Das ist wahr. Und aus diesem Grund würde ich die Zulassungsstelle und die Versicherung nach dem "Umbau" entsprechend aufsuchen, um alles anpassen zu lassen, sofern das denn erforderlich ist. Und ob man mir dann nachweisen kann, ob ich mit 90 oder 100 kmh einen schuldhaften Verstoß begangen habe, möchte ich an der Stelle auch wenigstens in Frage stellen. We will see...
Aktuelles zur neuen EU-Richtlinie für Quads und ATVs - 2016-10-04
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!
-
-
-
Da hat Mr.Gibbs vollkommen recht was die Versicherung angeht.
Ist dein Quad als VKP zugelassen und ein Gutachter untersucht die "Reste" und findet keine Drossel mehr, bist du gelinde gesagt am Arsch
Wiederum nach dem Drosselausbau zur Zulassungsstelle und eine Korrektur vornehmen lassen wird auch spannend, weil du dann so nicht mehr als VKP durchgehst, sei es wegen der 15KW oder der 90km/h.
Ich denke wenn du legal offen fahren willst, kommst du im die LOF Zulassung nicht rum. -
Es gibt bei EZ 2017 kein VKP mehr. Das ist ja die Krux! Leistung offen, V-Max 90 ist die einzige Info, bei der wir uns glaub ich alle einig sind. Meinem Verständnis nach, müsste nach "Umbau" auf offene Leistung in den Papieren eingetragen werden, dass sie nunmehr 22 KW, anstatt 14 KW hat und die V-Max müsste auf 90 umgetragen werden. Und dann dürfte ich nur noch das Problemchen haben, dass ich auf maximal 90 kmh limitiert bin, was mir aber wie oben bereits geschrieben, erstmal rille ist. Alles andere macht für mich keinen Sinn...

-
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
-
geil gemacht ! danke ! du bekommst ein bienchen

-
@CityCobra
Es gibt nach wie vor die Regelung (für Straßen-Quads) bis 15kW als L7e-A1, schau in meinen Beitrag 34 oder in den Anhang der RiLi. Die Vmax 90 gilt für Geländequads mit den dort genannten Vorgaben. Und ein Diff ist bei allen Varianten Vorgabe. -
Das interessiert mich jetzt aber auch ob ich meine Offen fahren darf.
Ich hab eine kymco Maxxer 300 supermoto. Tagezulassung von 12/2016. Auf mich letuten monat zugelassen.jedoch hab ich dir COC nicht dem Strassenverkehrsamt vorgelegt.
Fahrzeugschein Schein hab ich Grad nicht zur Hand jedoch steht im Brief L7e ohne a1 oder b1..... 14kw auf 7000 Umdrehungen.
Dann dürfte ich die praktisch aufmachen und per daumengas drosseln so einstellen dass ich Max 90 km/h fahren kann und wär somit auf der sicheren Seite? -
Nein ! Darfst du nicht!alte bekannte vkp-zulassung !
Darfst dafür schneller als 90kmh fahren -
Jumbo, schon wach?!
@Terranova: Nach der neuen Regelung wäre es ein schweres Straßenquad (L7e-A1) es bliebe bei 15 kW aber man bräuchte ein Differential hinten. Deswegen noch Tageszulassung in 2016, da war noch kein Diff vorgeschrieben.
Und keine Beschränkung der Vmax, die gibt's nur bei schweren Geländequads nach L7e-B1 bis 90 km/h, die B1 dafür mit offener Leistung aber Bodenfreiheit mind. 180 mm. Und Diff natürlich.
-
In der atv/quad Zeitung steht das anders.
Vkp-l7 offene Leistung aber vmax 90 -
Steht aber genau wie von mir beschrieben im Anhang I der Verordnung. Es gibt die Klasse L7e mit den entsprechenden Unter- und Unter-Unterklassen, für Quads mit sog. Sattelsitzplätzen ist da eben die Unterteilung in Straßen- und Geländequads. Erstere bis 15 kW, letztere bis 90 km/h. Lest das doch einfach mal dort nach. Das ist von mir ja jetzt bald schon gebetsmühlenartig......
Ergänzt: im Artikel 4 dieser Verordnung sind die Fahrzeugklassen auch aufgeführt, die näheren Bestimmungen dann im Anhang I.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…EX%3A32014R0003 -
ja nee , ist klar
Anforderungen an die Genehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich der Sicherheitsgurtverankerungen und Sicherheitsgurte
1. Allgemeine Vorschriften
1.1. Sitze von Fahrzeugen der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e mit einer Masse in fahrbereitem Zustand > 270 kg müssen mit Gurtverankerungen und Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den Vorschriften dieses Anhangs entsprechen. 1.2.
Fahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e mit einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg dürfen mit Gurtverankerungen und Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, wenn diese den Bestimmungen dieses Anhangs entsprechen.
-