Gibt es Vorschriften bezüglich maximaler Kofferhöhe vorn?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • Hallo zusammen,


    ich möchte meine Adly mit einem Koffer vorne Aufwerten.
    Es geht um eine Truckbox 100, die für mich zum Transport von Kettensäge, Treibstoff und Kettenöl sowie eine Axt zweckmäßige Abmessungen hätte. Nun die Frage, darf ich die Box, Höhe 32 cm notieren und dann auch noch fahren?
    32 cm sind ne Hausnummer, doch durch meine gut 2 m Körperlänge hält sich die Begrenzung des Sichtfeld es in Grenzen.
    Aber was ist erlaubt? Wie sind die Vorschriften? Wieviel Meter vor mir muss ich den Boden sehen?
    Der Koffer wird nur für den Weg in Wald montiert, nicht für die Spaßfarten oder gar Touren.
    Die Rennleitung auf dem Weg in den Wald ist zwar nicht kleinlich, aber wenn ich weiß was ich darf und was nicht, steh ich beim Interview besser da.

  • OK das mit der maximalen Belastung hab ich nicht in Betracht gezogen. Muss mal sehen wo das eingetragen ist, bzw beim Händler nachfragen. 25 kg werden das schon sein, allein der Koffer wiegt ja schon 8 kg. Säge glaub 10 Kg, Axt 2, 5l Sprit, 1l Kettenöl. Die Frage ist ob das die Rennleitung auf dem Schirm hat. Das Stahlrohrgestell des Gepäckträgers wird das problenlos wegstecken. Unten direkt mit dem Rahmen verschraubt, da interessieren 30 kg auch nicht. Das was man sieht ohne unter die Maschine zu liegen erweckt nicht den Anschein das es nur 50 kg aushält.
    Aber zurück zum Thema: Wie hoch darf ich vorne aufbauen?

  • Google mal nach :


    Richtlinien für die Sicht aus Kraftfahrzeugen.


    Da wirst du das passende finden.


    Aus meiner Sicht darfst du den Koffer montieren,und fahren, wenn der Träger und die vorderachslast nicht überschritten ist.

    Ich bin auch gegen rasen auf Autobahnen :peter:
    Denn..............................Wer soll das denn alles mähen :meinemeinung:

  • Also ... in den Bau- und Zulassungsvorschriften für Pkw (!) ist ganz grob und sehr verkürzt gesagt (!) ein Sichtwinkel von 4 Grad (=7%) nach unten gefordert. Ausgehend von einem EU-Normmenschen auf einem EU-Normsitz ... blablabla ...
    Mir wäre jetzt nicht bekannt, daß es für Quads andere oder spezielle Vorschriften gibt. Also spricht eigentlich nichts dagegen, die 4 Grad / 7% als Regel zu übernehmen.
    So, und jetzt miß mal Deine Augenhöhe über Boden in Fahrposition, dann kannst Du rechnen ... :D


    Griaßle !


    P.s.: Der Koffer hat echt stolze 8 kg ?!? 8|

  • Danke für Infos!
    7% ist genug? Also bei einen Abstand von 1,5m zur vordersten Kante des Koffers muss sie nur gut 10 cm niedriger sein als die Augen? Da siehst ja fast nur noch Horizont ..
    @hikker, die Truckbox D100 wird mit 8 kg angegeben.
    Die macht mir einen robusten Eindruck und wie ich mich kenne würde Plastik bei mir nicht lang durchhalten.


    Der Händler hat keine Bedenken, sollte dann aber keine hohen Momente auf die Maschinen wirken lassen.. Sprich: Räder sollten auf dem Boden bleiben, Schlaglöcher meiden.
    Dann passt das schon.
    Wie schon im Vorfeld gesagt, der Koffer kommt nur zur Waldarbeit drauf.
    Danke Euch nochmals!!!

  • Also das geb ich auf, die machen ein Studium daraus, das dürfen sich die KFZ Konstrukteure antun.
    Scheinbar beträgt das Bußgeld für diesen Delikt bei 5€, das in Anbetracht der Wahrscheinlichkeit, das ich tatsächlich mal auf dem Feldweg in den Wald kontrolliert werde, denke ich.. Egal.
    Wenn die da kontrollieren und auf überladene Anhänger prüfen, ist die halbe Ortschaft Busfahrer. Da interessiert ein nicht ganz ausreichender Blickwinkel nach vorn glaub ich nicht. Werde mal mit nen Laserpointer messen ab wann ich den Boden sehe, so wie ich das verstanden habe sollten das maximal 12m sein.

  • 1,5 m Abstand zur Koffervorderkante ??? Das kann kaum sein, oder?


    Zur Sicherheit aber nochmal: Diese 4 Grad (= 7%) sind ganz grob die Minimalbedingungen, unter denen ein Pkw (Fahrzeugklasse M) in der EU zulassungsfähig ist. Mehr nicht. Aber halt auch nicht weniger. Für Quads (und Motorräder, etc.) gibt es ganz einfach keine entsprechenden Vorschriften. Deswegen vertrete ich die Meinung: Was dem Pkw recht ist, kann dem Quad nur billig sein. Bzw.: Es darf ohne Rechtsgrundlage nicht mehr gefordert werden.


    Die 4 Grad / 7 % beziehen sich nun also auf den Winkel, der von Deinen Augen aus nach unten in Fahrtrichtung frei sein sollte / muß, sofern Du die Körpermaße eines EU-Normmenschen hast und wir diese Pkw-Norm jetzt einfach mal auf Quads anwenden. Nehmen wir das jetzt mal in die konkrete Praxis:


    Du sitzt also in Fahrposition auf Deinem Quad und Deine Augenhöhe über der Fahrbahn beträgt (angenommen!) 1,5 m. Dann darf der Koffer nur so hoch sein, daß Du einen Punkt auf der Fahrbahn vor Dir in einem Abstand (von Deinen Augen aus gemessen, nicht von der Fahrzeugvorderkante!) von 21,43 m gerade noch sehen kannst.


    Das ist echt gar nicht so viel! Setz Dich doch mal in einen "normalen" Pkw, bitte jemanden, den Punkt zu markieren, den Du auf der Fahrbahn vor Dir gerade noch siehst und miß dann nach! Du wirst überrascht sein!


    Für Lkw gelten zwar andere Vorschriften und Winkel, aber durch die viel höhere Sitzposition konnte man in diesen blinden Bereich problemlos ganze Schulklassen reinstellen! Deswegen wurde da der zusätzliche Anfahrspiegel zur Pflicht! Gott sei Dank!


    Unter dem Strich: Wenn Du ein gutes oder etwa ähnliches Sichtgefühl nach vorne hast wie im Pkw, dann paßt das sowieso. Falls nicht, oder falls Du mit irgendwelchen Uniformträgern argumentieren willst, dann miß einfach mal nach.


    Griaßle !

  • Also das geb ich auf, die machen ein Studium daraus, das dürfen sich die KFZ Konstrukteure antun.

    sorry ... aber ...


    DU hast gefragt ! :D:D:D


    Und letztendlich ging es Dir ja nicht um Fahrten in den Wald, bei denen Du NICHT kontrolliert wirst, sondern um die Frage, was ganz offiziell auf der Straße passiert, WENN Du kontrolliert wirst. Oder was zulässig ist. Oder opportun. Das hab ich versucht, zu beantworten. Mehr nicht. Und den Link zu den technischen Richtlinien hab ich ganz bewußt vermieden. Ich hab schon gewusst warum ... :grin:


    Griaßle !


    P.s.: Die 8 kg sind echt zu viel! ;)

  • Ich würde auch auf die Max.Stütztlast vom Grundträger achten!!!
    Ich darf den Grundträger bei meinem ATV nur bis max 10Kg.belasten.

    Bist Du Dir da sicher? Kommt mir ziemlich wenig vor, bei meiner (ja doch recht kleinen MXU 300R) sind es 20 kg vorne und 30 kg hinten!


    Griaßle !

  • Moin,
    he Leute, auf dem Weg zum Wald und dann im Wald .... übertreibt ihr beiden da nicht ein bisschen? Hauptsache das Gewicht passt vorn zur zulässigen Beladung. Und 'ne Schrankwand wird der Koffer doch wohl nicht sein? Nichts gegen die gültigen Vorschriften, aber ... Leute ... ;) nehmt ihr es jetzt nicht etwas zu genau? meine ja nur mal so ^^
    Tschööö der Manni

  • Ja! Wir übertreiben! Geb ich voll und ganz zu! Ganz im Ernst, denn ich bin ja selber eher der Pragmatiker bei solchen Sachen. Aber, wenn jemand fragt, dann bekommt er von mir eigentlich immer auch eine Antwort, sofern ich eine habe.


    Auf der anderen Seite ... willst Du mir jetzt ernsthaft vorwerfen, daß ich (zugegeben, sehr ausführlich, aber das ging in dem Fall halt nicht anders!) die Frage eines anderen Users beantwortet hab? Sollte ich vielleicht zukünftige Fragen besser ignorieren? Ich muß das jetzt echt dringend wissen, ich will ja wirklich nicht das Forum zumüllen mit meinen Beiträgen!


    Griaßle !

  • meine ja nur einmal "richtig" geantwortet und nicht immer noch einen drauf setzen ... nein, nicht zumüllen, aber du hast schon recht, wer fragt soll schon eine Antwort bekommen, das ist ja auch ein Teil der Philosophie vom Forum.
    Also alles richtig gemacht, aber viel ist manchmal eben zu viel des Guten.
    UND es sollte auf keinen Fall ein Vorwurf sein!! Bin da eher der lockere Typ, nicht soviel wie möglich sondern soviel wie nötig. Sorry ist mir aber "Höhe beim Koffer vorn befestigen" so "aufgefallen", ist ja nun nicht so wichtig wie z.B. Bremse, Lenkung etc.
    Zusammengefasst, ich habe die Antworten ja auch gelesen, nur irgendwann kam mir (und damit meine ich mich jetzt nur allein) das dann doch etwas "endlos" vor. Sorry nochmal, bin da lieber ehrlich und sag's (schreibe) es so, wie ich halt drüber denke, ist ja auch nicht so verkehrt oder? ;)
    Also hikker, nicht falsch verstehen, alles gut :handshake:

  • Danke Hikker,


    ja ich hab gefragt, und ich freue mich über die Antworten.
    Könnt ja sein es gibt was spezielles für ATVs oder LOF Zulassungen deshalb die Frage hier ins Forum.
    In die Richtung gehend auf den vorderen Gepäckträger darf nur 15 cm hoch geladen werden oder was sonst unseren deutschen Regelmachern sonst so alles einfällt


    Ich hab die Kiste bestellt, trotz der 8kg :P , und werde die draufbauen wenns zum Holzmachen geht.
    Notfalls klemm ich mir die Kindersitzerhöhung von meiner kleinen untern Hintern :facepalm: