LOF Anhängerkupplung

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  • Guten an alle,

    muss ich eigentlich die Kupplung am Quad lassen wenn ich fahre?

    Oder darf ich sie auch abnehmen, wenn ich nur so unterwegs bin.

    Kurze mitteilungen wären Supi.....Danke

    gruss BORti

    :flatto-tschoe:

  • Selbstverständlich muss die Kupplung dran bleiben.
    Ist Bestandteil deiner LOF Zulassung und somit auch eingetragen.
    Wenn du die entfernst, ist es eine bauliche Veränderung.....und dein quad entspricht nicht mehr deinem Brief und Schein!
    Die Anhängerkupplung ist Bestandteil deiner ABE
    Gruß

  • Soll das dann heißen, dass ich, wenn ich die AHK aus dem Vierkantrohr herausnehme und meinen Salzstreuer dort hinein stecke nicht mehr auf der Straße fahren darf, weil eine bauliche Änderung vorliegt?
    Das kann ich mir nicht vorstellen, da die AHK bei einigen Fahrzeugen, zum schnellen An- und Abbau nur durch einen simplen Bolzen gehalten wird, eben damit man die Arbeitsgeräte schnell wechseln kann.
    Es hat auch nicht jeder Traktor einen Kugelkopf hinten dran....

  • Abnehmbare Anhängerkupplung darf abgebaut(Sicherungstift und Bolzen entfernen)werden,du darfst ohne die abnehmbare
    Anhängerkupplung das Fahrzeug bewegen.

    Gruß Heinzdieter

    Kurze Frage dazu:

    Muss - wenn man so eine abnehmbare AHK hat - das Teil mit dem Kugelkopf dann bei jeder Fahrt mitgeführt werden?


    Eine richtige "bauliche" Veränderung ist es ja nicht, wenn man die abnehmbare AHK herausnimmt - diese ist ja mit Absicht abnehmbar, und nicht fest, und im Bedarfsfall ja auch ohne Werkzeug wieder schnell montiert...


    Mir gehts darum, was passiert, wenn man in eine Kontrolle kommt, und da doch mal ein Polizist bei ist, der weiß, dass LOF = Zugmaschine. Muss ich den Kugelkopf dabei haben, oder genügt, dass die Aufnahme dafür fest verbaut ist?



    Mit dem Auto beweg ich meinen Körper - mit dem Quad meine Seele