Hi,
ich bin am überlegen, mir einen Kfz-Anhänger zuzulegen um mein Quad damit zu transportieren. Nun ist die Fläche in der Garage natürlich beschränkt, deswegen suche ich nach einer Möglichkeit, Anhänger platzsparend zu lagern. Ich fand hierzu bspw. dieses Modell, was sich einfach an der Stirnseite der Garage aufstellen lässt: https://www.anhaenger.ruhr/anhaenger/pkw-…ormer-75-detail
Nun meine Frage: Dieser Hänger hat eine Ladefläche von 183x118cm. Mein Quad hat laut Fahrzeugschein eine Länge von 2,13m und eine Breite von 1,21m - dies ist aber halt die Länge und Breite über alles. Da die Räder ja etwas zurück stehen zur Front ist die reine Standfläche viel kleiner, rein technisch könnte das Quad auf diesem Anhänger locker stehen, aber hätte an der Seite einen Überhang von 3cm, also 1,5cm pro Seite, was vernachlässigbar gering ist.
Wie sieht das rechtlich mit einem Überhang nach vorne aus? Ich meine, wenn ich das Quad so auf den Hänger stelle, dass es halt nach vorne hin 30cm Überhang hat, also hauptsächlich Seilwinde, Bumper und Nummernschild, dann könnte ich damit technisch gesehen noch fahren, weil der Überhang ja sowieso in "Totraum" zwischen Hänger und Zugfahrzeug ist, und auch nicht so signifikant ist, dass der Wendekreis davon irgendwie gestört ist. Aber wie sieht das rechtlich aus? Muss das umhüllende Rechteck der Grundfläche des Transportgutes komplett von der Ladefläche des Hängers abgedeckt sein? Bei Bootsanhängern ist das doch auch anders...wisst ihr da was?