Aber dann frag ich mich trotzdem warum die vergaser drossel nicht eingetragen ist?
Das kann ich Dir recht einfach erklären:
Die Drossel im Vergaser (Reduzierring) ist durchaus "eingetragen", allerdings nicht in der Zulassungsbescheinigung (ZB), sondern in der Betriebserlaubnis (BE).
In die ZB werden nur Sachen eingetragen, die von der originalen BE (oder dem COC) abweichen.
Also, wenn Du das Ding legal entfernen willst, dann bleibt Dir nur der von yasuniracing schon erwähnte Weg. In dem Fall wäre es dann aber tatsächlich sinnvoll, eine LoF-Zulassung anzustreben, weil Du dann ganz offiziell die zusätzliche Leistung auch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen darfst - das Rückdrosseln über den Gashebel wäre also gar nicht nötig.
Lohnt sich das? Wohl nicht. Aber das ist ja eine andere Frage, Du wolltest die rechtliche Seite wissen.
Griaßle !