Anhänger zum Transport des Quads - Kaufberatung

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  • Niederzurren ist nicht mehr zulässig.


    Genau diese Auskunft habe ich auch vom DEKRA Mann auch zwecks privatem Transport bekommen. Laut STVO darf die Ladung nicht rutschen können. Das wäre durch ein Niederzurren nicht zu sichern, also unzulässig. Irgendwem muß man ja mal vertrauen das er weiß wovon er spricht.

    Das wir bei der Ladungssicherung über die ausreichende Sicherung des Gewichts beim Transport sprechen sollte klar sein. Bei einem Unfall ist alles anders - deshalb immer eine unfallfreie Fahrt Leute.

  • Hast du mein Beitrag gelesen mit wie viel Prozent man Sichern muss und wie unendlich die Kraft sich bei einem Aufprall vervielfacht?

    Ja, deckt sich mit meinem Beitrag vom 25.01.2013: abzusichernde Kräfte
    ergeben sich aus den "üblichen Gegebenheiten des Straßenverkehrs".
    Der Frontalzusammenstoß gehört da nicht dazu (der ist "allgemeines
    Lebensrisiko" und kommt deswegen auch im VDI Blättel nicht vor).

    "Die Konstruktion unter dem Hänger ist auf jeden Fall stabil, ich bin von dem Gewerk und kann schweißen und selber Biegeprofile herstellen usw. Womit ich dir recht geben muss ist das evt. die Anhängerkupplung nicht das ganze Quad aushält. Aber mal ehrlich hast du dir mal angesehen wie die aufgenommen ist und wie viel alleine eine m8 schraube auf Scheer Belastung aushält? Da sind 3 vorhanden!

    Wie gesagt, es wird hier glaub ich immer vom extremen ausgegangen und auf einen Frontalzusammenstoß spekuliert! Die Kräfte die da entstehen kannst du eh nicht halten. Da reist dir eh der ganze Hänger aus der Kupplung und dann geht's ab ins Auto nach vorne."

    Man muss, glaube ich zwei Dinge unterscheiden:
    1. unter den "normalen Gegebenheiten des Straßenverkehrs" darf mit der Ladung nix passieren
    Kann das die AHK gewährleisten? Wenn ja, dann ist alles safe. Dafür muss man ggf. bissel rechnen können (Zug- und Biegefestigkeiten von Schrauben und Stahlprofilen etc. - dafür ist schon eine einschlägige Ausbildung erforderlich, die ich mir nicht zurechne). Alternativ ist eben die Verwendung von Herstellerangaben möglich (Zug- und Stützlast der AHK, Plaketten auf Ketten und Gurten, garantierte Zurrkräfte an Zurrösen des Anhängers).
    Dieser erste Punkt ist für mich der wesentliche, weil sicherheitsrelevant (deshalb auch der "Egoismus").

    2. Bei einer Kontrolle muss die Wirksamkeit der Sicherungsvariante überzeugen können (wem Konsequenzen wie Bußgeld und Weiterfahrverbot egal sind kann freilich drauf verzichten). Hier wird man um die Herstellerangaben und um die "Sicherheitsvorschriften" nicht umhin kommen. Schließlich sind die BAG - Knechte in diesem Regelwerk geschult und können mit einer noch so richtigen Festigkeitsberechnung im Zweifel nix anfangen.


    Die Schrauben an sich werdens schon halten, trotzdem ist die Scherkraft nur im horizontalen Lastfall relevant. Die Kette verzurrt jedoch in diagonaler Richtung, weshalb auch die zulässige Stützlast betrachtet werden muss.

    Und nein, ich gehe nicht vom Frontalaufprall aus (s.o.)

    "Die mittel die du erwähnst zum verzurren sind nur
    mit der Sicherheit benutzbar wenn du einen Transportanhänger für Fahrzeuge
    benutzt. Bei dem Hänger den ich habe oder viele andere kann man das so nicht
    sichern. Wenn ich z.B. Sicherheitsgurte benutze habe ich die Möglichkeit einmal
    um die Aluminium Bracken rum zu gehen und direkt da einzuhängen, was aber
    wirklich sehr gefährlich wäre... und einmal muss ich auch wieder an ihnen
    Vorbei und unten um Rahmen einhängen, aber es geht wieder über die Profile und
    die geben schneller nach wie alles andere wenn es hart auf hart kommt."

    Deswegen beschrieb ich ja auch die Variante 1500€.

    Haste Dir mal meinen Beitrag im Bodenseeforum reingezogen?

    Das Regelwerk lässt doch alternativ auch die Nachrüstung des Anhängers zu. Wenn
    Du die Variante mit zusätzlichen Lastösen nicht willst, gäbe es sogar noch sowas hier.

    Muss dann natürlich auch entsprechend den Kräften befestigt sein, bietet aber
    sehr variable Befestigungsmöglichkeiten.


    "Bei dem Hänger gibt's keine
    Ideallösung. Alleine die Vorstellung da hat jemand was selber gefummelt und da
    ist kein Prüfplakette oder Zertifikatschild dran versetzt alle in Panik."

    Versetzt eben gerade nicht alle in Panik, solange
    das Ding sicher ist (siehe Variante 1 oder 2 oben). Hält ein Gurt ohne Plakette
    weniger als mit? Ich hab meine direkt vom Hersteller abgeholt, leider hat der
    an einem Teil (Trapezband) den Aufnäher vergessen, ein zweiter ist mittlerweile
    durch den Fahrtwind verlustig, so what? Muss ich dann nur bei ner Kontrolle
    erklären können.

    Meine Reisen mit dem ATV und Zelt:

    2025 Lettland, Litauen und Polen

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    2019 Tour zum Dreiländereck D / CZ / AT mit Anhänger

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    2 Mal editiert, zuletzt von ah1st (14. Dezember 2015 um 09:54)

  • Ich kann nur berichten was gewerblich vorgeschrieben ist:

    Fahrzeug vorwärts geladen (in Fahrtrichtung) drei Keile(Radvorleger) und ein Gurt.
    Zum Beispiel hinten rechts zwei Keile und der Gurt. Vorne links der dritte Keil davor.

    Fahrzeug rückwärts geladen vier Keile und zwei Gurte diagonal gesichert.
    z.B. Hinten rechts zwei Keile und Gurt und vorne links das Selbe.

    Können Radvorleger(Keile) nicht gesetzt werden, dann muss ein zusätzlicher Gurt verwendet werden anstatt dem Keil.


    Richtig. So steht's in der VDI 2700 Blatt 8.1 (aktuelle Ausgabe April 2009).

    Da vermutlich niemand geeignete Radvorleger beziehungsweise einen geeigneten Aufbau zum ordentlichen Sichern von Fahrzeugen hat, empfehle ich alle vier Räder mit einem dreipunkt Gurt zu sichern. Auf die Gurte gehört ein Gurtcontroller. Dann ist alles nach Vorschrift.

    Sehr gut! :thumbup:

    "Niederzurren ist nicht mehr zulässig."
    Stimmt nicht, ist im o.g. Blättl immer noch drin. Voraussetzung: Vom Hersteller des Quads geeignete Befestigungsmöglichkeiten vorgegeben (was z.B. bei CanAm der Fall ist). Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die DEKRA diese Variante nicht mehr empfiehlt, weil die Nachteile zu groß und die Sicherung über die Räder bei geeignetem Transportmittel weniger fehleranfällig ist.

    Gesichert wird nur gegen die Kräfte, die beim Transport also während der Fahrt auftreten, nicht für einen Unfall.

    Auch richtig.

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  • Hier mal ne kleine Übersicht zur Ladungssicherung :)

    tmp_8929-20151214_0932191863979052.jpg


    Niederzurren ist darum nicht mehr zulässig, weil sich der Gurt lösen könnte oder reißen. Dann hüpft das Fahrzeug aus den Federn . Wenn dir sowas in der Kurve passiert, dann viel Spaß dabei....

    Die Übersicht kommt sinngemäß aus der VDI.

    Dann müsste ja das Niederzurren explizit verboten sein. Ist es aber nicht (steht nämlich auch so in gleicher VDI), oder hast Du eine andere Grundlage (Quelle)?

    Und wenn sich das Quad trotz Sicherung über die Räder mitsamt Anhänger aufschaukelt, wird der Spaß noch größer, weils dann Dein Zugfahrzeug auch noch mit von der Straße wippt. Mein Anhänger fing deswegen schon an zu schlingern. Deswegen Sicherung über die Räder (Aufnahme der Kräfte im normalen Fahrbetrieb) + Sicherung der federnden Masse (gegen das Aufschaukeln).

    Gegenfrage:

    Wie sichert man ein Fahrzeug ohne Räder, wenn also die Radgurte nicht möglich sind?

    Darf man das z.B. mit Holz unterbauen und Niederzurren? Darf man!

    Warum dann nicht auch, wenn die Räder noch dran sind?

    Hat z.B. er hier gemacht, geht wunderbar und ist auch vorschriftenkonform.

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    Einmal editiert, zuletzt von ah1st (14. Dezember 2015 um 16:11)

  • Im gewerblichen Bereich macht der VDA die Vorschriften . Ich weiß nur aus der täglichen Praxis das Niederzurren von Fahrzeugen nicht zulässig ist.Bin kein Rechtsverdreher....
    Ich mache das erst seit neun Jahren und lerne gerne was dazu :) Wenn du mir zeigen kannst wo es geschrieben steht das Niederzurren von Fahrzeugen zulässig ist, dann zeig es Bitte.

  • genau sowas
    haste da schon einmal gegen/s aufschauckeln einen gurt übers dach gelegt?

    wenn sich was tut in der richtung, dann die autos in der oberen reihe, aber kein quad, was auf einem hänger 50cm über der strasse auf einem hänger steht

    Gruß Herb.
    fährste quer, siehste mehr

    " Lieber nee Dicke KFX, wie nee Dünne Rente "

  • Im gewerblichen Bereich macht der VDA die Vorschriften . Ich weiß nur aus der täglichen Praxis das Niederzurren von Fahrzeugen nicht zulässig ist.Bin kein Rechtsverdreher....
    Ich mache das erst seit neun Jahren und lerne gerne was dazu :) Wenn du mir zeigen kannst wo es geschrieben steht das Niederzurren von Fahrzeugen zulässig ist, dann zeig es Bitte.


    Na das hatte ich doch schon hier und hier geschrieben: VDI 2700 Blatt 8.1 Ausgabe April 2009 , kann man von hier beziehen.

    So, und jetzt Du:
    Auf welches Regelwerk beruft sich der VDA? Geben die gar was eigenes raus? Wollen die evtl. aus Qualitätssicherungsgründen das nicht (wäre ja nachvollziehbar)?

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  • wenn sich was tut in der richtung, dann die autos in der oberen reihe, aber kein quad, was auf einem hänger 50cm über der strasse auf einem hänger steht

    Hm, meine Erfahrungen sehen da (leider) anders aus, habs aber noch rechtzeitig bemerkt.
    Es war mit nem ATV, also bissl hochbeiniger und noch mit etwas Beladung auf den Gepäckträgern.

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