Entscheidend ist was in den Papieren des Zugfahrzeugs steht. Dieses Gewicht darf der Anhänger nicht überschreiten.
Wenn man z.B. 500 kg eingetragen hat darf man den Anhänger nur so voll machen dass er beladen nicht mehr wiegt.
Ob das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist spielt keine Rolle.
Viele Grüße
Michael