Überstand Gepäckbox nach hinten über Gepäckträger

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  • Hallo zusammen!


    Ich habe mir vor kurzer Zeit mein erstes eigenes ATV zugelegt.
    Nun möchte ich eine Gepäckbox auf dem Gepäckträger hinten montieren.
    Ich habe schon bereits einige Bilder gesehen, auf welchen die Gepäckbox nach hinten über den Gepäckträger hinausragt.
    Gibt es hier in Deutschland rechtliche Vorgaben?
    Ich finde nur Vorgaben für den max. Überstand einer Ladung, aber nicht für feste Anbauteile.


    Schon mal vielen Dank und ein schönes WE!

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie!

  • Der Koffer ist kein "festes Anbauteil", das die Abmessungen des Fahrzeugs dauerhaft verändern würde, sondern er ist formal ein "austauschbarer Ladungsträger". Dadurch braucht er auch keine Eintragung in die Papiere oder ABE.
    Rein rechtlich gilt er als "Ladung".


    Griaßle !

  • Hallo hikker,


    super, aber die Info findet man leider nicht einfach so. Und die Bedienungsanleitungen schweigen sich zu sowas leider auch aus.
    Aber jetzt ist es ja auch für die Nachwelt dokumentiert.


    Dankeschön + Grüße aus Karlsruhe!

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie!

  • Darf ich fragen, wo Du das gelernt hast bzw. von wem? Und vor allem - in welchem Zusammenhang?
    Ich hab es ja schon geschrieben: Festes Anbauteil - austauschbarer Ladungsträger - Ladung. So geht die Reihenfolge und so unterschiedlich sind die Regelungen.


    Aber wenn Du willst, kannst Du ja Flügelmuttern verwenden ... :thumbup:


    Griaßle !

  • Um da nochmal einzuhaken: Wie sieht es dann bei festen Anbauteilen aus?
    Dürfen die gar nicht mehr über das Fahrzeug hinausragen?
    Wo sind solche Sachen geregelt, könnte bitte evtl. jemand mal die jeweiligen Paragraphen kurz zitieren. In Deutschland ist doch bestimmt alles 100% geregelt...
    Aber das mit dem "Werkzeugfrei demontierbar" könnte ich dann wirklich mit Flügelmuttern oder noch besser mit Knaufschrauben lösen.


    Grüße aus Karlsruhe!

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie!

  • Abgesehen ob das rechtlich okay ist oder nicht - es sieht BESCHEIDEN aus. Wenn der Koffer hinten über die Gepäckbrücke hängt sieht aus wie gewollt und nix gekonnt. Meine Meinung - muß aber jeder selbst wissen.

  • Hallo Ghost,


    meine Frage war lediglich, ob es rechtlich bei einer Gepäckbox in Ordnung ist, wenn diese nach hinten übersteht.
    Ob es dann "blöd" aussieht kann sehr gerne in einem anderen Thread behandelt werden.
    Anhand der kontroversen Diskussion sehe ich aber, dass es hier nicht wirklich eine übereinstimmende Meinung dazu gibt.
    Ich werde jetzt das Ding mal mit Überstand montieren und Knaufschrauben verwenden (max. 10-15 cm).
    Wer noch was handfestes findet bitte posten, wäre es echt super!

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie!

  • ist eigentlich egal, ob fest oder nicht. selbst bei nicht fest darf die "ladung" bis einen meter hinten rausragen, ohne weitere kennzeichnung. ab 1 meter musst du mit einer roten fahne oder roten lampe sichern und kennzeichen.
    aussehen mal dahingestellt, musst du darauf achten, das sich auch das fahrverhalten in extremsituationen verändern kann, bzw der schwerpunkt verändert wird und die karre im gelände dadurch ein anderes verhalten zeigt.

  • Googeln ist nicht so schwer ....


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §22 Ladung


    ........


    (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

    • 1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
    • 2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
    • 3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

    Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn
    angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine
    Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein
    roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.


    Verändertes Fahrverhalten muß man grundsätzlich beachten. Im Gelände und auch auf der Straße ist Gewicht nach hinten zu verlagern eher negativ für das Fahrverhalten - wir haben vorne eh nicht die Welt an Gewicht und lenken kann ganz schön schwierig werden. Optik schrieb ich .... "Meine Meinung - muß aber jeder selbst wissen."

  • ... könnte bitte evtl. jemand mal die jeweiligen Paragraphen kurz zitieren ...

    Ich verlinke Dir hier jetzt ganz sicher nicht eine lange Liste von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien, Begutachtungsregeln, Betriebsordnungen, Bau- und Zulassungsvorschriften, etc. (Sorry, das mach ich nur für zahlende Kunden ... ;) ) aber der hier ist eigentlich ganz treffend:


    StVZO 30c, 1:
    Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.


    Ansonsten hab ich weiter oben eigentlich schon alles geschrieben. Wer's immer noch nicht glaubt, kann sich jederzeit ja mal an die Hersteller wenden, die erläutern dann gerne (naja, eher gezwungenermaßen, aber das ist ja egal), warum 99,9% ihrer Kunden nicht illegal unterwegs sind. Und für die restlichen 0,1% gibts ja immer noch Spanngurte, so what? 8)


    In einem muß ich wauhoo aber recht geben: Diese werkzeuglose Regelung gab es tatsächlich einmal, und in einigen Bereichen gibt es sie auch heute noch. Da sind wir von Quad-Heckkoffern aber weit weg. Im übrigen hat die Befestigungstechnik den formalen Gesetzesstand eh längst überholt, aber das ist ja normal, leider ...


    So long und nix für ungut,


    Griaßle !


    P.s.: Kugelsperrbolzen oder Federsplinte oder ähnliches, das sich niemals ungewollt lösen könnte, gäbs ja auch noch ... OK, jetzt halt ich aber endgültig die Klappe. :X: