CForce 1000 Schalter für Fahrscheinwerfen. Da stimmt was nicht!

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  • so mein Händler hat heute KSR an die Strippe gekriegt. Das Quad ist soweit fertig.


    Aber:
    Wenn OFF ist, sollten laut deutschem Recht nur die Tragfahrleuchte funktionieren und das Warnblinklicht auch ohne Zündung.
    Tut es aber nicht, die Positionsleuchten gehen mit an. Wenn ich blinke, gehen Positionsleuchten und Tagfahrlicht aus. Und der Warnblinker funktioniert nur mit Zündung. Das alles ist laut EU Norm schon so richtig (sagt KSR), aber halt nicht nach deutscher Norm. Jetzt wollen die sich erst mal streiten ob das Quad nach D oder EU zugelassen wurde. Und das wollen die nächste Woche klären mit dem EU Beauftragten/Gutachter vom TÜV Süd (der ist nämlich im urlaub bis dahin). Dann wollen die hier mit dem sprechen, der uns beim TÜV die Mängelliste geschrieben hat.


    Es wird lustig, weil der ist nämlich ab Montag im Urlaub...

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  • Was für ein Aufriss ...

    Hab nix definitives gefunden zwecks Warnblinker. Das findet man mit und ohne Zündung. Je nachdem wen du fragst, und die gesetzliche Regelung ist wohl nicht eindeutig.

  • laut dem man vom TÜV ja die vor Schriften hat er denen alle rausgesucht .
    weil das teil hat ja jetzt eine LOF Zulassung und die gibt es ja nur in Deutschland und laut Flensburg gibt es ja für LOF einen anderen Kabel Baum
    es ist denen wahrscheinlich nur zu aufwendig .

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  • Ich fahr was anderes aber da geht (ging) der Warnblinker auch nur mit Zündung.
    Zum Glück komm ich vom Fach und hab mir selbst eine Elektronik gebaut die das Problem für ein paar Euro aus der Welt schaft.
    Das Teil funktioniert so:
    Der Warnblinker kann nur bei eingeschalteter Zündung in Betrieb genommen werden.
    Sobald er in Betrieb ist kann die Zündung aus geschaltet werden.
    Der Warnblinker blinkt dann ohne Zündung weiter bis er abgeschaltet wird.
    Zu einer erneuten Inbetriebnahme ist wieder kurz die Zündung erforderlich.
    So ist es Legal und trotzdem kann keiner den Warnblinker unbefugt einschalten.

  • bei Online und Access ist das auch genau so . und das wusste noch nicht mal mein Händler obwohl er die auch verkauft

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  • So heute war der Mann vom TÜV da der mir das Gutachten für die CF 850 geschrieben hat . Der hat eine bitter Böses e-mail von KSR bekommen wie er nach Deutschen Richtlinien und nicht nach EU Richtlinien prüfen könnte. Der hat da rüber nur gelacht . LOF gibt es nur in Deutschland und sonst nirgends in der EU wie soll er sonst prüfen

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  • Was für ein Aufriss ...

    Hab nix definitives gefunden zwecks Warnblinker. Das findet man mit und ohne Zündung. Je nachdem wen du fragst, und die gesetzliche Regelung ist wohl nicht eindeutig.

    Warst du schon mal mit einem Traktor beim Tüv?

    Ich habe selbst einen und hier prüft der Tüv immer ob die Warnblinkanlage auch ohne Zündung geht.

    Und was hat das mir Aufriss zu tun. Wir wollen nur vermeiden, dass wir irgendwann keinen Tüv bekommen, nur weil die Beleuchtung nicht so funktioniert, wie es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Soll doch KSR seinen Kunden eine schriftliche Bestätigung geben, falls es Probleme diesbezüglich gibt, übernehmen sie die Haftung und Kosten (Rücknahme vom ATV und Erstattung des Kaufpreises).

  • Das war mit Aufriss gemeint zwecks KSR. Die machen ihren Job nicht und verursachen völligst unnötig SO EINEN AUFRISS. Entweder nachbessern oder eben Bestätigung das alles in Ordnung ist.

    Und ja, ich habe zwei Traktoren. Hat aber nix damit zu tun das man in der STVO keine eindeutige Aussage findet wegen den Warnblinkern .... ich zumindest nicht. Da sollte das drinstehen.

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    §53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste

    Auf welche gesetzliche Grundlage berufen sich also die Herren vom TÜV ? Frag halt bitte mal und teile es uns mit. Ich wurde zumindest noch nie danach geprüft ob mit oder ohne Zündung.

  • 6.9.4.


    Sonstige Vorschriften
    Die Blinkfrequenz des Warnblinklichts muss 90 ± 30 Perioden pro Minute betragen. Das Warnblinklicht muss spätestens eine Sekunde nach dem Einschalten aufleuchten, es muss spätestens eineinhalb Sekunden nach dem Ausschalten erlöschen.


    Das Warnblinklicht muss sich einschalten lassen, auch wenn sich die Betätigungseinrichtung für das Anlassen oder das Abschalten des Motors in einer Stellung befindet, in der der Motor nicht laufen kann.

    such auf der seite nach
    6.9. Warnblinklicht
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…0131211&from=DE

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  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    §53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste

    Auf welche gesetzliche Grundlage berufen sich also die Herren vom TÜV ? Frag halt bitte mal und teile es uns mit. Ich wurde zumindest noch nie danach geprüft ob mit oder ohne Zündung.


    Sinn macht die Warnblinkanlage eigentlich nur, wenn sie auch bei ausgeschalteter Zündung funktioniert.
    Angenommen, Du sicherst mit Deinem Quad eine Unfallstelle ab und leistest Erste Hilfe. Wäre doch schlecht, wenn Du Dein Fahrzeug jetzt für jedermann zugänglich mit Schlüssel im Schloss stehen lassen müsstest.