Ausnahmegenehmigung wegen nicht ausreichender Radabdeckung

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  • Hallo zusammen,
    ich habe heute meine SMC520SM angemeldet.
    Soweit alles gut gelaufen.
    Die Ausnahmegenehmigung zum Quad wurde vom TÜV damals bestätigt, dass alles korrekt ist.
    Ich habe jedoch heute bei der Zulassung zusätzlich einen Zettel bekommen, der die oben erwähnte Ausnahmegenehmigung bescheibt und auch im Fahrzeugschein der Hinweis vermerkt ist und aud den ausgestellten Zettel verweist.
    Soweit so gut.


    Doch jetzt lese ich, dass der Zettel folgen Satz beinhaltet "Diese Ausnahmegenehmigung ist auf 3 Jahre begrenzt".
    Ähm wie ist das zu verstehen, das der heute ausgestellte Zelltel auf 3Jahre begrenzt ist in der Gültigkeit?
    Muss man dann wieder zum Amt und diese Ausnahmegenehmigung verlängern lassen? Oder erfolgt das immer wenn man nach 2Jahren zum TÜV fährt?


    Ich bin jetzt etwas verunsichert. Kann es passieren das diese Ausnahmegenehmigung nicht verlängert wird? Dann wäre das Quad nicht mehr Zulassungsfähig ohne irgendwelche Umbauten??


    Gruß
    Michael

  • Hmm sehr komisch. ?(


    Eigentlich ist sowas alles in einer Ausnahmegenehmigung zusammengefast
    und bis auf Widerruf gültig.


    Der Tüv wird dir da aber wenig helfen könne, der stellt nur die nötigen Gutachten aus.
    Ich würde eher zur Zulassungstelle gehen oder direkt die ausstellende Behörde kontaktieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Mistbiene ()

  • So scheinbar hat mir die Zulassungsstelle einfach nur Geld abgezockt für die zusätzliche aber überflüssige Ausnahmegenehmigung.
    Ich habe ja eine vom TÜV für das Fahrzeug die natürlich auch ohne Verfallsdatum ist.
    Im Schein steht auch nix von den 3 Jahren, sondern nur das es eine besondere GA*** (was auch immer das sein soll) gibt.
    Genau das steht auch in der vom TÜV erstellten Ausnahmegenehmigung....

  • Die AG von meinem Quad sieht wie die von Triple M auch aus,
    mit dem Unterschied das die von der Regierung Mittelfranken ausgestellt wurde.


    Aber schtreibst du das der TÜV Ausnahmegenehmigungen erteilt.
    Wäre mir zumindest neu.

  • ... Aber schtreibst du das der TÜV Ausnahmegenehmigungen erteilt.
    Wäre mir zumindest neu.

    Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt vom TÜV keine Ausnahmegenehmigungen, sondern nur Gutachten. Ausnahmegenehmigungen erteilen Behörden, und zwar aufgrund dieser Gutachten.


    Griaßle !

  • Es ist vereinfacht gesagt so:
    Der TÜV erstellt ein Gutachten in dem er bescheinigt dass es aus seiner Sicht OK ist.
    Die Behörde kann das dann anwenden und die Ausnahmegenehmigung erteilen. Diese kann auch befristet erteilt werden.
    Im schlimmsten Fall kommt es so wie es meinem Kumpel ergangen ist:
    Er hat einen 4 Zylinder Motor eingebaut und per Gutachten von TÜV abnehmen lassen, zugleich wurde per Gutachten die "unzureichende Radabdeckungen bescheinigt".
    Bei der Eintragung auf dem Amt gab es für den Motor keine Beanstandungen, die Eintragung der unzureichenden Radabdeckungen wurde abgelehnt.
    Er hat dann das Quad im Nachbarkreis auf den Namen seiner Freundin zugelassen, da wurden keine Fragen gestellt. Nun war das Fahrzeug schon mal mit den Ausnahmegenehmigungen zugelassen. Später hat er es wieder in seinem Kreis auf seinen Namen problemlos umgemeldet bekommen.
    https://www.landkreis-harburg.…zo-1686-0.html?myMedium=1

  • Ist es eigentlich vorgeschrieben zu welcher Zulassungsstelle man gehen muss?
    Sprich, wenn ich im Wolfenbüttel wohne, kann ich auch zur Zulassungsstelle nach Braunschweig oder Wolfsbug gehen?


    Und was muss man nach dem Ablauf der 3Jahre machen? Zur Zulassungsstelle und die Ausnahmegenehmigung erneuern lassen?

  • Ist es eigentlich vorgeschrieben zu welcher Zulassungsstelle man gehen muss?
    Sprich, wenn ich im Wolfenbüttel wohne, kann ich auch zur Zulassungsstelle nach Braunschweig oder Wolfsbug gehen?


    Und was muss man nach dem Ablauf der 3Jahre machen? Zur Zulassungsstelle und die Ausnahmegenehmigung erneuern lassen?

    Die für deinen Zulassungsbezirk zuständig ist.
    Wenn es mehrere gibt dann kannst du dir eine aussuchen.


    Ich wohne im Kreis Borken.
    Könnte also nach Bocholt, nach Ahaus oder in Borken selber zur Zulassungstelle gehen.


    In deinem Fall vieleicht vorher per eMail nachfragen was denn zu tun ist.

  • So Thema hat sich aufgelöst.
    Habe mit der Zulassungsstelle noch einmal Kontakt aufgenommen.
    Es war ein Fehler der Zulassungsstelle, da sie die Ausnahmegenehmigung eines Mähdreschers im System hatten ;-))))
    Somit keine zeitliche Begrenzung...YES.

    Siehste, geht doch! :thumbup:
    Bei Zulassungstelle sitzen auch nur Menschen!
    Denn mal weiterhin knitterfreie Fahrt.
    :Hello: :gHello: