KFZ Steuer für LOF Fahrzeuge

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  • Hallo maulwurf,

    entschuldige bitte! Deine Reaktion kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

    1. Der Beitrag war im Kaiserbergforum auch für alle sichtbar, auch für Gäste. War dir das vielleicht nicht bewusst?
    2. Kann man das auch diplomatischer regeln unabhängig davon ob ein Moderator nun richtig oder falsch gehandelt hat. Eine freundliche PN mit einem Hinweis wäre angebrachter.
    3. Ist dies ein Forum. Ich vertrete die Ansicht, dass Beiträge für alle Besucher interessant sind. Das hat schwaabel sehr wahrscheinlich auch so gesehen und hat das Thema in "die richtige Kategorie" verschoben. Das war sicherlich keine Absicht und nicht voraussehbar, dass eine solche Reaktion folgt.

    Hier mit rechtlichen Schritten zu drohen ist für mich unverständlich. Welche rechtliche Handhabe soll das haben? Ich lasse mich übringens als Betreiber auch nicht gern bedrohen.

    Wenn es dich beruhigt, verschiebe ich den Beitrag höchstpersönlich wieder dahin wo er war. - Es ändert wie bereits geschrieben nichts daran, dass es für alle einsehbar ist. Die Entscheidung überlasse ich dir.

  • Hi zusammen,
    Vorstellung mach ich in den nächsten Tagen mal, aber erstmal muß ich hier mal was klarstellen!
    Das Schreiben, welches hier und in anderen Foren kursiert, stammt von mir, auf Anfrage an die Landesfinanzdirektion Thüringen! Ich habe die Original Mail mit entspr. Anhang! Mich haben auch die Wenigsten Leute gefragt, ob sie das veröffentlichen dürfen, schließlich ist es ja mein "Bild". Soviel zum Thema geistiges Eigentum oder Recht am Bild!
    Ich habe aber kein Problem damit, wenn es veröffentlicht wird, weil es allen hilft und deshalb sollte es aber auch im öffentlichen Bereich bleiben! :attention_1:

    Gruß newyorker

  • Hallo Newyorker

    Erstmal herzlich willkommen hier und vielen Dank für die Richtigstellung , wessen geistiges Eigentum es nun wirklich ist.


    Zum Thema verschieben :
    Die Forenregeln geben eigentlich genug Hinweise darauf, das Themen in die richtige Rubrik herein sollen.
    Da so ein interessanter Beitrag nun mal nicht zum eigentlichen Stammtisch Schreiberei gehört, hatte ich den Beitrag verschoben.
    In den Stammtischbereich werden ja auch keine technischen Fragen behandelt. Er dient nur für Treffpunkte , Bilder und halt das übliche Stammtisch Gerede ;)
    Und wie Tyros schon schrieb, war der Beitrag dort auch schon für Jeden zu lesen und zu beantworten, aber auch schwerer für die Nachwelt zu finden ;)

    Gruß Frank

    2 Mal editiert, zuletzt von schwaabbel (15. Dezember 2012 um 22:26)

  • Hier noch mal ein kleiner Auszug aus den Nutzungsregeln

    "Besonderer Hinweis für erstellte Themen und Beiträge:

    Der Nutzer räumt den Betreibern von dasquadforum.de ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten
    Beiträgen ein. Dieses umfasst die Veröffentlichung im Internet auf sowie auf anderen Internetservern, in Newslettern, Printmedien und anderen Publikationen."

    Gruß Frank

    PS: Es wären schön, wenn Wir nun zum eigentlichen Thema zurück kommen.

  • Man findet in anderen Forums ein "Antwort war Hilfreich ja oder nein" Button oder ähnliches. Kann man hier auch so etwas einführen :question_1_2:.
    Damit könnten man Users signalisieren das sein Beitrag an das Thema vorbei geht ohne lange Antworten schreiben zu müssen.

    Und jetzt zur Thema zurück. Es ist leider so das jede Gemeinde die Hoheit über die steuerliche Belastung seine Bürger hat wie Grundsteuer, Gewerbesteuer und anderen Steuerarten.
    Da für Quad keine Bundeseinheitliche Besteuerungsnorm gibt, kann jede Kreis oder Stadt machen wie es lustig ist. Es ist die Rede das eine einheitliche Regelung kommen soll, aber bis dahin es man auf den entgegenkommen von das Finanzamt angewiesen bzw. Straßevehrkehrsamt.
    Der Schreiben der hier kursiert kann ein Argumentationshilfe sein, mehr aber auch nicht. Eine Grundlage für ein Klage gegen der Steuerbescheid ist es auf kein Fall. Begründung siehe oben.
    Wie ich mein geänderte Steuerbescheid bekommen habe, rief ich beim Finanzamt und bat um Klärung. Der Beamte rief mich zurück und erklärt mir das auf Grund der Zulassung, Quad ist als VKP angemeldet, drei verschiedene Stufen in Frage kommen würden.
    Er hat die drei Stufen so beschrieben " leichte Dreckschleuder, normale Dreckschleuder und ganz große Dreckschleuder". Da es in sein Ermessen liegen würde zu welche Gruppe er mein Quad zuordnen würde, hat er, auf Grund der niedrige Co2-Wert, der bei der Zulassung eingetragen wurde, für die Kategorie "leichte Dreckschleuder" entschieden.
    Ich könnte Einspruch gegen den Bescheid einlegen, aber ohne Aussichten auf Erfolgt. Er meinte noch, das es mich ja auch noch hätte härter treffen können. Also sollte ich ja froh sein nur Steuer für " ein leichtes Dreckschleuder" zu bezahlen. So viel zum Thema KFZ-Steuer.

    Gruß

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  • So sieht es aus,
    das Schreiben sagt nicht mehr und nicht weniger aus, als dass Fahrzeuge nun so besteuert werden, wie sie zugelassen sind!
    D.h. LoF Zugmaschine bspw. als Zugmaschine, also nach Gewicht, PKW wie gehabt, nach Hubraum und Emissionsklasse usw.
    Es kommt also darauf an, was in den Zulassungspapieren steht. Welcher Steuersatz nun für jeden Einzelnen zutrifft, bitte selbst rausfinden!
    KraftStg-§8 Bemessunsgrundlagen + §9 Steuersätze!

    Desweiteren ist, wie von Frank schon gesagt, KFZ-Steuer seit 2009 Bundessache! D.h. nichts Anderes als Essig mit "Jeder kocht sein eigenes Süppchen" Das ging, zumindest bei den Quads und ATV nur deshalb, weil es entsprechende Urteile gab, die es den FÄ erlaubten, diese Fahrzeuge als "hauptsächlich zur personenbeförderung" , oder vernünftigerweise eben als das, was sie wirklich sind, einzustufen". In der Begründung zum neuen Verkehrssteueränderungsgesetz bzw. dessen Entwurf, ist u.a. genau deswegen angegeben, Ich zitiere:
    "Die derzeit maßgeblichen kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Abgrenzungskriterien hin­sichtlich
    der Fahrzeugklassen und Aufbauarten führen regelmäßig zu Schwierigkeiten
    bei der abschließenden Beurteilung der Fahrzeuge, da sie von der verkehrsrechtli­
    chen Einstufung mitunter abweichen. Hier soll eine Vereinfachung vorgenommen
    werden unter Berücksichtigung der umweltpolitischen Lenkungswirkung der Kraft­
    fahrzeugsteuer." (Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pub…icationFile&v=4 )
    Gruß Micha

    Edit sagt,: Rechtschreibfehler! :xmas:

  • guten morgen! seit dem 11.12.2012 ist das neue gesetz für alle finanzämter bindend! so wie die fahrzeuge zugelassen sind müssen sie auch versteuert werden! aussage von der oberfinanzdirektion karlsruhe!
    wenn natürlich ne 500derter als vkp mit 20ps und schadstoffausstoss eingetragen ist , wird sie auch mit den pkw 21€ versteuert. nur wenn ein fahrzeug als ackerschlepper lof oder zugmaschine zugelassen ist , ohne schadstoffausstoss angabe , wird sie nach zugelassenem gesamtegewicht versteuert.
    soweit jetzt klar?!

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3: