Hallo,
ich bin neu in dem Forum, also erst mal Hallo ![]()
Habe mir vor kurzem eine Kawasaki KLF 400 gekauft und bin bis jetzt begeistert.
Mein Problem ist jedoch, dass ich sie beim TÜV auf LOF umschreiben lassen will und damit einige Probleme habe..
Momentan ist sie als PKW offen eingetragen..
Der Gutachter hat gemeint dass eine Voraussetzung für die LOF Eintragung wäre, dass die Zulässige Anhängelast mindestens 1,4 mal der zulässigen Gesamtmasse betragen muss. Das ist bei mir leider nicht der Fall.
Ich habe aber die Vermutung, dass das gar nicht nötig sein muss..
Kennt sich jemand damit aus, ob das wirklich so vorgeschrieben ist?
Hat vielleicht jemand das gleiche Quad und kann mir mit Erfahrungen helfen?
Ich wäre auch um Fotos von euren Fahrzeugscheinen froh, damit ich sie dem Prüfer zeigen kann..
Vielen Dank schon mal.
Mit freundlichen Grüßen
KLF400