Hallo,
ich nutze mein ATV hauptsächlich beruflich. Bevor ich mich zu meinen Befahrungen aufmache hole ich mir stets sämtliche Sondergenehmigungen ein. Landratsamt für land- und forstwirtschaftliche Wege, untere Naturschutzbehörde für die FFH- und Naturschutzgebiete, Gemeindeverwaltungen für Geh- und Radwege usw...
Was ich erlebt habe in der Vergangenheit ist durchaus interessant: In den allermeisten Fällen habe ich Null-Komma-Null Probleme bekomme wenn ich Spaziergängern, Radlern, Landwirten etc. begegnet bin. Nicht ein einziges mal (bei ca. 1500 km Strecke durch den östlichen Coburger Landkreis) musste ich meine Erlaubnisscheine vorzeigen. Die zwei Fälle, bei denen ich etwas angemault wurde ("das darf man hier aber nicht") konnte ich durch ein kurzes, freundliches Gespräch ad Acta legen.
Ich glaube es kommt vor allen darauf an, WIE man sich im Gelände verhält. Wer brettert wie eine angestochenen Sau bekommt Probleme. Wer sich rücksichtsvoll und den Gegebenheiten angemessen bewegt wird kaum Probleme bekommen. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Fahrten in weglosem Gelände. Dafür gibt es aber Offroad-Parks
Gruß,
Matthias