hallo leute
hier im forum und auch sonst überall wurde ja gesagt das
das mitführen von einem verbandskasten und einem warndreieck nach auto
(DIN) norm pflicht ist.
als mein vater vor ein paar tagen beim tüv
war hat er sicht mit dem tüv-prüfer über quads unterhalten, und als es
um dieses thema ging meinte der tüv-prüfer das er noch nie bei einem
quad nach verbandskasten oder warndreieck geschaut hat und das es auch
nicht in der checkliste ständ.
das in diesem fall quads nicht wie autos sondern wie motorräder gewertet werden.
was haltet ihr davon?!
Verbandskasten und warndreieck doch nicht pflicht???
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Monster ET -
12. Oktober 2012 um 15:13 -
Unerledigt
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Hi , also immer wenn die mich prüfen ... weil ich zu laut bin angeblich wollen die immer wissen ob ich das habe und wo .... zumindest in lev ... lg
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schonmal nicht dabei gehabt?
(falls ja) gabs dann ne strafe und wie hoch -
kollege hat kein verbandskasten dabei gehabt.
10 euro hat das gekostet.
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Dein TÜV-Prüfer ist halt nicht auf dem Stand - und auf deren Aussagen würde ich mich grundsätzlich mal nicht zu 100% verlassen
.Die Ordnungsmacht verlangt hier von uns grundsätzlich das wir das mitführen - wir werden genauso behandelt wie PKW und nicht wie Motorräder. Habe vernommen das die auch schon nach einer Warnweste gefragt haben. 10,-- Euro falls man keinen dabeihat ist jetzt auch mein Wissensstand zwecks Strafe. Habe allerdings das Verbandspäckchen für Zweiräder an Bord und werde mich blöd stellen wenn ich kontrolliert werde ... vielleicht Gnade vor Recht ??
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wenn mans nur vergessen hat kostet es glaube ich sogar nur 5€ und man muss es bei der polizeistelle später vorzeigen
das man den leuten vom tüv nicht ganz trauen kann war mir bewusst, deswegen frage ich da nach wo die leute ahnung und erfahrungen haben, im quadfrorum
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Auszug aus der STVZO
Zitat§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, daß sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;
ZitatAlles anzeigen§35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens
ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.
(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste- Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
Ich sehe es anhand dieser Angaben als klar geregelt an: muss sein !
Da die meisten Quads aber nicht die Möglichkeit haben (bauartbedingt) "in" einem Fahrzeug etwas mitzuführen, fällt der Punkt beim TÜV Check aus - denke ich mal.
Ich habe ein Kombiset immer im Rucksack dabei, ist etwas nervig aber billiger im Falle eines Falles. -
Ich mag ja nicht klugscheißen aber das Ding heißt Verbandkasten und nicht Verbandskasten. Es heißt ja auch Scharmlippen und nicht Scharmslippen.
Spaß bei Seite! Das Ding einfach mitnehmen. Wenn mal was ist bist du froh das du helfen kannst.
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Zitat
10 euro hat das gekostet.
10€ und bei einem Unfall eventuell das Leben
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Selbst bei der PKW HU wurde bei mir noch nie Verbandkasten u. Warndreieck kontrolliert.
Gruß Frank -
Hallo bei mir steht das im fahrzeugschein
Verbandskasten und Warndreieck sind mindestens als loses Zubehör mitzuführen.
Ja Peter im Schein steht verbandskast und nicht (Verbandkasten)
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ich hab mich selbst über dieses Thema mit einem der Prüfer unterhalten - der Verbandkasten steht nicht aus seiner Checkliste - wird deshalb auch nicht kontrolliert. Wohl weil es nicht direkt zum Fahrzeug gehört (nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist). Es gibt dafür allerdings eine Mitführungspflicht, die von kontrollierenden Beamten überprüft werden kann.
Hank
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