Wandel Herkules Adly 260

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  • Hallo,

    im März diesen Jahres habe ich bei einem Quadhändler ein Neufahrzeug
    gekauft, habe also 2 Jahre Garantie darauf. Es ist ein Herkules Adly
    260. An diesem Quad gab es bis jetzt schon zweimal denselben
    Motorschaden, weswegen es jetzt schon zwei Monate in der Werkstatt
    rumstand und von mir nicht genutzt werden konnte. Jetzt tritt genau
    derselbe Motorschaden wieder auf und ich möchte mir das nicht nochmal
    antun. Soweit ich weiß, ist man nach dem dritten Schaden am selben
    Teil berechtigt einen Wandel durchführen zu lassen.
    Meine Frage ist jetzt wem gegenüber ich den Wandel geltend machen
    muss. Muss mein Händler den Wandel machen, bei dem ich das Quad
    gekauft habe, oder muss die Herstellerfirma „Herkules“,
    die das Quad gebaut hat und gegen welche ich meine Garantieansprüche
    geltend mache, den Wandel vornehmen?
    Bzw. wieviel % darf mir vom Kaufbetrag abgezogen werden wenn ich das
    Geld zurück bekomme?
    Bitte helft mir!

  • Grüß Dich!
    Für die Wandlung zuständig ist auf jedenfall Dein Händler!
    Wieviel vom Kaufpreis Du zurückbekommst richtet sich nach den gefahrenen Kilometern.Gegebenfalls brauchst Du aber Rechtsbeistand -in der Heutigen Zeit rückt keiner freiwillig Geld heraus!!!Poste aufjedenfall wies weitergeht! Und viel Glück!!!!:biggrin:

  • Hallo,
    ich hoffe, Du hast die ersten beiden Schäden dokumentiert und die entsprechenden Unterlagen schriftlich belegt, Fristen gesetzt usw. Wie Jodokus bereits postete wird es wohl kaum ohne Rechtsanwalt abgehen, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast wäre das natürlich Spitze, auch eine Mitgliedschaft bei einem Automobilclub ist brauchbar wg. Beratung.
    Es kann sein, daß schon eine Drohung mit dem Anwalt bei Deinem Händler Wirkung zeigt, aber ohne Rechtsbeistand ist die Gefahr groß, daß Du über den Tisch gezogen wirst.

    Alles Gute
    Rappenreiter

  • hallo und willkommen hier im forum....


    habe da eine frage, war es die nockenwelle?

    grüße

    andré
    _________________________________________________________________________________
    Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute!
    Seht euch an, wohin uns die vernünftigen gebracht haben.
    G.B. Shaw

    Jede Wahrheit durchläuft drei Stufen:
    Erst erscheint sie lächerlich, dann wird sie bekämpft, schließlich ist sie selbstverständlich.
    A. Schopenhauer

  • also danke für die schnellen antworten!
    1.ja alle fehler aufgeschriben und dokomentiert also auch schriftlich das es 2 mal die selben fehler waren!
    2. ja jedes mal ist die nockenwelle wechgebrochen und ich fahre das quad nur um zur arbeit zu kommen nicht mal vollgass oder son mist! (wie kommst darauf)?

    Herkules hat immer über monat für reperratur gebraucht und jedesmal mehr mist gebaut!
    Beim 1 mal haben die handstarter also seilzugstarter net festgezogen der is dann bei der fahrt durchgeknallt beim 2 mal wurde der motor mir styropor drinne zurück an meinen händler geschickt!

  • hatte das thema die tage noch gehabt wo die 3 welle eingebaut worden ist..... kann aber nicht sagen ob bei den ersten zwei der 1ste händler schuld ist, fehlerhafter einbau, oder materialfehler.
    soll aber bei der maschine wohl öfter mal passiert sein. geh mal im herkules forum oder andere foren und frag mal da offen nach wer das prob noch hatte. wenn du mehr leute findest hast du evtl ein trumpf in der hand. da du so sagen kannst das es ein herstellerfehler ist und weiter maschinen als belg dafür nennen.

    grüße

    andré
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  • also soviel wie ich weiss wenn du das quad zurück geben willst wird sich dann dein händler mit herkules in verbindung treten und die entscheiden vieviel du zurückbekommst das hatte ich mit meinem ersten quad auch so gemacht es war eine cpi und sie hatte 1900 km runter und kostete neu 2500 € ich hatte dann 2250 € wiederbekommen ist doch ein guter deal gewesen ich hoffe es klappt bei dir auch so gut und immer beim händler druck machen die sollen dir nicht so ein scheiss verkaufen

  • Noch was:
    Die Tage war ein Urteil in der Zeitung, das bei solchen Geschichten nichts vom Kaufpreis abgezogen werden darf !!!

    Gruß Frank

  • frank das hast du noch? das aktenzeichen währ gut.....

    grüße

    andré
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  • da gibt es eine formel für wie der abzug berechnet wird
    entweder für pkw oder für 2rad
    bei der pkw- formel stehst du dich günstiger
    ich glaub das waren 0,9% je 100km abzug vom neupreis

  • Zitat von Sarazia;53172

    also ich hatte sowas von 0,62% pro 1000km gelesen wenn es so ist wie du sagst werden mir ja über 50% am ende abgezogen!
    das mit dem gerrichtsurteil habe ich auch gelesen glaube aber net das das auf pkw bzw quad anwendbar ist!

    hab gerade noch was dazu gefunden! http://www.channelpartner.de/knowledgecente…679/index1.html

    kann auch sein das es pro 1000 km war ist schon ne lange weile her das ich schifbruch mit meiner klage hatte, war damals schon nach der 1.rep. erneuter schaden bzw.nicht ordnungsgemäß repariert und der händler hat mich schon vor der 1. rep. ein halbes jahr hängen lassen, mein anwalt dachte mit der vorgeschichte könnt man auf wandlung klagen
    war nicht so

    aber in deinem fall zum rechtsverdreher und auf wandlung klagen hast ja alle 3 zusammen
    oder auf gleichwertigen ersatz:daumen5: