Hallo allerseits,
Es geht um die Explorer Everest 2a mit Erstzulassung 6/2011
Ich habe am Dienstag das Quad neu angemeldet, da Todesfall.
mir wurde bei der Zulassungsbehörde gesagt das ich ein Gutachten für LOF brauche, nach mehrmaligen hinweisen das ich es bitte auf LOF haben möchte,
am ende wurde es als L7e zugelassen, die gleiche geschichte hatte ich im Jahr 2023, nur das die tante mir nicht sagte das LOF nicht funktonierte...
laut dem Vorbesitzer wurde das Quad allerdings immer auf LOF zugelassen, den Fahrzeugschein habe ich (leider) nicht abfotografiert oder angeschaut...
Ich errinnere mich an so ein altes rotes Papier wo drauf stand wofür das Quad genutzt wird, und "Ackerschlepper" angekreuzt wurde, ist das das sogenannte Gutachten?
ich finde das allerdings momentan nicht, da wie gesagt die Person der ich das fragen könnte nicht mehr unter uns ist...
Wie finde ich nun raus, ob das Quad eine LOF zulassung hatte bzw wie bekomme ich dieses verd
te Gutachten?
Es geht mir nicht nur um die Steuervergünstigung, vielmehr das ich nun mit L7e illegal unterwegs bin (entfernte Drossel vom Vorbesitzer, die will ich auf keinen fall wieder ran machen...)
Vielen Dank !
LOF Gutachten Problem
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AndyKnr -
18. Mai 2025 um 05:59 -
Unerledigt
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Die Kreuznacher Zulassungsstelle ist auch, naja. Selten gute Erfahrungen wenn es mal nicht nach Standard geht.
Mein Anhänger stand allerdings jahrelang abgemeldet in der Scheune und ich hatte den Schein verloren. Der war nicht mehr im System - die Dame musste sich ins Archiv bewegen und konnte den Scan des alten Schein finden. Sofern das Quad vorher in KH gemeldet war, haben die also alles was sie brauchen.
Das macht es dir etwas einfacher - wenn früher und jetzt die gleiche Zulassungsstelle sind.
Sonst viel Glück bei der Suche -
Also, in der Zulasungsstelle haben die Dir die Fahrzeugklasse geändert ohne ein Gutachten?
Das was bisher eingetragen ist, hat Bestandschutz. Das gilt naturlich azch für die Gutachten.
Steht in der Zulassungsbescheinigung ll (vorm. Brief) im Feld J Fahrzeugklasse eine 89 ist das eindeutig LoF. Selbst wenn Du jetzt einen neuen "Brief" mit L7e hast müssen die Dir den alten "Brief" aushändigen.
Wozu soll man das Gutachten erneut vorlegen müssen? Das ist doch schon einmal zur Änderung vorgelegt worden und eingetragen.
Was meinst Du mit der Datumsangabe 2023, wo "LOF nicht funktionierte"? Geht es da um das selbe Fahrzeug? Ob die "Tante" da was gesagt hat oder nicht, Fakt ist, dass es dann den Anschein hat, dass das Fzg zumindest seit 2023 nicht als LoF zugelassen war. Ohne Gutachten, mit dem man nachweisen kann, dass das Fzg vor dem 01.11.2024 LoF-abgenommen wurde, hast Du meines Erachtens keine Chance das auf LoF umgeschlüsselt zu bekommen.
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Erstzulassung 6/2011 .. die dazu benötigten Daten müssten beim KBA erfragt werden können . war das Fahrzeug vorher den auch im selben Landkreis angemeldet ? Wenn ja müssten auch da die Daten noch vorliegen. Mir scheint es so das sie nicht wiklich Lust haben , da LoF mittlerweile ja nicht mehr gilt für Quads , das bezieht sich aber nur auf Neufahrzeuge . und ich denke die wissen das entweder nicht oder haben wie schon gesag kein Bock zu suchen

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michaelrodx
18. Mai 2025 um 12:16 Hat das Thema aus dem Forum Allgemeines zum Thema Quad nach Steuer, Versicherung, Zulassung, Führerschein verschoben. -
Erstzulassung 6/2011 .. die dazu benötigten Daten müssten beim KBA erfragt werden können . war das Fahrzeug vorher den auch im selben Landkreis angemeldet ? Wenn ja müssten auch da die Daten noch vorliegen. Mir scheint es so das sie nicht wiklich Lust haben , da LoF mittlerweile ja nicht mehr gilt für Quads , das bezieht sich aber nur auf Neufahrzeuge . und ich denke die wissen das entweder nicht oder haben wie schon gesag kein Bock zu suchen

Sofern es die Zulassungsstelle ist, die ich vermute, haben die keine Lust. Das soll aber nicht sein Problem sein.
Aber bei denen muss man wirklich hartnäckig sein, erinnere mich gerne an meinen Anhänger, als die Dame mich anschaute "Dann müsste ich ins Archiv gehen" und mich treurig angesehen hat, Ich habe nur dann geantwortet "Dann müssen sie das tun, auf mich müssen sie keine Rücksicht nehmen, ich habe Zeit und muss die Party ja auch bezahlen". Für einen neuen Schein muss man ja kräftig abdrücken, da können die sich dann auch entsprechend anstrengen. -
Sofern es die Zulassungsstelle ist, die ich vermute, haben die keine Lust. Das soll aber nicht sein Problem sein.
Aber bei denen muss man wirklich hartnäckig sein, erinnere mich gerne an meinen Anhänger, als die Dame mich anschaute "Dann müsste ich ins Archiv gehen" und mich treurig angesehen hat, Ich habe nur dann geantwortet "Dann müssen sie das tun, auf mich müssen sie keine Rücksicht nehmen, ich habe Zeit und muss die Party ja auch bezahlen". Für einen neuen Schein muss man ja kräftig abdrücken, da können die sich dann auch entsprechend anstrengen.so sollte es eigentlich sein .. wie gesagt die daten müssen vorhanden sein ..
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danke erstmal für die antworten,
Leider ist der 1. besitzer wo anders angemeldet gewesen

Laut Fahrzeugbrief war das Quad vorher auch auf L7e zugelassen.
Die drossel hab ich jeddoch nicht entfernt, fand es nur etwas zu "schnell" für 20 PS und hab dann in den vergaser geschaut...
Selbst wenn LOF nicht mehr möglich ist, ich wäre gerne Legal unterwegs...
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Mein Ansatz wäre nun der TÜV und eine Abnahme ohne Drossel, das kann ja kein Hexenwerk sein und wird halt ein paar Euro kosten.
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Mein Ansatz wäre nun der TÜV und eine Abnahme ohne Drossel, das kann ja kein Hexenwerk sein und wird halt ein paar Euro kosten.
Wie soll das gehen?
L7e "Straßenquad" ist auf 15 kW begrenzt.
War das Fzg beim Vorbesitzer schonmal LoF-zugelassen?
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Wie soll das gehen?
L7e "Straßenquad" ist auf 15 kW begrenzt.
War das Fzg beim Vorbesitzer schonmal LoF-zugelassen?
Wie das gehen soll? Genau das wäre meine Frage an den TÜV. Wenn es mal LOF war (?) kann man die Drossel sicher wieder austragen lassen, geht ja zum Beispiel beim einem Roller der zum Mofa gedrosselt wurde auch.
Wenn die Drossel von Anfang an drin war, wird es wahrscheinlich eher schwierig - aber vielleicht auch nicht unmöglich. Aus meiner bescheidenen Sicht ist es ja keine Neuzulassung, sondern Änderung - aber mir fehlt da einfach das Wissen. Deswegen würde ich ja meinen TÜV Prüfer des Vertrauens aufsuchen. Da habe ich es aber auch einfach, der wohnt 2 Häuser weiter. Der kommt vorbei, wir trinken ein Bier zusammen und er sagt mir dann, was geht und was nicht geht. -
Ich glaube das ding war nie LOF Zugelassen, ansonsten mal an den Kreis wenden wo es zu letzt Zugelassen war.
Wie schon geschrieben brauche ich bei bestand kein Gutachten.
Auch wenn es nicht Wahrscheinlich ist, zu der Zeit wurde gelegentlich noch PKW-offen verwendet, das wäre ggf. noch ne Möglichkeit.
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War das Fzg beim Vorbesitzer schonmal LoF-zugelassen?
angeblich ja, aber ich glaube das nicht mehr...
Ich glaube das ding war nie LOF Zugelassen, ansonsten mal an den Kreis wenden wo es zu letzt Zugelassen war.
Auch wenn es nicht Wahrscheinlich ist, zu der Zeit wurde gelegentlich noch PKW-offen verwendet, das wäre ggf. noch ne Möglichkeit.
1. werd ich mal nachfragen, da es nur 1 vorbesitzer hatte, wirds nicht schwer sein, denk ich.
2.würde das nicht auch im brief stehen?
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