Guten an alle,
muss ich eigentlich die Kupplung am Quad lassen wenn ich fahre?
Oder darf ich sie auch abnehmen, wenn ich nur so unterwegs bin.
Kurze mitteilungen wären Supi.....Danke
gruss BORti
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Guten an alle,
muss ich eigentlich die Kupplung am Quad lassen wenn ich fahre?
Oder darf ich sie auch abnehmen, wenn ich nur so unterwegs bin.
Kurze mitteilungen wären Supi.....Danke
gruss BORti
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Hallo erstmal ![]()
Nein muß du nicht,aber die Steckdose darf nicht abgenohmen werden.
Gruß Heinzdieter
Selbstverständlich muss die Kupplung dran bleiben.
Ist Bestandteil deiner LOF Zulassung und somit auch eingetragen.
Wenn du die entfernst, ist es eine bauliche Veränderung.....und dein quad entspricht nicht mehr deinem Brief und Schein!
Die Anhängerkupplung ist Bestandteil deiner ABE
Gruß
Soll das dann heißen, dass ich, wenn ich die AHK aus dem Vierkantrohr herausnehme und meinen Salzstreuer dort hinein stecke nicht mehr auf der Straße fahren darf, weil eine bauliche Änderung vorliegt?
Das kann ich mir nicht vorstellen, da die AHK bei einigen Fahrzeugen, zum schnellen An- und Abbau nur durch einen simplen Bolzen gehalten wird, eben damit man die Arbeitsgeräte schnell wechseln kann.
Es hat auch nicht jeder Traktor einen Kugelkopf hinten dran....
Die Antwort hast dir selbst gegeben.
Wenn du so Kupplung hast welche zweiteilig ist, kannst wohl so ein Ding dran hängen.
Es geht wohl eher um die einteiligen, die fest am Fahrzeug verbaut sind.
Und die müssen dran bleiben.
Abnehmbare Anhängerkupplung darf abgebaut(Sicherungstift und Bolzen entfernen)werden,du darfst ohne die abnehmbare
Anhängerkupplung das Fahrzeug bewegen.
Gruß Heinzdieter
Jau alles klar...supi
Danke
Schau mal in deine Papier ich habe keine eingetragen.
Bei dem Kollegen von heute stand se Definitiv in den Papieren.
Genau wie die max 75 KG Gewicht
Mehr hat er doch auch nicht gewogen ... ![]()
Abnehmbare Anhängerkupplung darf abgebaut(Sicherungstift und Bolzen entfernen)werden,du darfst ohne die abnehmbare
Anhängerkupplung das Fahrzeug bewegen.Gruß Heinzdieter
Kurze Frage dazu:
Muss - wenn man so eine abnehmbare AHK hat - das Teil mit dem Kugelkopf dann bei jeder Fahrt mitgeführt werden?
Eine richtige "bauliche" Veränderung ist es ja nicht, wenn man die abnehmbare AHK herausnimmt - diese ist ja mit Absicht abnehmbar, und nicht fest, und im Bedarfsfall ja auch ohne Werkzeug wieder schnell montiert...
Mir gehts darum, was passiert, wenn man in eine Kontrolle kommt, und da doch mal ein Polizist bei ist, der weiß, dass LOF = Zugmaschine. Muss ich den Kugelkopf dabei haben, oder genügt, dass die Aufnahme dafür fest verbaut ist?
Ist auf deinem "Geräteträger" ein Aufkleber mit e Nummer?
Bei mir ist einer drauf und auch nur dass Teil, also der "Geräteträger" gehört zur Zulassung.
Die Anhängerkupplung liegt von Beginn an inner Garage.