Neues CF Moto und Problem mit Differentialsperre

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  • Hallo Community,


    ich bin neu hier und seit einer Woche neuer Quadbesitzer CF Moto CForce 520 DLX. Mein Quad hat 2 Schalter zum Zuschalten der Differntialsperren, getrennt für Vorder- und Hinterachse. Problem: Die Hinterachssperre lässt sich nicht ausschalten bei Betätigung des entsprechenden Schalters. ?(


    Mein Verkäufer versucht die Sache herunterzuspielen nach dem Motto "die hatten früher alle Differentialsperre auf der Hinterachse und das macht nichts, wenn du ständig mit Sperre fährst". Natürlich sehe ich das nicht ein, da ja die Möglichkeit des Aufhebens der Sperre gegeben ist und die Betriebsanleitung bei höherer Geschwindigkeit als 30 km/h auf Schäden des Getriebes hinweist. Mein Händler sagt, dass das nichts macht und ich ruhig mit höherer Geschwindigkeit in die Werkstatt kommen kann. :/ Wie seht ihr das?
    Gruß Bobo

  • Hallo Hank,


    vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt entschieden, dass Quad auf den Hänger zu laden und so in die Werkstatt zu transportieren. Da ich erst Anfänger bin, konnte ich die Antwort des Händlers nicht bewerten. Bin allerdings ganz schön sauer, dass das Fahrzeug so übergeben wurde und ich den Fehler feststellen musste (war 1-monatiges Vorführfahrzeug). Woher weiß ich, ob das Getriebe nicht schon beschädigt wurde, da der Händler ja so damit gefahren ist?


    LG Bobo

  • Du kannst vom Kauf zurücktreten bzw den Kaufvertrag wandeln da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

    Die Eigenschaft fehlt ja nicht - sie funktioniert nur leider nicht. Man muß also erst dem Verkäufer eine Nachbesserungschance geben. Die genauen Regeln mit Fristen usw kann ich jetzt leider nicht aus dem Ärmel schütteln.
    Es ist aber sicher nicht falsch, das Ganze schriftlich festzuhalten.

  • Ich glaube wenn er zweimal erfolglos nachbessert gilt die Nachbesserung rechtlich als fehlgeschlagen. Zweimalige Nachbesserung ist aber nicht Pflicht, kommt auf den einzelnen Vorgang an.


    Immer mit Fristsetzung und grundsätzlich alles schriftlich mit Datum als späteren Nachweis. Würde eine zweiwöchige Frist für angemessen halten. Das der Händler für Schäden aufkommt fpr die der Mangel ursächlich ist ebenfalls schriftlich fixieren, zur Not auch einseitig.

  • Hat die nicht ein selbstsperrendes Diff?

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
    (zu deutsch: Gebraucht nicht so viele Fremdwörter!)





  • moin
    Nein hat kein selbstsperrendes. Wird per schalter betätigt.
    Und @hankund @Jumbo I. Er schrieb. Durch längere fahrt höher als 30 km/h mit gesperrten Diff hinten können defekte im Getriebe auftreten.
    Ein Fahrzeug hat nur "ein" getriebe
    Es sei denn er meinte mit schäden das Diff.
    Dann hat er sich unglücklich ausgedrückt

    lg
    Commander Lucky :srider:

    Keep calm and take a Photo :ziggi:

    In a world where you can be anything - be kind  :Streicheln:

  • Er meinte das Diff - man kann zwar mit Sperre auch schneller als 30 kmh damit fahren... aber jede Kurve oder auch schon unterschiedlicher Grip auf rechter und linker Spur können schaden, ist alles von der dimensionierung der Bauteile abhängig.

  • Hallo zusammen,


    danke für die Hinweise. Hier nochmal der Warnhinweis in der Betriebsanleitung: "Verwenden sie die Sperre nur im Gelände und wenn nötig. Wird die Differentialsperre permanent und auf festem Untergrund, z. B. Straßen verwendet kommt es zu Schäden am Differential."
    Die Schäden beziehen sich also aufs Differential, sorry. Auf Getriebeschäden wird hingewiesen, wenn Differential bei laufendem Fahrzeug aktiviert oder deaktiviert wird.


    Und der Händler sagt mir, ich könnte dauerhaft mit Sperre fahren ..... unglaublich.


    Beide Differentiale sind im übrigen durch getrennte Schalter zuschaltbar. Im Display soll dann das Sperrsymbol (x auf der Achse) blinken vor dem Einrasten der Sperre. Das kann ich nicht prüfen, da die Sperre auf der Hinterachse permanent angezeigt ist und ich sie nicht raus bekomme.


    Ich frage mich, ob es nicht möglich ist das Fahrzeug zurück zu geben (ggf. einen Anwalt einzuschalten). Es wurde schließlich mit Schaden ausgehändigt. Und was ist, wenn der Händler das Fahrzeug wie besagt behandelt hat (Vorführfahrzeug)?
    LG

  • Ich würde das Ding zurückgeben und ganz wichtig-----den Händler wechseln!

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
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  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Beiträge. Kurze Info:
    Nach einer schriftlichen Mängelrüge mit Fristsetzung zur Fehlerbehebung konnte ich am nächsten Tag sofort zur Werkstatt kommen und wurde bevorzugt behandelt. Der Fehler war nach einer halben Stunde behoben.
    Der Umschalter (Umschaltmotor?, kleine schwarze Box, die das Differential zu- und abschaltet war defekt und wurde getauscht. Jetzt funktioniert alles.

  • Schön das es jetzt funktioniert, aber ich würde auf jeden Fall wie TheBossHoss auch schon geschrieben hat den Händler wechseln !





    Gruß Andreas