Nochmal: LOF Zulassung und Radabdeckungen

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  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Verständnisproblem mit dem §36a

    "§ 36a Radabdeckungen, Ersatzräder
    (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
    (2) Absatz 1 gilt nicht für

    1.
    Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
    2.
    die Hinterräder von Sattelzugmaschinen, wenn ein Sattelanhänger mitgeführt wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen Radabdeckung nicht zuläßt; in diesem Falle genügen Abdeckungen vor und hinter dem Rad, die bis zur Höhe der Radoberkante reichen,
    3.
    eisenbereifte Fahrzeuge,
    4.
    Anhänger zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),
    5.
    Anhänger, die in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
    6.
    land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
    7.
    die hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung),
    8.
    die Vorderräder von mehrachsigen Anhängern für die Beförderung von Langholz.

    (3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch 2 voneinander unabhängigen Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, daß eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere - insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler - ausfällt."
    ( Quelle http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__36a.html )

    Demnach müssten gerade LOF-Zulassungen ( Ackerschlepper) eben KEINE hinreichend wirkenden Abdeckungen haben. Die VKP dagegen müssten welche haben.
    Scheinbar ist es aber genau umgekehrt. :wacko:

    Kann mir das irgendjemand erklären? Ich bin offensichtlich zu böld das zu verstehen. ;(

    LG
    Frank

  • Mein Problem liegt mittlerweile vor allem darin das ich es nicht verstehe. ( Ich will nach wie vor die Zusatzabdeckungen los werden )

    Überall heisst es man brauche diese (zusätzlichen)Radabdeckungen für die LOF-Zulassung. Bei VKP nicht.
    Im obigen Gesetzt steht es doch genau umgekehrt.

    Demnach brauchte man bei VKP Zulassung eine Ausnahmegenehmigung für unzureichende Radabdeckungen und nicht für LOF!?! :wacko:

    Wie gesagt, ich kapiers nich.

    LG
    Frank

  • Vkp ist eine Europäische Richtlinie und hat rein gar nichts mit der Fahrzeugzulassungsverordnung ,FZVO , zu tun...........

    Lof Zulassung muss mit der FZVO übereinstimmen.Darum statten alle Hersteller die die Quads mit Lof Zulassung für Deutschland anbieten auch mit Kotflügeln aus....Schau dir mal die Seiten der Hersteller an.

    Bis letztes Jahr war es möglich die Quads/Atvs auch Ohne Kotflügel als LoF zuzulassen , dann Stand aber im FZ-Brief Kotflügel abdeckung nicht erforderlich bzw.nicht ausreichend.....Dieses wird aber nicht mehr vom TÜV zugelassen/toleriert.

    Da irgendeine Richtlinie über die Begutachtung Vierrädriger Fahrzeugen geändert worden ist.
    Finde es im moment aber nicht.Ich such mal weiter.

    Grüsse

    Ich bin auch gegen rasen auf Autobahnen :peter:
    Denn..............................Wer soll das denn alles mähen :meinemeinung:

  • land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
    ein arbeitsgerät ist ein fahrzeug was ohne weiteres, nicht serienmäßiges zubehör, also in einen serienzustand sich im gelände, bzw auch auf der straße selbständig bewegen kann

    übertrieben gesagt sowas hier, hier ein link zu einen fahrzeug mit einer zulassung mit einer reduzierten geschwindigkeitda dort dann andere zulassungsvorschrieften bestehen oder auch dieser anhänger

    und die wohl zur zeit am häufigsten om öffentlichen straßenverkehr bewegen sind diese fahrzeuge schleichfahrten wenn man dahinter ist.... besonders bei älteren fahrzeugen


    im straßenverkehr, jetzt nicht land oder forstwirtschaft, hat man auch bestimmt schonmal diese arbeitsgeräte gesehen


    aber wenn du bei einen quad mit lof, also zulassung als LAND ODER FORSTWIRTSCHAFTLICHE "ZUGMASCHINE ACKERSCHLEPPER" also kein arbeitsgerät, hast oder machen möchtest, kann, also nicht muss, man eine befreiung davon bekommen. diese befreiung kann man mit einer beantragung einer ausnahmegenemiegung nach §70 erhalten


    deshalb schreibt ein hier sehr bekannter vertreter einer bestimmten quadmarke auch das:
    LOF- Abnahme nach § 21 StVZO
    Ausnahmegenehmigung gem. § 70 für Radabdeckung
    Der Händler vor Ort muss dies mit seinem Sachverständigen und der
    Zulassungsstelle vorher unbedingt abklären.
    zitat aus dem zubehörkatalog von kymco, schaue bitte unter umbauten zur lof div. fahrzeuge


    also wat haste nun? nen fahrzeug oder ein arbeitsgerät....

    grüße

    andré
    _________________________________________________________________________________
    Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute!
    Seht euch an, wohin uns die vernünftigen gebracht haben.
    G.B. Shaw

    Jede Wahrheit durchläuft drei Stufen:
    Erst erscheint sie lächerlich, dann wird sie bekämpft, schließlich ist sie selbstverständlich.
    A. Schopenhauer

  • ber wenn du bei einen quad mit lof, also zulassung als LAND ODER FORSTWIRTSCHAFTLICHE "ZUGMASCHINE ACKERSCHLEPPER" also kein arbeitsgerät, hast oder machen möchtest, kann, also nicht muss, man eine befreiung davon bekommen. diese befreiung kann man mit einer beantragung einer ausnahmegenemiegung nach §70 erhalten

    Ok, soweit verstanden. Demnach müsste mein ATV ein Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine haben um diese Anforderung zu erfüllen, richtig?
    Also muss ich über den Weg §70 versuchen eine Ausnahmegenehmigung für mein ATV zu bekommen.

    Kanst Du mir denn auch erklären warum die ganzen Quads mit VKP Zulassung diese Zusatzabdeckungen nicht brauchen? Sie fallen doch ebenfalls unter §36a, oder?

    LG
    Frank

  • vkp ist eine zulassungsart wo das einfach nicht sein muss.... aber kann.... bei meiner vkp zulassung sind eingie eintragungen mit dem vermerk einer §70 ausnahmegenemiegung darunter u.a. hervorstehende aussenkannten, radabdeckunk, bremsanlage, bestätigungs und kontrolleuchten.... es gibt oder gab da immer sehr schwammige auslage der vorschriften.


    eine zulassung als arbeitsgerät könntest du einfach bekommen... bau um so das es ein bagger ist... leider kommst du dann aber über die technischen gewichte... ist also nicht machbar.... leider...


    du hast es verstanden... du mußt schauen wo du wohnst.... dann von tüv zu tüv und da mit den leuten reden ob es da einen gibt der sowas noch macht, oder amchen kann..... leider nicht so ganz einfach.... de regeln ändern sich ja auch immer wieder. bzw die prüfer überlegen sich oft was sie heute noch machen können. bedenke wenn mal 50mal ja sagt, warum sagt man dann bei nummer 51 nein? das kann ärger geben der soweit geht das die 50 anderen fahrzeuge ggf neu vorgeladen und ne neue abnahme bzw begutachtung bekommen können.

    deshalb verstehe ich auch leute die das noch vor 5 min durchgewunken hatten und dann ihre meinung nach was auch immer ändern... die prüfer halten ewig lang ihren kopf dafür hin.... selbst dafür gibt es genug beispiele aus anderen bereichen


    nur mal ein schlechtes TÜV beispiel in duisburg am stva: anruf wegen eintragungen von zubehörteilen der firma 3ppp. alle haben gutachten. aussage der fachleuten da: egal, ich soll zum tüv nach essen fahren, alles anbauen und dann ein neues prüfverfahren einleiten und alles dort abnehmen lassen...

    du merkst, alles nicht so einfach...


    am besten ist wenn es da eine positiv/negativ liste geben würde hier im forum. jetzt nicht wer nimmt mein quad auch ab wenn schrott ist oder umbauten hat welche nicht eingetragen sind (tiefer, härter, breiter, vergaser und solche dinge....(nein das hat jetzt nix mit neid zu tun, es geht nur darum mal zu wisen welcher tüv noch leute hat die ihr handwerk verstehen)) leider ist selbst eine ummeldung nicht so einfach.... unter vorgehaltener hand bekommt man mal ab und an mit wer was oder wo macht....

    grüße

    andré
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  • Ok, danke sehr. Nun hab ich das endlich mal klar! :thumbup:

    Für mich heisst das jetzt:
    Ab zum Tüv und ein Gutachten bekommen das ich se abbauen darf und dann zum Straßenverkehrsamt Außnehmegenemigung nach $70 beantragen.


    LG
    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Meat (9. August 2011 um 12:35)

  • viel glück bei der suche......


    es wird kein leichter weg werden..... überlege dir schonmal das warum die wegsollen.... tchnisch und kostengünstig waren oder sind die wohl schon da.... das wird nicht einfach werden da dir dadurch ne grundlage fehlen wird

    grüße

    andré
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