Hallo Leute,
meine Versicherung verweigert die Regulierung eines Diebstahls und beruft sich dabei auf ein Urteil aus dem Jahr 2004,
wonach es als grobe Fahrlässigkeit angesehen wurde, ein ungesichertes Quad zwei Wochen unbeaufsichtigt in einer Tiefgarage
abzustellen.
Es wundert mich nun sehr, dass ich zu Thema Quaddiebstahl kein anderes Urteil finden konnte. Sicherlich ist es schon öfters vorgekommen,
dass ein ungesichertes Quad gestohlen wurde. Kam es nun nie zu einem Urteil, weil die Versicherungen voll reguliert hat oder weil
die Eigentümer die Kürzung akzeptiert haben ??
Ich suche daher Betroffene, denen ebenfalls ihr ungesichters Quad gestohlen wurde und mir Auskunft über die Schadensabwicklung
geben können (gerne per PN). Für eure Mithilfe wäre ich dankbar.
Gruß
Bundestagskantine