viele haben durch ein grosses Schild Ihre AHK verdeckt......



    Das nächste Projekt wird dann das grosse Schild vorne sein........das muss auch noch kleiner werden.....!!!!
    Da muss ich mir wohl wieder was überlegen.........

  • Ja muss es, die Kühlung des Motors interessiert dabei keinen, du kannst es ja anders positionieren.

    Gruß Eric


    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Das mit der Kühlung hab ich beim TÜV auch erzählt wegen dem Ölkühler.
    Die haben dann im Prüfbericht ein einzeiliges Kennzeichen befürwortet.
    Das hab ich so tief wie möglich angeschraubt (min. 20cm hoch).
    Ist nicht ganz so scheußlich wie das obligatorische Kuchenblech.



    Viele Grüße
    Michael

  • Na wie willst du es denn sonst machen, wenn es nicht möglich ist, kannst du es ja schlecht anbauen oder? ;)
    Es gibt Halterungen, die werden, glaube ich zumindest, an den A-Arms befestigt, haben viele SuMos dran.

    Gruß Eric


    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Hallo zusammen.


    Mir ist im Bekanntenkreis gesagt worden, dass man bei einer LOF Zulassung


    immer kleine Schilder bekommt. ?(


    Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle hat die Dame mich gefragt, ob der


    "Ackerschlepper" denn nur 60 KM/h fahren kann, was ich dann verneinte. :thumbdown:


    Also hies das dann die großen "Kuchenbleche", das fand ich aber nicht so tragisch,


    da ich die Kennzeichen ja schon hatte und dann keine neuen kaufen musste. :D


    Viele Grüße von ATV-ROOKIE
    :Hallo:

    Whats App Gruppe: ATV & Quad Freunde Ennepe Ruhr Kreis :handshake:

    1. DQF Treffen 2022 - ich war dabei :thumbup:

    2. DQF Treffen 2023 - Ich war dabei :thumbup: :thumbup:

    3. DQF Treffen 2024 - wir werden sehen...

  • Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle hat die Dame mich gefragt, ob der


    "Ackerschlepper" denn nur 60 KM/h fahren kann, was ich dann verneinte.

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem kleinen Kennzeichen ist schon seit mindestens 4 Jahren gesetzlich entfallen!!
    Die gute Frau sollte sich da mal besser informieren
    Tut aber eigentlich auch nichts zur Sache, weil, wenn die die kein Kleines geben wollen, bekommst du auch keins. Das ist wie damals mit der Besteuerung, da hatten die auch jede Menge "Ermessensspielraum"

  • So wie Du das mit dem kleinen Kennzeichen hinbekommen hast, war es bei mir seiner
    Zeit auch. Nur das die Zulassungsstelle unbedingt noch einen Duftmarke setzen musste.
    Und zwar mit dem Zusatz.
    Die Zuteilung der kleinen Kennzeichen erlischt wenn das Fahrzeug in einen anderen
    Zulassungsbereich wechselt.
    Behörden eben :facepalm: .

  • na, Gefälligkeitsgutachten gibts immer mal wieder.
    Aber nicht oft.
    So rein theoretisch: Was spricht gegen ein "normales" Pkw-Kennzeichen, falls es Probleme mit der AHK oder dem Kühler gibt?
    Genau: Nichts !
    Außer der eigenen Vorstellung von der optimalen Optik natürlich ...
    Und überhaupt ... warum gibt es immer noch eine Sonderregelung für kleine Nummernschilder an LOF-Fahrzeugen? Weil an einem "normalen" Traktor für ein "normales" Kennzeichen kein Platz ist ???


    Also, bitte versteht mich richtig: Ich gönne jedem sein "kleines" Kennzeichen, wenn er es unbedingt haben will und das dann auch irgendwie schafft. Aber ich werde nie verstehen, warum jemand jammer oder schimpft, weil die Ablehnung der (technisch !) völlig unbegründeten Ausnahmeregel bei ihm so etwas wie Behördenwillkür sei.


    Was mich selber betrifft: Mit dem offiziellen Kennzeichen meines offiziellen Landkreises (GZ) hätte ich ein kleineres (schmäleres) Schild bekommen, als mit dem Kennzeichen des ehemaligen Teil-Landkreises (KRU), das auf Wunsch (gegen Gebühr natürlich .. ) hier endlich wieder vergeben wird.
    Mir selber war also das KRU (statt GZ) aus völlig persönlichen Gründen einfach wichtiger als ein paar Zentimeter Breite einer Blechtafel. Und neben mir sitzt gerade einer, der das genau anders herum sieht. Einer meiner besten Freunde. Witzig, oder ?


    Nix für ungut, gell !

    Griaßle !

  • Ich hab noch mal etwas bezüglich......
    W I L L K Ü R :_popcorn:
    Nach Umzug in einen anderen Landkreis dachte ich das Theater geht wieder von vorne los. :facepalm:
    Aber.....
    In dem Zulassungsbereich HF gibt es generell für LOF die kleinen Kennzeichen.
    Lustig ist sogar, nicht die Größe 255x130 sondern die Größe 240x130 wird da zugeteilt. :lol2[1]:
    Versteh eine wer will dieses ganze Durcheinander in Deutschland. :S

  • Also, bitte versteht mich richtig: Ich gönne jedem sein "kleines" Kennzeichen, wenn er es unbedingt haben will und das dann auch irgendwie schafft. Aber ich werde nie verstehen, warum jemand jammer oder schimpft, weil die Ablehnung der (technisch !) völlig unbegründeten Ausnahmeregel bei ihm so etwas wie Behördenwillkür sei.




    Bilder helfen manchmal zu verstehen ;) .

  • Versteh eine wer will dieses ganze Durcheinander in Deutschland. :S

    "Ermessensspielraum" nennt sich das offiziell ... ;)


    Ich hab reichlich Erfahrung damit, wenn auch nicht Quad/ATV bezogen. Was in der Haupt-Zulassungsstelle in der Kreishauptstadt gar nicht geht, ist in der Außenstelle im Provinznest gar kein Problem. Manchmal aber auch umgekehrt. Unter dem Strich muß ich aber sagen, daß dieser Spielraum für mich in allen Angelegenheiten bisher durchaus von Vorteil war.


    Btw.: Die Bilder helfen in dem Fall nicht so wirklich. Aber das weißt Du ja selber. Aber geschickt photographiert ! ;)


    Griaßle !

  • Bei mir haben sie es nicht gemacht hab wieder Schneeschieber bekommen .Trotz das ich den ganzen Leden da umgekrämpelt hab in BS.

    man fährt ja auch nicht nach b.s. du honk bonk :D

    gruß Matthias


    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Bei mr gibts nur Kotorradkennzeichen mit zwei Buchstabe und zwei Ziffern, manchmal auch anders, sollten aber immer vier Zeichen sein, bis auf VW Bonzen oder andere VIPs, die bekommen dann au7ch eienen Buchstaben und eine Zahl " für amerikanische Ausführung" auch kurze Kennzeichen. Einfach nur lächerlich, dass jedes Straßenverkehrsamt macher kann was es will.
    Tolle EU um Gurken können sie sich kümmern, aber bei Nummernschildern kann jedes Land fahren wie es will

  • ... Tolle EU um Gurken können sie sich kümmern, aber bei Nummernschildern kann jedes Land fahren wie es will


    Na, was willst Du ? Wäre Dir eine einheitliche EU-Nummernschild-Verordnung vom Nordkap bis Malta ohne jeden Ermessensspielraum lieber ? ?(
    (Und um Gurken kümmern die sich übrigens auch nicht, so what ?)


    Griaßle !


  • Hat nix mit Willkür zu tun, sondern einfach nur einer verwaltungsinternen
    Klarstellung zum Thema "verkleinerte Kennzeichen" am LOF-Quad.
    Ja genau, das Land NRW unterscheidet zwischen LOF-Nutzfahrzeug und LOF-Quad!



    Das Referat III B 2 im Verkehrsministerium des Landes NRW teilte mir auf Anfrage mit





    Also gilt der Erlass für ganz NRW, wer dennoch kleine Kennzeichen ausgestellt bekommt, hat saumässig Glück!
    Die Stadt Essen hat mir LKR Schilder (130mmx240mm) vermacht, hab ich eben Glück gehabt.


    Als ich dann in den Kreis Borken gezogen bin, zuhause ist es eben am schönsten, wollten die mir Pizzableche austellen...
    aber nicht mit mir.
    Dann lieber nur eine Ummeldung von Ausserhalb und weiterhin mit dem Essener Kennzeichen rumfahren,
    denn seit 2015 darf man ja sein Kennzeichen bei Umzug "mitnehmen"!


    Zum Thema Gutachten über (aaS) amtlich anerkannten Sachverständigen..
    O-Ton vom Sachverständigen Tüv-Nord Station Borken
    Solange der Originale Kennzeichenhalter am Fahrzeug vorhanden, kann man auf ein gutachten hoffen.
    Mit ihrem Halter haben sie keine Chancen mehr, der ist nachträglich angebracht worden..

    Ich hab mich dann anschließend für mein Nerverei bei der zulassungsbehörde entschuldig und hab dann Ruhe gegeben.
    Mittlerweile finde ich die Kennzeichen auch wieder ganz schnuckelig und sind auch ein Erkennungsmerkmal... wer wohnt schon in BORken und fährt Quad mit Essener Kennzeichen.... NUR ICH! :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von Aleksandra ()