Willkür beim Strassenverkehrsamt

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  • Moin,
    Ich rege mich gerade mal wieder herrlich über unser Strassenverkehrsamt auf !
    Angefangen hat alles bei der Anmeldung meiner Outlander vor 2 Jahren. Kennzeichen zugeteilt in 250x200 die sind ja schon recht groß, Erklärung vom Amt,"kleinere geht nicht, weil es ja ein Quad war (LOF-Zulassung) und für das Amt auch bleibt"
    Vor 3 Wochen hat unser Nachbar seine Outlander angemeldet, Kennzeichen ganz ohne Probleme kleine "Treckerkennzeichen"
    Am Donnerstag die Outlander meiner Frau angemeldet, Kennzeichengröße 280x200 (Bei einer Buchstaben-Zahlenkombi VEC X YY) Erklärung vom Amt: Kleiner geht auf garkeinen Fall.
    Bei dem Kennzeichen meiner Frau ist jetzt also mehr weiße Fläche als Buchstaben

    Dass nen ich mal reine Willkür vom Strassenverkehrsamt, das muß man doch irgendwie ändern können.

    zur Info: natürlich alle drei Fahrzeuge bei der selben Zulassungsstelle angemeldet.

  • Ich habe es auch nur so erlebt im Raum Osnabrück. Das ist reine Willkür mit der Kennzeichenvergabe.
    Oft bekommen VKP Zulassungen kleine Kennzeichen und LOF Kuchenbleche verpasst.
    Ich habe noch nicht herausgefunden ob es am Wochentag oder Bearbeiter liegt welche Kennzeichengröße gerade herausgegeben wird.
    Vielleicht liegt es auch daran ob die Kunden bei der Zulassungsstelle kurz nach Arbeitsbeginn, kurz vor und nach der Frühstückspause/Mittagspause oder gar kurz vor Feierabend abnerven und dann ein Kuchenblech verpasst bekommen.....
    Ich persönlich darf nur auf Valium in die Zulassungsstelle, damit nichts schlimmes passiert :)

  • Stell doch eine offizielle Anfrage an den Behördenleiter warum seine Mitarbeiter in drei identischen Fällen (Anmeldung eines LOF) zu drei verschiedenen Ergebnissen hinsichtlich der Kennzeichengröße kommen. Und das immer mit der gleichen Begründung und obwohl immer nach explizit den kleinen Kennzeichen gefragt wird. Ich würde da mit "gleiches Recht für alle" argumentieren.

  • Eine Stellungnahme dazu müssen sie abgeben und auch begründen warum eine Gleichbehandlung nicht stattfindet. Wenn man das mit der Buchstabengröße rechtfertigen möchte wäre mein nächster Einwand dazu das man mich darauf bei Nachfrage um ein kleines Kennzeichen hätte hinweisen können - wäre zumindest mal bürgerorientiert. Wenn die mich ärgern kann ich die auch zurückärgern ... und das sind nur ein paar Minütchen für eine Mail :thumbup:

  • Verstehe sehr gut was du meinst. Als die Besteuerung für LOF geändert wurde haben die bei uns noch gemauert als das anderswo längst Praxis war ;( Ich denke mir halt immer fragen kostet nix und die dürfen ruhig wissen das sie hinterfragt werden.

  • Sicher fragen ist besser als wenn man alles einfach immer so hinnimmt nur gerade bei Behörden wie Ordnungsammt, Straßenverkehrsammt, oder auch Kriminalpolizei ist das so als wenn man mit Menschen von einem andren Stern spricht in den letzten 10 Jahren regelmäßig mit allen drei Behörden zu tun gehabt und meistens mit einen Kopfschütteln und teils mit mächtig Wut im Bauch die Behörden verlassen, so das man kurz davor war denen den Laden niederzubrennen.

  • Ich meine gehört zu haben das ein Quad was eingetragen unter 100 Km/h hat die kleinen kennzeichen bekommt eingeschlossen VKP. Alles darüber die großen.

    Also diese "Geschwindigkeitsbegrenzung" für kleine Kennzeichen ist vor ca 2 Jahren entfallen, damals waren die kleinen Kennzeichen auf "bis 40Km/h" begrenzt.


    Natürlich habt ihr alle recht, was das Nachfragen angeht, aber da wird sich die Kennzeichengröße meiner Frau auch nicht mehr ändern, da die Kennzeichenzuteilung im Ermessen des bearbeitenden Sachbearbeiters liegt.

    Und wie wir wissen, machen die alle was sie wollen
    Noch ein Beispiel:
    Verkehrsamt besteht ja darauf, das die LOF-Quads auch nach der Änderung zum Trecker für sie Quads bleiben. Andererseits können sie den "Trecker" nicht zulassen, wenn sie keine EVB der Versicherung haben, die für einen Trecker ist. komisch komisch