Was passiert wenn man erwischt wird?

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  • Hallo freunde habe heute grade ne große waldtour mit meinem schwiegervater(mxu 500) hinter mich gebracht. Als wir die erste pause im Wald einlegten an ner wanderhütte und grade unseren Kafee genossen, kam der Förster angefahren und hielt auch an. Die große überraschung war als er fragte ,,darf ich stören`` dachten wir OHGOTT aber er wollte sich die ATV´s anschauen und war hellauf begeistert:err: Wir glaubten es kaum als er sich nach allrad und Sperren erkundigte und uns noch viel spaß wünschte :notworthy: Wir wahren so baff das wir anschließend weitergefahren sind, aber straße:smile: Gibt´s doch nicht das snd die vorzüge im Harz solange ich fahre 90% wald (nationalpark Harz) nur freundliche Förster........:confused7:

    nun guck ihn Dir an, hat auch nicht mehr Hirn als n'en Spatz Fleisch an der Kniescheibe ;) :err: :p


  • ja das ist genau das was ich gesucht hab, danke dir.. naja mit 10€ kann man ja noch leben.

    ich war samstag ein bisschen im acker "Spielen" und als ich auf irgendnen bauernhof raus kam schauten mich die leute da nur komisch an - bin mal gespannt ob die mein nr-schild notiert haben - was ich natürlich nicht abgedeckt hab.

    gruß

    Das Leben ist scheisse, aber die Grafik ist geil! :confuseed:

  • Bei solchen Spezialtouren wie im gesperrtem Wald od. zum Gipfelkreuz bleiben bei mir die Täfelchen schön im Koffer(am Quad). Sicher ist sicher,den mancher Förster hat die Nase schon voll von den Bikern.

    Kommt wahrscheinlich von den Negativ Beispielen. :nah:

  • Bei Endurotouren habe ich nur positive Erfahrungen mit Förstern und Bauern gemacht...nur 1 mal gabs ne Ermahnung wegen befahren eines Privatwegs.
    Leichtes Offroad macht schon Spaß !
    Ich hätte mal fast nen Hund mit der Frau erwischt, weil ich mit richtig Schwung aus dem Wald kam(bischen gesprungen). Ich war extra vorher gucken, da hatte ich aber noch keinen gesehen. Ist gut gegangen und die Dame mußte sogar lachen. Hat sich wohl auch erschreckt und das Quad gefiel ihr anscheinend ^^

  • Hallo,

    ich fahre gerne mal, ALLEINE, abseits. Die richtige Gegend (tiefstes Sauerland) habe ich auch dafür.

    Also gilt:
    ohne Allrad kannst du nicht leise, und wirklich vorankommen. Ich habe mal zufällig erlebt, wie so
    ein hintengetriebener, mit Mordsradau und ohne einen Meter zu gewinnen, die Gegend beackerte.
    Solche Flurschädler sollten auf der Strasse bleiben, oder in extra ausgewiesenen...und so weiter.

    Wenn ich von der Bahn abweiche, dann nie morgens oder abends; dann sind die Grünen unterwegs,
    und ich habe in 3 Jahren nur einmal einen von der Sorte mit gefährlich hohem Doppellauf erlebt. :(

    Schon mulmig, so'n Doppellauf.

    Woran ich suche, und wo's wirklich Spass macht, sind Treckerspuren von den wirklich grossen Dingern,
    die bei uns überall in den Wäldern zu finden sind. Durch so eine Schneise schaffen's nur wenige. Und
    man nervt nicht, macht nix kaputt und hat trotzdem den "Kick". Spaziergänger gibt's in so einem Dreck
    auch nicht.

    Also nochmal, es ist wohl verboten, die Strafen kenne ich nicht und ohne Allrad...also lasst es, wenn
    ihr euch nicht auskennt.

    Bin vor ein paar Tagen noch durch unseren Tunnel gefahren:
    Richtig gruselig. Demnächst soll das 800 Meter lange Stück für den Fahrradverkehr frei gegeben werden.
    Tolle Idee, finde ich. Wenn man mitten stehen bleibt, ist es stockdunkel, aber der Windzug orgelt einem um
    die Ohren. Herrlich. Werde demnächst mal einen Link einstellen. Vielleicht fährt ja auch einer Fahrrad?

    Hier noch ein Bildchen vom 1903 gebauten Tunnel.

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  • Hab ich mal so gefunden Hi
    Werde mal Feld Wald und Wiesenwege meiden, wäre nämlich fast der Preis für mein geplantes "Neues" DS-450 Hi Hi :p

    Forstbeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. In dem Zusammenhang besitzen sie einige Rechte zur Durchführung von Ermittlungen.
    Zusätzlich nimmt die Forstbehörde auch einige polizeirechtliche Aufgaben wahr, unterscheidet sich leicht je nach Bundesland. Das Recht (bzw. Pflicht) zur Identitätsfeststellung gehört nunmal zur Ausübung dazu.

    Also: Ja, man muß dem Forstbeamten den Ausweis etc. zeigen.

    Was die Höhe der Ordnungswiedrigkeit angeht: guckt in das jeweilige Naturschutzgesetz, Waldgesetz, Forstgesetz etc. des entsprechenden Bundeslandes. Da stehen meist Höchstbeträge im fünfstelligen Bereich.

    In Bayern kostet das bis zu 10.000€ und das ist in anderen Bundesländern nicht anders, vielleicht etwas weniger oder auch mehr.
    Naturschutzgesetz Bayern
    Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer in den Fällen des Absatzes 2 Nrn. 1, 2, 4, 5, 6, 7 Buchst. a fahrlässig handelt.
    (4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
    1. entgegen Art. 25 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb von Straßen und Wegen reitet,
    2. auf Privatwegen (dazu gehören auch Staat oder Stadteigene) in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt.

  • Hi,

    also ich war auch schon mit meiner TGB abseits der Wege :biggrin: In Kreis Bergheim war ich im alten Tagebau, mit Feldwegen und Wälder, bis jetzt wurde ich gesehen und zu mir hat keiner Was gesagt.

    In der Eifel bei meinen Elter zu besucht, war ich auch durcht Wälder u Felder, wurde von Bauer und Förster gesehen, ein Bauer hat mich nur gefragt "war dat Ding bringt" usw. bis jetzt also ohne ärger :)

    ich denke mal solange man auf dem Feldweg bleibt und nicht gerade das frisch gesätes Feld bzw. Wald durchpflügt dürfte eigentlich nichts passieren...........

  • ein soundfile wäre bei dem tunnel angesagt ;)
    g, Sushiman

    ...es ist verboten toten Koyoten die Nüsse zu verknoten... :P

  • Hallo Leute

    Also ich komme aus Mittelfranken also bei uns ist es so da wo kein Schild steht diese (Land und Forstfahrzeuge frei) und irgend ein Bauer zeigt dich an wurde ich bis jetzt immmer aufs Revier geladen mußte meine Sicht der Dinge erzählen und drei bis vier Wochen später ist dann ein Schreiben gekommen das Verfahren eingestellt wird wegen geringfügigkeit.Ich hatte schon fünf mal das vergnügen.also bis jetzt hatte Glück wollen wir es hoffen das es so bleibt.


    Gruß King Quad 700


    No Quad/No Fun

  • Wenn mich hier einer anzeigen würde dann nur einer von diesen ganzen rentnern die den ganzen tag mit ihrem pajero mit 0,000065iger schrittgeschwindigkeit (ohne befugnis) durch den wald fahren und meinen sie wächter des waldes die sich den ganzen tag über alles aufregen. hat mich doch letztens einer gefragt als ich mir gerade den schlamm von der brille gekratzt hab was ich den hier verloren hätte. ich sach das gleich wie sie was. da bekommt er kurze schnappatmung machts fenster hoch und fährt. Spinner. aber naja.

    aber wer im schlachthaus sitzt sollte ja bekanntlich nicht mit schweinen werfen. eine anzeige und ich nehme sie alle mit!

  • Wenn mich hier einer anzeigen würde dann nur einer von diesen ganzen rentnern die den ganzen tag mit ihrem pajero mit 0,000065iger schrittgeschwindigkeit (ohne befugnis) durch den wald fahren und meinen sie wächter des waldes die sich den ganzen tag über alles aufregen. hat mich doch letztens einer gefragt als ich mir gerade den schlamm von der brille gekratzt hab was ich den hier verloren hätte. ich sach das gleich wie sie was. da bekommt er kurze schnappatmung machts fenster hoch und fährt. Spinner. aber naja.

    aber wer im schlachthaus sitzt sollte ja bekanntlich nicht mit schweinen werfen. eine anzeige und ich nehme sie alle mit!

    Egal ob Schilder oder keine Schilder !!!!!!! (na dann viel Spass!!)
    In Bayern kostet das bis zu 10.000€ und das ist in anderen Bundesländern nicht anders, vielleicht etwas weniger oder auch mehr.
    Naturschutzgesetz Bayern
    Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer in den Fällen des Absatzes 2 Nrn. 1, 2, 4, 5, 6, 7 Buchst. a fahrlässig handelt.
    (4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
    1. entgegen Art. 25 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb von Straßen und Wegen reitet,
    2. auf Privatwegen (dazu gehören auch Staat oder Stadteigene) in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt.