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  • Hallo Zusammen!
    Bin hier neu im Forum,Habe Echt ein dringendes Anliegen ,vielleicht kann mir einer helfen.
    Habe vor 3 Mon ein Quad gekauft,aber in Belgien.
    Das Quad Yamaha 350 R Bj 9/2005 hat Belgiesche Zulassung gehabt,das heist die war dort Strassen zugelassen auf belgieschen Papieren auf Französisch.Will Die ja hier anmelden.Habe auch mir von den Händler CoC Papiere von dem Quad mitgeben Lassen.
    Habe meinem Kumpel Alles gegeben ,weill der ein Autohaus hat und er Sollte die Anmelden.Irgendwie klappt das nicht weill die coc papiere anders währen und dann noch auf französich.auf dem Brief ist auch eingetragen bzw CoC papieren ,2 personen ,12kw und das übliche ,angaben zu reiffen ect.beim Kraftfahr Bundesamt ist alles geklärt.
    Dann Wollten die von mir das ich eine Kompletabnahme mache,wofür?? wir haben doch EU und ist ja Standart.-dann sagten die von stadtverwaltung ich brauch doch kein gutachten.
    Sondern von einer Raptor 350 auf deutsch CoC Papiere wo 12KW drinn stehen tut,da ich das so belassen möcht.
    Kann mir einer Weiter Helfen oder CoC Papiere auf Deutsch kopieren und deuschen Brieff Kopieren .Oder weiss einer Einen Rat was ich Machen kan,der vielleicht einen änlichen Fall Hate.


    Danke im Voraus und währe echt cool.Grusse Kuba:frown:

  • Erstmal Hallo und willkommen auf diesem Forum. :klatsch_2:

    Meine Frau hat sich ein neues Auto gekauft. Der Wagen war vorher in Frankreich unterwegs. Der Händler mußte auch erst eine komplette TÜV Abnahme machen lassen, damit er in D zugelassen werden konnte. Trotz EU haben wir wohl noch verschiedene Zulassungskriterien bei Fahrzeugen, wie man uns sagte.

  • Hallo!
    Danke erstmal für die Antwort.
    Dafür gibt es ja das coc Papier was ich ja auch habe nur die habe in deutschland keine Ahnung,und Zocken die Leute ab.
    Aber wenn Jemand mir Einen Brief kopieren würde von seiner 350 Raptor und Deutsche CoC Papiere wo 12 kw eingetragen ist.Das ist doch unkul.
    Habe eben im internet was gefunden. tue das mal hier reinstellen nur woher bekomme ich den Schein woruber die da sprechen???


    hier der Text aus dem Netz


    Gesetzliche Regelungen
    Quads entsprechen beim Import meistens nicht den gesetzlichen Regelungen (Strassenverkehrsordnung) und müssen dieser entsprechend umgebaut werden.
    Straßenzulassung
    Die ATV's oder Quad's sind in der Regel beim Import nach Europa noch reine Geländefahrzeuge ohne Straßenzulassung. Um eine offizielle Strassenzulassung zu erhalten, werden die Fahrzeuge von den Quadimporteuren und Quadhändlern nachträglich umgerüstet. Dabei erhalten sie vor allem neue Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Standlicht und Tacho, die mit der EC-Norm geprüft wurden.
    Anschließend müssen die Fahrzeuge die technische Prüfstelle (Dekra/TÜV) durchlaufen und erhalten erst danach eine Strassenzulassung bzw. Allgemeine Betriebserlaubnis nach der StVZO. Die Zulassung kann in Deutschland als Zugmaschine oder 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP) erfolgen. Vorteilhafter ist in unseren Augen auf jedenfall die Zugmaschinenzulassung, da hier keinerlei Leistungsbeschränkung erfolgt. Bei der Zulassung als 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP) ist nur eine maximale Leistung von 21 PS möglich. Einige Hersteller bieten bereits Quads mit EU-Homologation (EG-Typ-Genehmigung) an. Das heißt, für diese Fahrzeuge wurde bereits eine technische Prüfung bzw. Vollabnahme in einem EU-Land nach EU-Richtlinien gemacht, so das eine Einzelabnahme nicht mehr erforderlich ist. Durch die EG-Typ-Genehmigung wird ebenfalls festgelegt, ob das Quad für die Beförderung einer Einzelperson oder von zwei Personen zugelassen ist. Normalerweise ist das der 2-Personen-Betrieb. Ein entsprechender Eintrag befindet sich im Fahrzeugbrief und -schein.




    gruss Kuba