Niederzurren ist nicht mehr zulässig.
Genau diese Auskunft habe ich auch vom DEKRA Mann auch zwecks privatem Transport bekommen. Laut STVO darf die Ladung nicht rutschen können. Das wäre durch ein Niederzurren nicht zu sichern, also unzulässig. Irgendwem muß man ja mal vertrauen das er weiß wovon er spricht.
Das wir bei der Ladungssicherung über die ausreichende Sicherung des Gewichts beim Transport sprechen sollte klar sein. Bei einem Unfall ist alles anders - deshalb immer eine unfallfreie Fahrt Leute.