Hallo,
im März diesen Jahres habe ich bei einem Quadhändler ein Neufahrzeug
gekauft, habe also 2 Jahre Garantie darauf. Es ist ein Herkules Adly
260. An diesem Quad gab es bis jetzt schon zweimal denselben
Motorschaden, weswegen es jetzt schon zwei Monate in der Werkstatt
rumstand und von mir nicht genutzt werden konnte. Jetzt tritt genau
derselbe Motorschaden wieder auf und ich möchte mir das nicht nochmal
antun. Soweit ich weiß, ist man nach dem dritten Schaden am selben
Teil berechtigt einen Wandel durchführen zu lassen.
Meine Frage ist jetzt wem gegenüber ich den Wandel geltend machen
muss. Muss mein Händler den Wandel machen, bei dem ich das Quad
gekauft habe, oder muss die Herstellerfirma „Herkules“,
die das Quad gebaut hat und gegen welche ich meine Garantieansprüche
geltend mache, den Wandel vornehmen?
Bzw. wieviel % darf mir vom Kaufbetrag abgezogen werden wenn ich das
Geld zurück bekomme?
Bitte helft mir!