IT Firma ohne Holz vor der Hütten möchte Quad als LOF zulassen und die Zulassungsbehörde Streikt - Ratschläge gesucht

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  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich wende mich an euch weil ich mit der Bürokratie momentan überfordert bin .... vielleicht könnt ihr mir helfen. Das ist die Situation:


    Wir sind eine IT Firma und haben uns ein TGB 1000 LT gekauft um auf unseren Hofflächen zu kehren und Schnee zu räumen.
    Wir wollen das ganze als LOF Zulassen damit die Versteuerung nach Gewicht und nicht nach ccm berechnet wird und somit ein geringerer Betrag fällig wird.


    Das Fahrzeug erfüllt bereits herstellerseitig alle benötigten technischen Vorraussetzungen für LOF.


    Jetzt zum Problem:


    Die Zulassungsbehörde sagt: LOF Zulassung nur wenn begründung z.B. durch Landwirtschaftlichen oder Forstwirtschaftlichen Einsatz vorliegt --> Bei uns negativ


    Da die außer das zu blockieren aber nichts weiter an Infos geben bitte ich euch hier um Hilfe, am besten welche die bereits ein Quad als LOF für eine Firma ohne Land- oder Forstwirtschaftlichen Bezug zugelassen haben --> Was brauchen wir (Papiere, ect)


    Ich habe eigentlich in versch. Foren gelesen das LOF Zulassungen auch ohne Land- oder Forstwirtschaftlichen Bezug keine Probleme darstellen und bin deshalb momentan etwas verwundert über die Hürden die sich vor uns aufbauen...
    Schade wo wir doch eigentlich mit Freude auf das Quad hingefiebert haben.


    Ich wäre euch für Hilfe und Tipps sehr dankbar,


    Grüße Tobster


    PS: Die Zulassung erfolgt in Hessen

  • vllt findet ihr einen Hausmeisterdienst , der ein atv als lof in seinem fuhrpark hat. Wie der es angemeldet hat. Die zulassungsstelle hat wahrscheinlich wegen den neuen EU-Richtlinien was falsch verstanden

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • vllt findet ihr einen Hausmeisterdienst , der ein atv als lof in seinem fuhrpark hat. Wie der es angemeldet hat. Die zulassungsstelle hat wahrscheinlich wegen den neuen EU-Richtlinien was falsch verstanden

    Warum falsch verstanden ? Es liegt weder eine landwirtschaftliche noch eine forstwirtschaftliche Nutzung vor. Warum sollte eine Firma also eine Steuervergünstigung erhalten wenn die entsprechende Nutzung nicht nachgewiesen wird ? Ein Hausmeisterservice der diese Nutzung auch nicht nachweisen kann sollte also steuerlich gleich behandelt werden.


    Bin gespannt was dabei rauskommt - privat reicht es ja das man angibt das man Holz macht falls gefragt wird.

  • Hallo,


    es geht doch nicht um die paar Euro Steuern, wir haben die LOF-Zulassung doch nur, damit wir hier in D mit offener Leistung fahren dürfen.


    Meine Viper ist auch auf die Firma zugelassen, ohne landwirtschaftlichen Bezug.
    Wenn die Papiere vollständig dabei sind, dürfte einer LOF-Zulassung nix im Wege stehen.


    Landwirtschaftlicher Bezug muss vorliegen, wenn man eine GRÜNE Nummer möchte.


    Wurde die Maschine überhaupt für LOF umgebaut? Dann sollte es auch eine Abnahme gegeben haben und der Händler hat dem Kunden die Papiere zu übergeben.....oder der Händler soll sich um die Zulassung kümmern.

  • Ich denke es ist eine Fortsetzung der regeln von 1-1-17.


    Der LOF war/ist ja auch ein bisschen krumm: ein Eigentümer der in die Stad wohnt 3 hoch bekommt LOF = agrar/landwirtschaft....
    Das wurde jetzt ablaufen über T3; der rest VKP offene Leistung und 90 km/h.

  • Hallo,


    es geht doch nicht um die paar Euro Steuern, wir haben die LOF-Zulassung doch nur, damit wir hier in D mit offener Leistung fahren dürfen.

    Ich glaube kaum das auf der Zulassungsstelle jemanden interessiert ob wir gerne mit offener Leistung fahren wollen. Da geht es um die Art der Zulassung und ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Offensichtlich ist der zuständige Sachbearbeiter der Meinung das dem nicht so ist. Werden hoffentlich erfahren wie das ausgeht ....

  • Hallo!


    Solange man kein grünes Nummernschild will, ist es völlig unnötig, das man den Land-oder Forstwirtschaftlichen Nutzen nachweist :attention:


    Das ist entweder nur wieder Sturheit einer Zulassungsstelle oder Unwissenheit, was leider kein Einzelfall ist bei uns in Deutschland :thumbdown:


    Sollte in der ZB1 die Lof aufgeführt sein und das CoC Papier vorliegen, sollte einer Zulassung eigentlich nichts im Wege stehen.


    Kann dir da nicht dein Händler weiterhelfen, der hat bestimmt mehr Erfahrungen mit den Zulassungen? Vielleicht kann der ja erst mal ne Tageszulassung auf sich machen, dann etwas später eine Ummeldung auf euch...

  • ...interessiert auf der Zulassungsstelle nicht, aber den Besitzer. Deshalb investiert er ja in den nicht geraden preiswerten, über 1.000,00€, Umbau.
    Wenn die Auflagen erfüllt sind, erstellt der Gutachter entsprechende Papiere.
    Was dort eingetragen wird, sollte auch für den Sachbearbeiter bindend sein.
    Glaube nicht, dass der Sachbearbeiter aus einer LOF Eintragung wieder ein VKP macht.


    Habt ihr überhaupt die erforderlichen Umbauten machen lassen und eine Abnahme zur Erlangung der Einzelabnahme??


    Im Anhang mal meine Gutachten der Abnahme zwecks LOF-Zulassung....was steht denn bei euch dort drin??

  • Hallo!


    Solange man kein grünes Nummernschild will, ist es völlig unnötig, das man den Land-oder Forstwirtschaftlichen Nutzen nachweist :attention:

    Auch wenn man das über eine Firma anmelden will ? Vielleicht liegt da der Haken ....

  • Nein. Wieso auch ? Zulassung ist Zulassung.
    Ausnahmen: Grüne Nummernschilder für Landwirtschaft, Schausteller, etc.
    Aber mit einer schwarzen Nummer darf es eigentlich keine Probleme geben


    Griaßle !

  • Nein. Wieso auch ? Zulassung ist Zulassung.
    Ausnahmen: Grüne Nummernschilder für Landwirtschaft, Schausteller, etc.
    Aber mit einer schwarzen Nummer darf es eigentlich keine Probleme geben


    Griaßle !

    So ist es..........
    Wenn der Gutachter in seinem Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem §21 StVZO
    unter Nummer 5 LOF.Zugm.Ackerschlepper eingetragen hat,
    darf es beim SVA keine Probleme geben.


    Auch muss er für das Fahrzeug einen TÜV-Bericht (Fahrzeugprüfung gem. §21 StVZO) vorlegen, ansonsten muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Dieses sollte aber der Händler, der den LOF-Umbau gemacht hat, vorliegen haben bzw. beim Kauf übergeben haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Romebo ()

  • hallo,


    also erstmal danke für die Rückmeldungen. Wir haben das Quad jetzt ordentlich als LOF zugelassen.


    Ich will hier aber noch kurz etwas dazu sagen weil mir im Forumverlauf des Themas auffällt das es unterschiedliche Meinungen zur (Rechts-)lage beim lof thema gibt.


    Der Text gilt erstmal nur dieses Jahr, was nächstes Jahr wegen der neuen EU-Verordnung kommt kann ich noch nicht sagen


    Es ist für jeden Quad Besitzer möglich wenn das Quad herstellerseitig die LoF Vorraussetzungen erfüllt (unter anderem Anhängekupplung mit Steckdose, 2 Frontscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, ect.) das Quad auch als LoF zuzulassen. Das gilt für jede privatperson und genauso auch für jedes Unternehmen. Egal ob Steuerberater oder Landwirt. Weil wir ja hier von einem "normalen" Nummernschild reden. Eine Quadzulassung als LoF mit grünem, also Landwirtschaftlichen, Nummernschild erfordert den Nachweis des sinngemäßen Einsatzes im Landwirtschaftlichen Rahmen.


    Für uns war es nun problemlos möglich die LoF Zulassung für unser Quad zu bekommen. Das anfängliche Missverständnis hatte andere Gründe (falsche Vollmachten).


    Lg Tobi