Jinling JLA-931E, 300ccm, China Schrott - ich weis. Aber brauche Hilfe zu LoF

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  • Ich bin hier neu im Forum und habe ein neues Fahrzeug und habe auch schon einiges über dieses Fahrzeug gelesen.
    Bitte hier keine Diskussionen über Qualität des Fahrzeugs. Ich weiß dass es nichts taugt.
    Aber nun habe ich es einmal und muss erst mal die grundsätzlichen Dinge klären.


    Zum Thema: das Fahrzeug soll eine Neu-Zulassung bekommen als LoF.
    Es war also noch nicht angemeldet und wird jetzt als Neufahrzeug zugelassen.
    Laut meinem Tüv Prüfer geht das aber nur noch mit LoF Zulassung wegen der Abgasnorm.
    Die Voraussetzungen hat er mir mitgeteilt. Ein paar Dinge sind da aber noch zu klären für mich:
    1. Hat er gesagt, er bräuchte Die zulässigen Anhängelasten. Hierzu wäre also ein Fahrzeugschein eines vergleichbaren Fahrzeuges wünschenswert.
    2. die Steckdose der Anhängerkupplung. Musst die 15 Polig sein oder reicht eine sieben polige auch?
    3. zwei separate Rückleuchten müssen ja verbaut werden. Kann man dann die Originale in der Mitte als Nebelschlussleuchte nutzen?

    Der Quad- Benz- Fiat- Motorrad- und Rasenmähertraktor- Schrauber, der ständig die Baustellen wechselt, damit andere Nerven abrauchen können.

  • Im Fahrzeugschein stehen nur die Daten die aus der CoC übernommen werden. Wenn da keine Anhänge- und Stützlast drin steht dann gibt es keine. Muss der Prüfer entscheiden was er dem Gefährt zutraut. Geschätzt 10-15kg Stützlast und 80kg Anhängelast.


    7-polige Steckdose reicht.


    Die originale Rückleuchte darf nicht als Nebelschlußleuchte verwendet werden.

  • Die originale Rückleuchte darf nicht als Nebelschlußleuchte verwendet werden.

    Wieso das?
    Bzw. auf welche Vorschrift stützt du deine Aussage?
    Ich habe eine Polaris Predator gehabt und fahre jetzt eine KFX 700... Bei beiden (mit LOF Zulassung!) war/ist das originale Rücklicht zur Nebelschlussleuchte umfunktioniert worden.
    M.E. ist nur das Vorhandensein einer NSL Pflicht, wie das realisiert wird ist nicht vorgeschrieben.

  • Das Rücklicht hat eine andere Kennzeichnung als eine Nebelschlussleuchte und darf darum nicht als Nebelschlussleuchte verwendet werden.
    Mag sein dass das in der Praxis nicht so streng gehandhabt wird.
    Es gab mal eine Übersicht von der Dekra als PDF für die Kennzeichnungen aber der Link funktioniert nicht mehr.


    Viele Grüße
    Michael

  • Stimmt,aber muß dann auf 90 km/h gedrosselt sein.Außerdem Euro 4 Norm
    erfüllen.

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
    (zu deutsch: Gebraucht nicht so viele Fremdwörter!)





  • Wieso das?Bzw. auf welche Vorschrift stützt du deine Aussage?
    Ich habe eine Polaris Predator gehabt und fahre jetzt eine KFX 700... Bei beiden (mit LOF Zulassung!) war/ist das originale Rücklicht zur Nebelschlussleuchte umfunktioniert worden.
    M.E. ist nur das Vorhandensein einer NSL Pflicht, wie das realisiert wird ist nicht vorgeschrieben.

    ist richtig und die gängige vorgehensweise, aber da die orginalen ja keine e nummer haben sind die meist durch sichtprüfung genehmigt. hatte ich schon und bei der aktuellen ist es auch so und im schein und gutachten zur zulassung so eingetragen

    gruß Matthias


    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • das ist dann aber glückssache und abhängig von der laune des prüfers, also kann man da nichts empfehlen, ausser mit dem prüfer vorher zu sprechen.