Hallo Leute
Habe mir vor einen Monat einen SMC STINGER 250 gekauft.Das Problem ist ich habe ihn von einen Händler aus MINDEN QUAD-CENTER-WEST vieleicht kennt ihr den ja.
Mein Problem ist das ich jetzt meinen Quad nach 500Km zur Inspektion mus,nur der Quad händler ist 200Km weit entfernt.
Gibt es hier in der nähe einen Meisterbetrieb???
Ich komme aus Plettenberg liegt so in der nähe von Lüdenscheid,Hagen,Siegen also im Sauerland.Kennt jemand hier in der nähe einen Meisterwerkstatt der mir das machen kann?
Quad Wartung in der nähe
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in Hamm ist ein sehr guter Quad mensch, die Heißen Quadcenter Hamm einfach mal googlen
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hallo
du musst aber genau darauf achten was für eine garantie du von deinem händler bekommen hast!
hast du eine werkstatt garantie, kannst du nur dort die inspektionen machen , wo du auch das quad her hast, damit du deine garantie behältst! ansonsten hast du nur noch eine gewährleistung und musst somit bei einer reparatur die arbeitsstunden der jeweiligen werkstatt selbst tragen. die ersatzteile liefert dir der händler...die händler drücken sich immer gerne davor.....
oder du bringst dein quad in einer smc vertragswerkstatt...und behältst somit die volle garantie!
aber frage doch am besten erstmal bei deinen händler nach....was du für eine garantie hast!mein händler aus windesheim sagte mir auch, das ich mein quad zur inspektion dort hinbringen kann wo ich möchte....aber er verschwieg mir das dann meine garantie sich in eine gewährleistung ändert!!!:chatterbox:
ist aber zum glück noch mal gut gegangen, da mir selbst noch rechtzeitig durch FoW die augen geöffnet wurden!!! jetzt fahre ich halt nen stündchen zur vertragswerkstatt und geniesse meine garantie!
vertsteh mich nicht falsch, ich will dich nur vor schlimmes bewahren!:radar:
gruss
razZitat
Garantien & KulanzWerks-Garantie Eine Werksgarantie bedeuted dass das Fahrzeug aus offiziellem Import stammt. Sie erhalten beim Kauf ein Deutsches Scheckheft mit den Garantiebedingungen. Es gibt dann ein Bundesweites Händlernetz wo sie Garantiefälle beheben lassen und die notwendigen Inspektionen durchführen können. Auch im Ausland ist es teilweise möglich Garantieleistungen zu erhalten. Der Vertragshändler der jeweiligen Marke bekommt bei einem anerkannten Garantiefall seine Ersatzteil und Lohnkosten voll ersetzt. Bei Fahrzeugen aus sogenanntem Grauimport hat der Einzelhändler meistens keine Ansprüche an seinen Lieferanten. Auch wenn großzügig Garantie versprochen wird, hat es der Kunde oft sehr schwer einen Garantiefall durchzusetzen, da der jeweilige Händler auf dem Finanziellen Schaden einer Garantiereparatur sitzen bleiben wird. Es handelt sich hier meistens um eine sogenannte Werkstattgarantie. Garantiebedingungen werden vom Importeur, Hersteller oder auch vom jeweiligen Händler festgelegt. Der Erhalt der Garantie ist normalerweise an die Durchführung von Inspektionen bei einem Vertragshändler der entsprechenden Marke geknüpft. Auf Wettbewerbsfahrzeuge wird meistens keine Garantie gewährt. Verlangen sie immer eine Schriftliche Garantiezusage. Eine Mündliche ist im Streitfall schwer zu nachzuweisen. Erkundigen sie sich genau über den Umfang der Garantie.
Werkstatt-Garantie Hier handelt es sich um eine Garantie, die nur bei dem Händler in Anspruch genommen werden kann, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Das heißt auch Inspektionen müssen normalerweise dort gemacht werden, um den Garantieanspruch zu erhalten. Erkundigen sie sich vor dem Kauf genau, was für eine Garantie sie bekommen.
Kulanz Eine Kulanz ersteckt sich über die Garantiezeit hinaus. Ein Schaden wird jedoch im Einzelfall genau geprüft und wir oder der Importeur entscheiden ohne Zwang ob Ersatz geleistet wird. Eventuell wird nur ein Teilbetrag erstattet. Dies kommt besonders bei Wettbewerbsfahrzeugen zum Zug aber auch bei normalen Fahrzeugen wenn zum Beispiel nur wenige Kilometer gefahren wurden.
Gewährleistung Die Gewährleistung von 2 Jahren bei Neufahrzeugen ist ein Gesetzesanspruch. Dieser kann nicht ausser Kraft gesetzt werden. Die Gesetzliche Gewährleistung hat nichts mit Garantie zu tun, denn eine Garantie erhält der Kunde freiwillig von seinem Händler. Dabei spielt es bei der Garantie keine Rolle, ob der Fehler schon beim Neufahrzeug vorhanden war, oder erst später aufgetreten ist. Bei der Gesetzlichen Gewährleistung dagegen zählen nur die Mängel, die beim schon Kauf vorhanden waren. Diese Mängel und nur diese können bei Neufahrzeugen vom Kunden bis 2 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Als Mangel zählen auch die Produktversprechungen durch den Händler oder Hersteller. Etwa: Der Händler sagt das Fahrzeug läuft 120 KM/H und es läuft aber nur 80 KM/H. Dann ist die Produktversprechung nicht eingehalten und der Mangel muss behoben werden oder eine Wandlung des Kaufvertrages ist möglich. Ein Händler kann ihnen heute nicht das "Blaue von Himmel versprechen" ohne dafür auch gerade stehen zu müssen. Lassen Sie sich nicht blenden von der Aussage "Bei uns jetzt 2 Jahre Gewährleistung", denn diesen Anspruch haben sie sowieso durch das Gesetz. Für Gebrauchtfahrzeuge kann die Gewährleistung auf 1 Jahr herabgesetzt werden.