Falscher Eintrag in der Zulassungsbescheinigung

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  • Habe heute mehr durch Zufall (wollte mal sehen, ob es auch zugelassene Winterreifen gibt) meine Zulassungsbescheinigung in der Hand gehabt und war verwundert, dass als alternativ Bereifung für vorne
    AT22x7-10 (i. O.) für hinten AT20x70-9 (???) eingetragen ist.
    Org.-Bereifung ist 195/50-10 und 255/40-10.
    Hab ich jetzt nen Gedankenfehler oder ist die Eintragung falsch. Nach meiner Meinung müsste dann der alternative Hinterradreifen 1 meter und 77 cm breit sein. Hat sonst noch wer so eine Eintragung und wie verhält man sich gegenüber der Zulassungsstelle zwecks Berichtigung, da ich ja nicht die richtigen Werte habe. Tippe mal auf 20x11-9 ?(
    Möchte aber auch keine Gebühren für Berichtigung der Papiere berappen.

  • Moin
    Ist das jetzt ein Tippfehler deinerseits, oder steht da wirklich AT20x70-9 für hinten :sshock:
    Sowas gibbet nicht, 20x7-9 wäre zwar möglich, aber sieht vermutlich total beknackt aus, "Schmalfüße" hinten X/
    Gugg mal in die COCs und beschwer dich ggf. bei der Zulassungsstelle, das da was falsch hinterlegt ist bzw.lt. COC falsch hinterlegt sein muss :realmad:

    Grundsätzlich müssen die abweichenden Reifengrößen, die auch in den COCs stehen, nicht im Schein (Zulassungsblabla Teil1) eingetragen sein,
    es sollte aber schon etwas "realistisches" drin stehen. 20x70 . . . :grin:
    Übrigens schrub ich vor kurzem hier etwas dazu ;)

  • Steht tatsächlich AT20x70-9 drin.


    Habe eben mit dem TüV als Aussteller des Einzelgutachtens gesprochen. Wollen das prüfen und sich wieder bei mir melden.
    Straßenverkehrsamt hat nur die Daten des Gutachtens übernommen.


    Bei der Adly Hurricane 450/500 S hat das Hinterrad 20x11-9 Bereifung.

  • Moin
    Erst mal :thumbup: für die Rückmeldung.
    Wer hat die Suppe denn eingebrockt, TÜV oder Zulassungsanstalt?
    Berichtigtes Gutachten klingt nach "Einwurf kleiner Münzen", haben die dir etwa Geld abgeknöpft, dafür das wer auch immer gepennt hat? :angry:
    Und eine "Standard-Bereifung" als alternative Bereifung zu deklarieren wäre für mich nicht zufriedenstellend. :thumbdown:
    Mich würde interessieren was in den COC's bezüglich Reifen drin steht, vielleicht hättest du dir das ganze Theater sparen können ;)
    Das mit dem TÜV als Aussteller eines Einzelgutachtens verstehe ich auch nicht so ganz, oder geht's da nur um die Reifen?
    Und die ganze Aktion erinnert mich ein Bisschen an mich, sonst bin ich immer der Erste mit solchen Sachen :sshock::D

  • Hallo Josh,


    das komplette Quad (nicht nur die Reifen) wurde mit einem Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 STVZO zugelassen. Gibt keine COC Papiere.


    Der Fehler lag eindeutig beim TÜV und das berichtigte Gutachten wurde kostenfrei erstellt. War auch ein sehr netter und problemloser Kontakt mit dem TÜV-Ingenieur.


    Mit Standardbereifung meinte ich die ab Werk montierten Räder und als alternativ, die Möglichkeit auch andere aufzuziehen.


    Möchte dir in keinem Fall den ersten Platz für Kuriositäten streitig machen. ;)

  • mebus,


    hast du dazu einfach beim TÜV (in wo?) angerufen, oder wie hast du Kontakt aufgenommen?

    Bei meiner Adly hat sich wohl auch ein kleiner Fehler in die Zulassungspapiere geschlichen.


    An der HA steht bei die Felgengröße 9x8. Montiert sind aber ab Werk 9x8.5.

    Nur halbes Zoll Unterschied, aber trotzdem nicht ganz korrekt.

    Würde es auch gerne entsprechend korrigieren lassen.


    Danke & Grüße!