Hallo Leute,
ich würde mein ATV gern auf Gasdrehgriff umbauen. Habe vier verschiedene Herren (3 Händler und 1 TüV Prüfer) gefragt, wie es mit einem Eintrag im Fahrzeugschein ist.
Eigentlich haben mir alle etwas andere erzählt.
Der TüV Mann: Braucht ein Teilegutachten. Ein Händler baut es auf Kundenwunsch um (ohne Eintragung. Einer sagte: GEHT GARNICHT!!!
Was ist denn nun richtig???
Ich will nicht, dass in einem "Schadensfall" die Versicherung sagt: Die Betriebserlaubnis ist ERLOSCHEN!
MfG, Grebes