CForce 1000 Schalter für Fahrscheinwerfen. Da stimmt was nicht!

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  • der gute man vom TÜV wahr auch ganz erschüttert er darf mir erst die plackten abkratzen wen das Fahrzeug mindestens 10 Monate alt ist .
    das mit dem Anwalt habe ich auch schon besprochen das ist ein bisschen Kniflicht weil mein Vertrags Partner ist der Händler.(Deutschland )
    und kSR ist aus Österreich .
    Selbst wen ich meinen Händler eine frisst setze und er dann so wie ich es jetzt habe es nicht Schaft und vor frisst Ablauf das teil nach KSR nach Österreich schickt .
    ist die frisst nicht Mahr gültig und der Schrift Verkehr kann sich dann auf Monate herauszuziehen.
    dann kannst du auf die Gunst des Händlers nur hoffen.
    Meiner hat mir ein gutes Angebot gemacht .

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    If it sounds sarcastic, don't take it seriously. And if it offends you, just don't listen to it~

    Two souls, one quad! :schnellweghier:

  • Du hast mit deinem Händler einen Vertrag und damit ist der rechtlich dein Ansprechpartner. Oder tritt dein Händler nur als Mittler auf und der Kaufvertrag lautet.auf KSR ?

    Dein Vertragspartner kann dich nicht einfach an jemand anderen verweisen und für ihn ist dann gut.
    Wenn das so wäre könnte man kein Produkt aus dem Ausland mehr kaufen ohne selbst das Risiko zu tragen.

  • ich stimme dir zu nur etwas koplezirter ist das schon
    mit motoradern hat er das schon ein paar mal gehabt
    aber er wollte sich mal schlau machen wie das jetzt in meinen fall genau ist.
    es geht darum ob ein ackerschlepper auch als sparß mobil gild

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  • Habe heute bei 2 Händler angerufen und Sie auf die Lichtproblematic angesprochen.....davon wissen Sie nichts und schließlich hat CF schon 7000 Fahrzeuge von der CForce 1000 verkauft und die wissen was sie tun.
    Dann habe ich gebeten, dass an ihrer Fahrzeugen zu testen und siehe da, es ist auch so wie ich es beschrieben habe. Somit denke ich, es ist generell so.
    Beide Händler wollten sofort bei KSR anrufen und mir Rückinfo geben.....keiner hat zurück gerufen.

    Ich frage mich, kann das sein, es werden tausende Fahrzeuge verkauft und es merkt fast keiner, dass das mit dem Licht was nicht stimmt.

    Vielleicht hat sich ja vom Gesetzgeber her was geändert, dass das TFL mit den Rücklichtern zusammen leuchten darf und beim blinken alle Lichter aus gehen.

    Was meint Ihr dazu?

  • Kann mir nicht vorstellen das es okay ist das beim blinken alle Lichter ausgehen. Spätestens wenn die Rennleitung das sieht wird es spannend. Ohne funktionierende Lichtanlage ist.ein Fahrzeug nicht verkehrssicher.

    Ich bleibe dabei, Vertrag zwischen Händler und Kunde zählt. Verweis auf einen Dritten oder wo der Händler Rückgriff nimmt interessiert mich nicht. So könnten die das Problem ewig hin und her schieben und keiner häzte die Verantwortung.

  • wie gesagt meine steht ja bei KSR ( in Österreich ) und ich bin auf die Antwort gespannt und mein Händler auch und laut TÜV darf das nicht so sein .
    ist auch nicht so in den Bauunterlagen in Flensburg Hinterlegt Genau so die Waiblingen Anlage muss ohne Zündung Funktion .( aber nur bei LOF Zulassung )
    Laut Bauunterlagen soll das mit der pack Funktion vom Zündschloss gehen und einen Zusatz kable . ( Händler ist überfragt KSR bittet Kein kable an )

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  • wie gesagt meine steht ja bei KSR ( in Österreich ) und ich bin auf die Antwort gespannt und mein Händler auch und laut TÜV darf das nicht so sein .
    ist auch nicht so in den Bauunterlagen in Flensburg Hinterlegt Genau so die Waiblingen Anlage muss ohne Zündung Funktion .( aber nur bei LOF Zulassung )
    Laut Bauunterlagen soll das mit der pack Funktion vom Zündschloss gehen und einen Zusatz kable . ( Händler ist überfragt KSR bittet Kein kable an )

    Was meist du mit Waiblingen Anlage?

  • TFL darf leuchten wenn es automatisch gedimmt wird. Es gilt dann als Positionslicht. Diese Regel gibt es schon seit einigen Jahren.
    Ich hab hier einen erklärenden Artikel der Fa.Tagfahrlicht-Store.de verlinkt

    Das gilt allerdings nicht für die Rücklichter, die müssen aus sein.
    Hier mal was von der ADAC Seite, die Rücklichter nicht an sein dürfen (schreiben es für den PKW, denke aber das gilt auch für andere Fahrzeugen in Deutschland


    @ADAC@ das ist schlicht in der Norm ECE-R48 § 6.19.7 so vorgeschrieben. Vielleicht ändert sich das ja, aber Tagfahrlicht ist ausschließlich dann erlaubt, wenn es keine (Abblend-) Lichtpflicht gibt, und wirkt ausschließlich nach vorne. Man kann die Rückleuchten zum TFL bei so manchen modernen Fahrzeugen mit Diagnosesoftware aktivieren, was du vermutlich gesehen hast. Legal ist es allerdings nicht.