Doppelscheinwerfer von ShinYo

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  • Nabend Leute, ich hab da mal ne Frage zu diesen Doppelscheinwerfern von ShinYo.


    Die Dinger haben Abblend und Fernlicht, gibt es aber nur einzelnd für Motorräder. Wenn ich mir jetzt zwei davon kaufen würde, hätte ich ja zweimal die gleichen. Das heisst, wenn ich die "SO" einfach anbauen würde, hätte ich das Abbelnd bzw Fernlich einmal Innen und einmal Außen richtig !?
    Also müsste ich einen Scheinwerfer einmal um 180 Grad drehen, damit jeweils Innen zB das Fernlicht und Außen dann das Abbelndlicht sind. Das E-Prüfzeichen ist dann aber Kopfüber und da habe ich die Sorge, das zum ersten die Scheinwerfer Einstellung nicht passt und der TÜV jammern würde, weil das Glas (Klarglas) ja falsch herum angebracht ist.
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, liebe Grüße =)



    bild1_7051626.jpg

  • Das eigentliche Problem ist: Wenn Du Dir zwei Einzelscheinwerfer mit einer E-Kennzeichnung für Motorräder paarweise an ein Quad schraubst, dann fährst Du real mit Scheinwerfern ohne E-Kennzeichnung rum. Du darfst ja auch keine Blinker (mit E-Kennzeichnung) als Scheinwerfer einsetzen! Die E-Kennzeichnung gilt immer nur für den vorgesehenen und geprüften Einsatzzweck.
    Umdrehen geht sowieso nicht, weil Du damit den Lichtkegel auf den Kopf stellen würdest.


    Griaßle !

  • Umdrehen geht sowieso nicht, weil Du damit den Lichtkegel auf den Kopf stellen würdest.

    ich kannte einen, der hatte sein nummerschild falsch herum angebaut,
    alle fragten ihn warum.
    er sagte , wenn das teil im graben , auf dem kopf steht, ist es besser zu lesen,
    müste dann mit gedrehten scheinwerfer, wenn die kiste im graben auf dem kopf steht, alles optimal ausgeleuchtet sein.

    Gruß Herb.
    fährste quer, siehste mehr


    " Lieber nee Dicke KFX, wie nee Dünne Rente "

  • Hey Leute, Danke für Eure Antworten ^^


    Das habe ich mir auch schon soweit gedacht, dass man die Dinger nicht umdrehen kann. Aber ich finde die echt gut und leider gibt es die wohl nicht für beide Seiten.
    Habt Ihr ne Idee, welche ich mir kaufen könnte (nicht so super teure Dinger) ?


    Ich habe nur so hässliche Teller ^^

  • Es gibt die auch nicht Spiegelbildlich :!:
    Wenn der Lichtaustritt weniger als 200mm auseinander Liegt so ist das als ein Scheinwerfer zu werten.
    Du kannst also zwei gleiche Scheinwerfer verbauen auch wenn das Fernlicht einmal außen und einmal innen ist.

  • Wenn der Scheinwerfer eine Zulassung hat dann ist er in jedem Fall OK, ohne die richtige Größe hat er keine Zulassung.
    Dass er an der passenden Stelle angebaut und Elektrisch richtig verschaltet wird versteht sich von selbst.
    Natürlich bedeutet ein "E" Zeichen noch nicht, dass er auch als Scheinwerfer zugelassen ist, er kann ja auf was ganz anderes geprüft sein und so ein "E" Zeichen erhalten haben. Die Prüfzeichen sind auf der Lichtscheibe eingeprägt.
    Prüfzeichen für Scheinwerfer:
    HC = Abblendlicht
    HR = Fernlicht
    HCR = Fern und Abblendlicht (Fern und Abblendlicht dürfen gemeinsam leuchten)
    HC/R Fern und Abblendlicht (Fern und Abblendlicht dürfen nicht gemeinsam leuchten)

  • Würde das gerne so haben, das auf der Außen Seite jeweils Abblend und Innen dann Fernlicht sein sollte. Leider ist das ja wohl nicht möglich.


    Das Lichtbild von Fernlicht sieht ja bestimmt auch ganz anders aus, als das Abblendlicht. Sonst könnte man ja einfach das Leuchtmittel tauschen.


    Und eine Funzel auf der Innen bzw Außen sieht ja nicht grade gut aus.


    Was haltet ihr von diesen ? (sind aber doppelt so teuer):


    https://www.blackforestpowersp…ndlicht-scheinwerfer.html

  • Ich versvollständige das mal...


    Der Code für die Entschlüsselung für Ziffern- und Buchstabenkombinationen
    auf Lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren
    Anhängern (rein informativ):




    Scheinwerfer:



    a)Ausführung



    A: Begrenzungslicht
    B: Nebellicht
    C: Abblendlicht
    R: Fernlicht
    CR: Fern- & Abblendlicht (Hier darf Abblendlicht bei eingeschaltetem Fernlicht leuchten)
    C/R: Fern- & Abblendlicht (Hier darf Abblendlicht bei eingeschalteten Fernlicht nicht leuchten)
    RL: Tagfahrlicht
    HC: Halogen-Abblendlicht
    HR: Halogen-Fernlicht
    HCR: Halogen-Fern- & Abblendlicht (Hier darf Abblendlicht bei eingeschaltetem Fernlicht leuchten)
    HC/R: Halogen-Fern- & Abblendlicht (Hier darf Abblendlich bei eingeschalteten Fernlicht nicht leuchten)
    DC: Xenon-Abblendlicht
    DR: Xenon-Fernlicht
    DC/R: Bi-Xenon


    PL= Plastikscheibe





    Referenzzahl:
    Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut ECE-Regelung darf
    diese Referenzzahl die Obergrenze von 75 pro Fahrzeug nicht
    überschreiten.
    Gezählt werden hier die beiden Werte des serienmässigen Fernlichts (
    linker + rechter Hauptscheinwerfer ) zuzüglich der Werte weiterer
    montierter Scheinwerfer. Der Wert ist auf der Streuscheibe zugelassener
    Scheinwerfer eingeprägt.



    b) Fahrtrichtung



    Pfeil zeigt nach links: Linksverkehr
    Doppelpfeil
    (zeigt nach links und rechts): Links- oder
    Rechtsverkehr
    kein Pfeil: Rechtsverkehr




    Heckleuchten-Ausführung:



    A: Begrenzungsleuchte
    AR: Rückfahrscheinwerfer
    F: Nebelschlussleuchte
    IA: Rückstrahler
    R: Schlussleuchte
    S1: Bremsleuchte
    1, 1a, 1b : Vordere Blinkleuchte ( unterschiedliche technische Auslegungen )
    2a: Hintere Blinkleuchte
    5: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m Länge )
    6: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge länger als 6m )
    SM1: Seitenmarkierungsleuchte ( für alle Fahrzeuge )
    SM2: Seitenmarkierungsleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m länge )




    Die häufigsten von insgesamt 37 Ländern, die Scheinwerfer und Heckleuchten nach ECE-Regelung zulassen:



    E1: Deutschland
    E2: Frankreich
    E3: Italien
    E4: Niederlande
    E5: Schweden
    E6: Belgien
    E7: Ungarn
    E8: Tschechien
    E9: Spanien
    E11: Grossbritannien
    E12: Österreich
    E13: Luxemburg
    E14: Schweiz


    Und hier nochmal alles als Worddokument.
    Ist zwar aus der Schweiz, da es sich um die ECE /EG Normung handelt, ist sie auch in Deutschland gültig.

    Einmal editiert, zuletzt von Mistbiene ()


  • Bei diesen Scheinwerfer ist es ganz wichtig auf die Bustaben,
    die auf der Glasscheibe eingegossen sind, zu achten.


    Das ist nämlich entweder einemal ein Fernlichtscheinwerfer (H4) und einmal ein Abblendtlichscheinwerfer (H7).
    Gibt es aber auch als Doppel-Fernlichtscheinwerfer mit jeweils einem H4 Leuchtmittel.


    E-geprüft sind diese nur wie sie hier gezeigt werden.
    Trennt man diese, verlieren die ihre Zulassung!


    Ich bin nem Betrüger bei eBay auf dem Leim gegangen.
    Der hat die Doppelscheinwerfer getrennt und dann als "e-geprüfte Hauptscheinwerfer" angeboten.


    E-geprüft, H4 Birne... läuft, denkt man sich da.
    Pustekuchen!!!
    Ich hab den Betrug erst gemerkt,
    als Habbi mit den Bedeutungen der Bustaben auf der Glasscheibe um die Ecke kam.



    Ich werde mir jetzt neue Scheinwerfer besorgen müssen.
    Zum Glück muss ich erst im August 2019 zur HU,
    bis dahin sollte ich meine Bleuchtung komplett und legal auf LED umgerüstet haben.

  • auf eine seite, zwei fern,
    auf die andere zwei abblend.


    wäre dann ein gebündeltes licht, oder so.


    wäre einmal ganz was anderes, das ergebnis bleibt ab zu warten ....

    Gruß Herb.
    fährste quer, siehste mehr


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