Beiträge von Tom1868

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    Mein Bruder hat früher an Extrem-Offroad-Veranstaltungen teilgenommen, da kamen regelmäßig Rampen zum Einsatz, um nicht stecken zu bleiben.

    Und das beim Fahren im Team, wo einer den anderen rausziehen kann, nichts desto trotz ging oft nichts ohne die Rampen.

    Ich fahre bevorzugt im Gelände, je anspruchsvoller desto besser, aber Sandbleche habe ich bisher nicht benötigt.

    Das eine mal, bei dem ich mich gnadenlos festgefahren habe, hätten die auch nicht geholfen, daher sehe ich die Sandbleche eher vor der Eisdiele im Einsatz.

    Du hast aber schon mitbekommen, das es nicht mehr um den Kühler geht, oder?


    Guckste hier ...


    Und hier ...


    Tom - du musst auch lesen was ich schreibe:

    Grundsätzlich muss der Käufer nachweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat, dies gilt in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf nicht, da muss der Verkäufer nachweisen, dass dieser Mangel beim Kauf nicht vorlag, DESWEGEN heißt es Beweislastumkehr, nach Ablauf der 12 Monate spielt die keine Rolle mehr, sh. § 477 BGB.

    Sorry Frido - Blödsinn!

    Vielleicht solltest du mal im richtigen Gesetzbuch googeln ..., dann klappt es vielleicht auch mit der Beweislastumkehr.

    Ich habe auch vom eingetragenen Anhängebock, auf den Originalen zurück gerüstet.

    Jetzt kann ich immer zwischen Anhängerkupplung (Grünschnitt wegbringen) und Schäkel inkl. kurzem Abschleppseil (Offroadeinsatz) wechseln.

    Den Anhängereinschub habe ich bei geplanter Straßenfahrt eingesteckt, ansonsten liegt er im "Schminkkoffer", im Auto/Anhänger, oder zuhause.


    Den TÜV hat es noch nie interessiert, das ich den original US Anhängebock nutze und von den Uniformieren bin ich noch nie angehalten worden, wenn ich auf dem ATV sitze.

    Du hast da was nicht verstanden - du kannst, als Privatmensch, nicht auf dein gesetzliches Recht der Gewährleistung verzichten!

    Egal was du da unterschrieben hast.

    Anders sieht es bei einem Privatkauf aus - sicher, das es kein "Verkauf im Auftrag des Kunden" war? So versuchen sich Händler aus der Gewährleistung zu ziehen, wenn sie wissen das das Fahrzeug scheiße ist.


    Ansonsten hoffe ich mal, das du Rechtschutzversichert bist, dann übergib es deinem Anwalt und such die Schuld nicht bei Dir. Denn darauf setzen solche Händler.

    Vielleicht ist das der Grund, warum Stüber dir nicht weiterhelfen kann ...



    Oft gefragt!? "Was ist mit TÜV"?

    Generell ist es uns möglich eine Einzelabnahme für unsere Abgasanlagen zu bekommen. Hierbei gilt auch für uns, das Standgeräusch nach Fahrzeugschein (Feld: U1) nicht zu überschreiten.

    zum Vergrößern klicken

    Leider hat sich im Laufe des Jahres 2022 die Gesetzgebung bezüglich der Eintragungen geändert. Für Fahrzeuge nach EG-Typengenehmigung ist eine Einzelabnahme bzw. die Eintragung der Einzelabnahme der Auspuffanlage nicht mehr möglich.

    Ob Ihr Fahzeug davon betroffen ist sehen Sie im Fahrzeugschein unter dem Feld K. Hier würde stehen: E1, E2, E3 .. oder auch e1, e2, e3 …..Dies betrifft Fahrzeuge mit den Baujahren ab ca. 1998.

    Das liest sich für mich, als müsse der Käufer durch die Beweislastumkehr nachweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war, aber genau das muss er ja nicht - evtl. hab ich deine Aussage ja falsch gedeutet?

    Doch muss er und zwar bei Mängeln, die erst 12 Monate nach dem Kauf entdeckt wurden.

    Deswegen heißt das Beweislastumkehr.

    Leute, Leute ...

    Die Maschine muss nur zu einem KFZ-Fachbetrieb, nicht zu einem CF..-Händler.

    Da gibt es schon zahlreiche Urteile, ich glaube auch vor dem EuGH.

    Was richtig ist, man muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.

    Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt für 2 Jahre. Sie kann nicht ausgeschlossen werden, nur weil man in eine andere Werkstatt geht.

    Bei der Garantie verhält es sich so, das da in den allermeisten Fällen das garantiert wird, was durch die Gewährleistung sowieso schon abgesichert ist.

    Allerdings gilt die Garantie in Deinem Fall ein Jahr länger als die Gewährleistung. Einschränkung - oftmals werden dann eh nur Dinge abgesichert, welche voraussichtlich nicht im Garantiezeitraum kaputt geht.


    Wenn du selber schraubst und kein KFZ-Fachbetrieb bist, kannst du die Garantie vergessen, aber du hast ja noch die gesetzliche Gewährleistung ...

    Ach ja, es sei denn dir kann grobes Fehlverhalten oder der Einsatz von nicht passenden Ersatzteilen nachgewiesen werden.

    Wenn du sie tatsächlich vor ca. 2 Monaten, bei einem Händler gekauft hast, verstehe ich das Gejammer nicht.

    Du hast 1 Jahr Gewährleistung!

    Geh zum Händler, stell ihm das Teil hin und lass die Mängel auf seine Kosten reparieren - fertig.

    Selbst wenn du irgendeinen Scheiß unterschrieben haben solltest, der die Gewährleistung ausschließt, ist das nicht rechtens, denn du als Endverbraucher kannst nicht auf deine gesetzlichen Rechte verzichten.

    Ein Arbeitskollege hatte an seinem neuen Mopped auch ein Bremsscheibenschloss, es kam wie es kommen musste, er hats vergessen und versucht mit Schloss loszufahren.

    Den Sturz, weil er das Gleichgewicht verloren hatte, konnte er noch verhindern, aber die Bremsscheibe musste er neu kaufen.

    Könnte man jetzt wieder bis ins Unendlich diskutieren, aber das ändert auch nix.. ;)

    Der Normale Optiker könnte das auch machen, für 25,- ohne Termin,

    Aber das wird natürlich nicht anerkannt.. Ein Augenarzt für 90 Öcken muss es sein.. Verstehst, was ich meine ?


    aber lassen wir das, bevor es wieder ausartet..

    Übernimmt dein Arbeitgeber das nicht?

    Wir schicken unsere Fahrer zum BAD und übernehmen die Kosten.

    Ob dich die Hoffnung nicht täuscht? Als ich einen Reifenfüller gesucht habe wollte ich auch den von Hazet kaufen - mit dem Namen verbinde ich Qualität. Nachdem ich die 1*-Beurteilungen gelesen habe, habe ich mich für einen anderen Hersteller entschieden. ;)

    An deiner Stelle würde ich vorsichtshalber den Druck mit einem 2. Manometer kontrollieren.

    Bin mit meinem Hazet zufrieden ...

    Bei Duros würde mich das Wackeln aber nicht wundern. habe selber einen günstigen Reifensatz für die Straße, die kann der Reifenmann nicht ordentlich auswuchten. Von den BigHorns war er begeistert ...

    Ansonsten würde ich mal das Lenkkopflager auf Spiel überprüfen und natürlich, ob alle Schrauben an den Felgen ordentlich angezogen sind - nein, kein Scherz!