Zulassung Schweiz

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  • Hallo ich bin Schweizer und schäme mich immer mehr für dieses Land....

    Zu Meiner Geschichte:

    CanAm 570 gesehen und gekauft für spass & freizeit und für den Arbeitsweg.

    Ein Quad ist doch ein Quad dachte ich mir und wird alls Motorrad eingelöst deshalb natürlich keine Frage beim Händler über die Zulassung....

    Da kam das Form 13.20 zulassungs Papier und da stand Traktor. 🤷🏻 Von mir aus Können sie es auch U-Boot nennen dachte ich mir. Egal.

    Mein Kind beim Händler abgeholt und da Stand das gute stück mit hinten und vorne einer Weissen Nummer..... Händler sagte mir Ja das halt in der schweiz so das kann man nicht anders einlösen aber es gibt keine einschränkungen.

    Das er aber jetz als Gewerblicher oder Industrie Traktor geführt wird und ein Sonntag, Feiertag und Nachtfahrverbot belegt ist Frage ich mich wie ziehe ich mich da aus der Affäre ohne das ich mein Kind verkaufen muss.... Und nein Am So und in der Nacht nicht Fahren ist keine Option.... Wer kennt sich aus bzw. wer kann HELFEN ||

    Liebe Grüsse chman

  • Moin und

    :wel1: im Forum.

    Ein Quad ist doch ein Quad dachte ich mir und wird alls Motorrad eingelöst…

    Den Irrtum sind schon viele erlegen, egal ob Schweiz

    oder DE ;)

    Das er aber jetzt als Gewerblicher oder Industrie Traktor geführt wird und ein Sonntag, Feiertag und Nachtfahrverbot…

    Du scheinst ja ein Gewerbe zu haben, sonst kann die Can Am doch eigentlich nicht als Gewerblich zugelassen sein ?

    Ich kenne mich mit den Gesetzen in der Schweiz absolut nicht aus, aber sollte es an ein eventuellen Gewerbe von dir liegen, könntest du die Can Am ja auch über deine Frau/Freundin/Freund etc. anmelden.

    Da wird sich hier aber bestimmt noch jemand melden, der sich mit den Schweizer Gesetze auskennt.

  • Ich bin eine Privat-Person hab mit einen Gewerbe nichts am Hut..... Aber Weise nummer und Traktor werden so gehalten.... Auch die Grüne nummer wird in der CH so gehalten.....

  • Also wenn ich das richtig deute, gibt es ein paar Ausnahme Möglichkeiten…

    Kopiert aus den verlinkten Text von @Toruk Makto

    Art. 91a Ausnahmen vom Verbot 1 Vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sind ausgenommen:

    a. Fahrzeuge zum Personentransport;

    b. landwirtschaftliche Fahrzeuge;

    c. Fahrzeuge, die einen Sattelanhänger mit einem zum Wohnen dienenden Aufbau mitführen;

    d. Fahrten der Feuerwehr, des Zivilschutzes, der Sanität, der Polizei und des Militärs sowie Fahrten zur Hilfeleistung bei Katastrophen; 1 SR 741.11 2 SR 741.41 Verkehrsregelnverordnung AS 2010 4570

    e. gewerbliche Traktoren, Motorkarren und Arbeitskarren sowie ihre Anhänger, sofern die Fahrzeuge während den Verbotszeiten ausschliesslich für landwirtschaftliche Fahrten verwendet werden (Art. 86–90);

    f. Fahrten der Schweizerischen Post im Rahmen der Universaldienstverpflichtung (Art. 2 des Postgesetzes vom 30. April 19973, PG);

    g. Transporte von Lebensmitteln (Art. 3 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Okt. 19924, LMG), die nicht tiefgefroren, ultrahocherhitzt oder sterilisiert sind und deren Verbrauchsfrist höchstens 30 Tage beträgt;

    h. Transporte von Schlachttieren und Sportpferden;

    i. Transporte von Schnittblumen;

    j. Transporte von Tageszeitungen mit redaktionellem Inhalt sowie Fahrten für aktuelle Fernsehreportagen.

    Das ist ja alles echt nicht so einfach bei euch…

  • Aber es steht auch das drunter :

    Fazit eine Bewilligung zur Spassfahrten wird wohl kaum ein Kanton zustimmen....Jetzt sagen wir aber: Scheiss drauf liebes CH Gesetz und es kommt dann halt so wies kommen muss....

  • :D okey danke für die hilfe.... Ich werde ab jetz bei jeder Sonntags Fahrt ein bund Schnittblumen mitnehmen..... Denn der Transport von Schnittblumen is ja vom Fahrverbot befreit ...... 😆🥸

    Danke für die Hilfe. Ich denke ich werde den Betrag der Busse hier rein Schreiben wenns mit den Schnittblumen nich Klappt 8o

    Frohe Fest tage euch allen :Hallo: