LOF aber ohne AHK

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  • Hallo,

    würde ihr ein Kingquad kaufen der als LOF zulassbar ist aber kein Kugelkopf hinten hat? Ich denke das vllt der prüfer , xxxxxxxxxxxxxxx oder so ist und sich mit sowas null auskennt einfach drüber weg schaut . weil ich einfach kein AHK brauche und es nicht grad schön finde, ausserdem wiegt das teil bestimmt was.

    Wie lange hat man beim Neu gekauften ATV tüv, waren das nicht 3 jahre ?

    lg

    Einmal editiert, zuletzt von schwaabbel (8. April 2010 um 12:04) aus folgendem Grund: Unpassende Wortwahl!!

  • Ich will ja nix sagen , aber das mit dem ´´ Xxxxxx´´ hättest du dir Sparen können .
    Das klingt sehr Abwertend mit dem Text !
    Das könnten einiege als Rasistisch aufnehmen !
    Solltest vieleicht mal ´´Dummer Prüfer´´ oder so etwas schreiben ....

    MfG habbib

    Einmal editiert, zuletzt von Quaddelralle (8. April 2010 um 15:44) aus folgendem Grund: Hier muss dann allerdings auch geändert werden ;-)

  • Habe deine unpassende Wortwahl mal korrigiert!

    Die Hängerkupplung gehört zur ABE und ist damit Bestandteil der Zulassung.
    VKP gibt es 3 Jahre Tüv bei Neuzulassung, LOF nur 2 Jahre.

    Gruß Frank

  • Ich bin Deutschland Kurde und mach das trotzdem nicht!!!!!!!!!!!!!!!

    Wenn der Prüfer sich mit ATV und Quads auskennt hast du wohl pech gehabt. Und so schwer sind die dinger auch nicht, du hast ja dann auch über 50PS unterm hintern, da machen die 2-3kg auch nix mehr aus!

  • Hallo,
    Ich glaube die Antwort auf deine Frage liegt im Wort "zulassbar". Verstehe ich so dass es jetzt noch als VKP zugelassen ist und deshalb keine AHK hat.
    Mit LOF-Zulassung aber ohne Anhängerkupplung herumzufahren könnte unter Umständen teuer werden. Glaube das nennt sich dann nämlich Steuerhinterziehung.

  • zulassung mit offener leistung war FRÜHER auch ohne ahk möglich


    zulassung mußte erfolgen als


    Schlüsselnummer 8720, ZUGM.GERAETETRAEGER, Zugmaschine Geräteträger

    http://www.quadradtour.de/Infoblatt_Quadzulassung.pdf


    dann hat man aber keine anhängelasten und stützlasten eingetragen.....


    aber es ist pflicht dann eine art plattform am fahrzeug zu haben wo die "geräte" angeschraubt werden können müssen.. also nen gepäckträger für den salzstreuer im winter, bzw für saatgut im sommer


    diese zulassung ist aber heute nicht mehr möglich und es sind wenige fahrzeuge im umlauf.... reste sozusagen


    lg
    andre

    grüße

    andré
    _________________________________________________________________________________
    Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute!
    Seht euch an, wohin uns die vernünftigen gebracht haben.
    G.B. Shaw

    Jede Wahrheit durchläuft drei Stufen:
    Erst erscheint sie lächerlich, dann wird sie bekämpft, schließlich ist sie selbstverständlich.
    A. Schopenhauer

  • früher gab es mal die möglichkeit ohne der anhängerkupplung offene leistung legal zu haben....


    dann ist es laut fahrzeugbrief keine zugmaschine sondern ein geräteträger

    grüße

    andré
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