Ohne eine Arbeitsstelle in einem Forstwirtschaftlichen Betrieb wirst Du auf diesem Weg nie fahren dürfen. Er liegt auf deutschen Boden, sodass bis zur Einfahrt der Anlage die deutsche Straßenverkehrsordnung gilt. Und laut der ist das befahren von Land- und Forstwirtschaftswegen für jeden "Normalbürger" verboten.
Siehe zum Beispiel hier:
http://193.201.168.19/polizeipresse/…olizei_eschwege
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