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  • Hallo....


    bräuchte eine Auskunft..


    mein neues Quad wird mir Mitte Dezember 2022 geliefert und ich bräuchte eine Auskunft zur Zulassung ( natürlich LOF)

    ich wohne im Bayrischen Wald und da ist die "Saison" für Sportquads eigentlich wegen der Witterung schon vorbei..

    - nun zu meiner Frage:

    gibt es evtl ab ´23 neue Bestimmungen über die aus zustossenden Emissionen des Quads? evtl. Verhinderung der Zulassung?


    - ich frage deshalb , weil ich das Fahrzeug dann heuer (2022) gar nicht mehr zulassen möchte :/

  • Die Emissionen sind bei einer LOF-Zulassung nicht relevant und mir ist auch nicht bekannt dass sich da was ändert.

    Ich würde trotzdem empfehlen das Quad so schnell wie möglich zuzulassen.

    Das LOF-Gutachten gilt nur bis zu 2 Wochen nach seiner Erstellung.

    Wenn diese Frist verstrichen ist braucht man eine Bescheinigung die bestätigt dass das Fahrzeug mit dem im Gutachten genannten Fahrzeug identisch ist.

    Da guckt dann einer ob die Fahrgestellnummer mit den Angaben im Gutachten übereinstimmt.

    Das kann die Zulassungsbehörde machen aber sie muss es nicht. Dann muss das Fahrzeug beim TÜV vorgeführt werden und die gucken sich dann die Fahrgestellnummer an und das ist natürlich kostenpflichtig.

    Da das Fahrzeug ja noch nicht zugelassen ist müsste man es entweder auf einem Anhänger oder mit ebenfalls kostenpflichtigen Kurzzeitkennzeichen da hin bringen.

    Das wird unterm Strich auch nicht billiger als es ein paar Monate zugelassen zu Hause rumstehen zu lassen.

    So ist es zumindest in NRW.


    Viele Grüße

    Michael