Hilfe bei Zulassung YFZ450

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  • Hallo an die Yamaha Quad Gemeinde,
    Erst einmal ein freundliches Hallo an alle hier!
    Bin endlich stolzer Besitzer einer YFZ450. Absolut geiles Teil!!!
    Nun meine Frage (bzw hatte diese schon im Forum für ABE und Briefscans gestellt, hoffe aber das ich hier auf mehr Erfolg stosse):
    Ich habe derzeit mein Schätzchen noch als VKP angemeldet und nächste Woche Montag nen Termin mit einem TÜV-Menschen.
    Will / möchte das dingen gerne als ZM zulassen.
    Hatt das schon einer gemacht von euch bzw. kann mir nen paar Tipps geben ...

    danke im Voraus
    Besse

  • Hallo.
    Für ´nen Umbau als Zugmaschine mußt Du mal erst die Auflage "Zugmaschine" erfüllen.
    D.h. Anhängerkupplung mit TÜV-Freigabe und Elektroniksatz (Stecker etc.) verbauen.
    Doppelte Beleuchtungsanlage hinten mit E-Zugelassenen Leuchten.
    Warnblinker u.s.w.
    Da jeder TÜV das mit der Zugmaschinenzulassung etwas anders sieht (mal lockerer, mal strenger), würde ich mal erst mit dem Prüfer sprechen wie er es denn gerne hätte und wie teuer diese Einzelabnahme wird.
    Kann nämlich sein das Du besser einen kompetenten Händler mit dem Umbau beauftragst weil die schon alle erforderlichen Komponenten da haben und einen "Haus"-TÜV der dauernd diese Umbauten abnimmt und auch schon erforderliche Gutachten und Sonderabnahmen vorliegen.
    Denke mal wird nicht viel teurer als wenn du dich selber dahinterklemmst.
    Für Yamaha kann ich dir den Christoph vom NAABI-Center in Billerbeck (Münsterland) empfehlen.
    Der hat auch schon mit Yamaha zwecks TÜV-Umbauten zusammengearbeitet.
    Ruf den einfach mal an und erkundige dich genau bei Ihm.
    https://www.dasquadforum.de/www.nabbi-center.de und dann in den Offroad-Bereich oder " Kontakte".
    Laß mal hören was sich ergeben hat.
    Gruß, Kay. :7_14_5:

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  • Hi,

    wenn du einen normalen Tüv Beamten hast, wird er deine 450ger wohl nicht als Zugmaschine Umtragen weil sie keinen Rückwärtsgang hat. Stell also vorher klar das er in diesem Punkt ein Auge zudrückt.
    Alternativ kannst du Händler in deiner Nähe fragen, die 450ger mit Zugma.Zul. anbieten, ob er das für dich macht und wieviel er dafür haben möchte.

    MFG
    Bully

  • So gestern mal mit dem TÜV Menschen gesprochen.
    Leider noch keine genaue Aussagen da sich in Siegen ein anderer Mensch um "spezielle" Abnahmen kümmert.
    Einzig sagte er das ich mir schon mal eine Kopie von nem Schein mit der Eintragung bzw. nen gutachten von z.b. zuglast etc. besorgen sollte.
    Ansonsten wären wohl recht viele Versuche nötig z.B. anfahren am Berg mit Anhänger...
    Werd mal bei dem anderen TÜV-Menschen vorstellig und Berichte dann mal was es so neues gibt.

    Das mit den Lampen (also hinten und Vorne + AHK + AHK-Dose) ist ja obligatorisch, das mit dem Rückwärtsgang frage ich mal nach ob da mal nen Auge zugedrückt wird.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt :)

    MFG
    Besse

  • Servus!

    Gibt es denn einen besonderen Grund warum du deine YFZ450 als ZM anmelden willst?

    Denn soweit ich weiß ist eine Zugmaschinenzulassung erst nötig wenn

    das Fahrzeug mehr als 20 PS Leistung hat.

    Also wenn du in deinen Fahrzeugschein mal reinschaust wirst du sehen

    das vom Hersteller 15 kw angegeben wird, was umgerechnet 20 PS sind.


    Gruß

  • Aber wenn der Hersteller die KW-Zahl angibt
    kann man das als Käufer doch nicht wissen
    dass es evtl. mehr hat.
    Die Leistung ist ja bei der Schlüsselnummer
    hinterlegt also bekommt die Zulassungstelle
    die Information direkt vom Hersteller.
    Warum sollte da der Versicherungsschutz
    nicht bestehen bleiben?

    Und wenn es zu einem Unfall kommen sollte
    müsste das Quad doch erst mal auf einen
    Prüfstand um festzustellen welche Leistung
    es wirklich hat.

  • Moin Moin

    Da reicht schon eine normale Kontrolle. 20PS eingetragen und tatsächlich ca.45PS. Was ist das?

    Richtig, fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz. Das wird mal richtig teuer. Ganz davon abgesehen das Du Geld mässig nie wieder Land siehst bei einem Unfall.
    Die Versicherungen zahlen dem Opfer die kosten. Aber danach bist Du fällig. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Man hätte zum TÜV oder in eine Werkstatt gehen können, wenn man sich nicht sicher ist.

    Kleine Geschichte:

    Bei uns in der Gegend wurde erst Geblitz und 2-3km später standen die Jungs und Mädels von der Rennleitung. Allgemeine Verkehrskontrolle, hatte Glück an dem Tag, war mit dem PKW unterwegs. Wäre normalerweise mit dem Quad gefahren. Auch VKP aber offen. Bei mir nichts passiert. Was ich da aber noch nicht wusste war das die in der Nähe einen Rollenprüfstand aufgebaut hatten. Und jedes Fahrzeug was verdächtig war ist darauf gekommen. Hat sich gelohnt. Nach dem Tag standen auf dem Hof 6 oder 7 Roller, 2 Quads und 3 PKW. Alle unerlaubt Umgebaut oder nicht Eingetragen.

    Meine Kleine ist jetzt auf LoF. Und man fährt ganz entspannt jeder Kontrolle entgegen.

    Mit freundlichem Gruss

    Monschy

  • Ok ich geb dir in der Hinsicht Recht dass ich Probleme kriege wenn mein Fahrzeug mit

    20 PS eingetragen ist und ich irgendwas am Motor verändert habe und dadurch mehr

    PS habe. Ich hab aber nichts an meinem Quad verändert.


    Wie viel KW Leistung steht bei dir im Fahrzeugschein?


    Übrigens hab ich gestern mit meiner Freundin über diese Thema gesprochen.

    Sie arbeitet bei der HUK Coburg und sie hat gesagt dass es bei der HUK

    (wie es bei anderen Versicherungen ist weiß ich nicht) jedes Quad

    egal mit welcher Leistung ganz normal verischert wird.

  • Hab jetzt auch nochmal mit meinem Versicherungsmenschen gesprochen.

    Er sagt wenn die Zulassungsstelle die Leistungsangabe über die

    Schlüsselnummer also vom Hersteller bekommen hat und ich selbst

    nichts am Quad verändert habe, habe ich kein Problem.

    Wenn die Polizei oder wer auch immer mich anhält und feststellt

    das da mehr Leistung ist aber nichts veränder wurde zählt das

    als bauartbedingt. Ein gutes Beispiel sind die Simson Mopeds

    sie werden auch als 50er zugelassen fahren aber 70km/h.

    Das dürfte normalerweise auch nicht sein aber weil es bauartbedingt

    ist passiert nichts.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ist in diesem Fall quatsch.