Cforce 850 Erfahrungen

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  • Noch eine Rückmeldung wegen der RadkastenverbreiterungsOdyssee.


    Seit dem 1.8.2018 sind die Verbreiterungen nicht mehr nötig, da ein neues EU-Gesetz in Kraft getreten ist. Nach §63A STVZO zur Zulassung nach §70 werden die Verbreiterungen nicht mehr gebraucht. Fahrzeuge, die davor zugelassen worden sind, sind noch mit Verbreiterung geprüft worden (ist noch mal in §63A vermerkt).


    Damit darf ich das Quad nicht im Straßenverkehr bewegen.
    Zulassung1.jpeg



    Ganz wichtig ist, dass folgendes vermerkt ist (rot unterstrichen). Wer es nicht drin hat, soll laut TÜV Prüfer zum Straßenverkehrsamt und es sich eintragen lassen.
    Zulassung2.jpeg



    Wenn es nicht eingetragen ist, das TÜV Gutachten nach §21 beim Straßenverkehrsamt vorlegen und auf die letzte Seite unterstes Drittel aufmerksam machen. In meinem Fall wollte der Sachbearbeiter des Straßenverkehrsamtes eine Vorführung des Quads und hatte mir dann den Satz eingetragen. Wenn die Papiere vom TÜV nach §21 nicht mehr vorhanden sind, hätte mich das 50€ gekostet. So hat es mich nichts gekostet, also außer einer Menge Nerven, weil ich damit heute fast 2 Stunden in meiner zwangsverlängerten Mittagspause unterwegs war...


    "Did you do it?"
    "Yes"
    "What did it cost?"
    "Everything..."

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    Two souls, one quad! :schnellweghier:

    Einmal editiert, zuletzt von affteva01 ()

  • Hallo,


    Ich bin neu hier und freue mich um die zahlreichen Erfahrungsberichte von euch.
    Ich hatte bisher grosse Interesse an einem CF Moto 850 , gerade auch weil es super Ausstattung hat recht ordentlich ausschaut und wir hier beim Händler im Ort eine Aktion haben für 9450 inclusive LOF.


    Nun habe ich gestern und heute mal die Erfahrungsberichte gelesen, überwiegend Phillipp seine, sowie diverse Online Berichte.


    • Und muss sagen bin etwas erschrocken und unschlüssig bin, da es doch so viele negative Berichte gibt, vorallem immer wieder Tankanzeige Manschettenköpfe der vorderen Kardanwelle ,Hitzeentwicklung, geringe Stützlast und Anhängelast.
    • Ich überlege jetzt weiter zu sparen und ein can am outlander zu holen? Aber eigentlich ist es nur für Hobby gedacht, etwas Waldarbeit und mit der Tochter über Wald und Wiesentouren, möchte bloss nicht ständig in der Werkstatt sein.


    Ich hoffe ihr könnt mir Rat geben


    Gruss Richy

  • Na ja das halte ich für ein Gerücht :P


    Fahren würde ich ne King auch,aber wenn das Geld da ist würde ich immer die Outlander vorziehen,optisch und technisch ist sie weiter als die alte King ;) Größere tank mehr Reichweite,fährt schneller und macht auch mehr Spaß,allerdings ab dem 570 Zweizylindermotor wovon die King träumen kann :D


    Darunter würde ich nicht gehen.

  • Hallo Richy,
    wieviel negative Berichte kennst Du denn?


    Ich fahre meine CF 850 seit einem Jahr habe alle Wartungen durchgeführt und stehe ohne Probleme bei ca. 9.000 km Laufleistung.
    Fahre damit auf Arbeit, aber auch Gelände, Schnee, Touren, nutze Sie für Gartenabfälle, also Hängerbetrieb etc. also, die ist fast immer in Bewegung. Bis jetzt ohne Macken oder Ausfälle, alle Manschetten noch top, Kardanprobleme kenn ich nicht.
    An die fehlerhafte Tankanzeige gewöhnt man sich, man kennt ja den Verbrauch und weiss, wieviel in den Tank reingeht, einfaches Mathe :D oder man nutzt die vielen hilfreichen Tipps in den Foren hier, um das abzustellen.
    Ich bin absolut zufrieden mit meiner CF, umsonst sind die in Deutschland nicht Marktführer bei den Zulassungen.
    Beste Grüße Lu

  • Hallo, danke für die mal positiven Erfahrungen.


    Ich habe mir jetzt am Wochenende mal die Can am Outlander 650 angeschaut.


    Fazit :sehr sehr hochwertige Komponenten und Qualität vom erklären des Händels nicht zu toppen Hersteller hat über 30 Jahre Erfahrung.


    Natürlich hat dies auch ein Preis


    Besonders hervorzuheben und äusserst angenehm ist das elektronische Daumengas und das Fahrwerk im Vergleich zum CF Moto.


    Dennoch so richtig los lässt mich der Gedanke CF Moto 850 nicht, da ich es auch nur für ähnliche Aufgaben nutze wie du es machst.daher denke ich brauche ich kein Profi Gerät ( so schätze ich es ein)


    Optisch gefällt mir das CF 850 besser und auch das schon serienmässige automatische Diff. an der Hinterachse. Bei der can am outlander 650 war dies nicht und auch nur vorne zuschaltbar. Hat man den Unterschied auf der Strasse in der Kurve gemerkt.


    Habe habe auch nicht erfragt ob dies optional ist bei Can am.


    Wie gesagt bin unentschlossen, deswegen habe ich mich hier auch angemeldet um Erfahrung zu sammeln und mich dann zu entscheiden.


    Werde jetzt noch stels und Suzuki testen.

  • Fahre selbst seit etwa 2 Monaten die Outlander 650 XTP 2019 von Can Am. Hatte zuvor eine Goes Cobalt mir der ich eigentlich auch ganz zufrieden war. Aber in einem Vergleich kann man da nichts sagen da die Can Am etwas ganz anderes ist. Hat zwar über das Doppelte gekostet aber man merkt auch direkt den Unterschied. Meiner Meinung nach kann man mit der 650er nix falsch machen :):):)

  • Hab die olle Zicke wieder. Startet laut Händler angeblich bei jedem Modell nur auf N, obwohl ich das ja vorher immer auf P gemacht habe. Die Schaltsperre ist raus, woran es liegt, dass ich ohne Bremse schalten kann, weiß er nicht, ist für mich jetzt aber auch etwas nebensächlich. Warnblinker funktioniert bei diesem Modell angeblich nur mit Zündung. Ist natürlich doof, falls man eine Unfallstelle absichern muss, erste Hilfe leisten geht und von dannen reitet die Zicke mit neuem Besitzer. Parklicht hat das Modell angeblich nicht (war aber definitiv vorher da und auch der Schalter ist dafür ja vorhanden). Wenn was vorhanden ist, sollte es ja auch funktionieren, kriegt man ja immer bei der HU zu hören. Mein Prüfer solle sich nicht so anstellen, kam als unbefriedigende Antwort.
    Endgeschwindigkeit hab ich noch nicht getestet, aber der Rest funktioniert soweit (bleibt hoffentlich auch so).


    Wie sieht das bei euch aus (einen Teil hatte ich schon mal gefragt und bedanke mich herzlich bei der einzigen Resonanz zu der Frage, vielleicht kommt ja jetzt mehr Feedback)?
    - Starten in welchem Gang (gerne auch mit Video, dass ich dem Händler das auch zeigen kann)? Er hat in den restlichen Maschinen im Showroom keine Batterien und könne es nicht testen.
    - Warnblinker mit oder ohne Zündung?
    - Habt ihr Parklicht?

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  • Kenne mich mit deinem Quad nicht aus.
    Lt. meines TÜV´lers muss Parklicht immer leuchten, auch zeitgleich mit Abblendlicht, da es bei mir auch nicht einzeln schaltbar ist. Warnblinker muss auch bei abgezogenen Schlüssel funktionieren.
    Auch wenn dir dein Händler die HU macht, finde ich seine Äußerungen grenzwertig.
    Park- oder Standlicht heißt heute im offiziellen TÜV-Jargon wohl auch nicht mehr so. Richtige Bezeichnung ist mir momentan entfallen.

  • Park- Standlicht heißt jetzt Begrenzungsleuchte

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten


    (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
    (2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.
    (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2 100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1 500 mm.
    (4) An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.