Was passiert wenn man erwischt wird?

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  • hallo,

    weiss jemand was passiert wenn man im wald unterwegs ist und vom fürster bzw. von den grünen freunden erwischt wird?
    bisher konnte ich mich immer gut rausreden und konnte "ungeschoren" den wald auf direkten weg verlassen.
    aber was passiert wenn ich mal auf jemand treffe der nicht mit sich reden lässt?

    hat hier schon jemand erfahrung damit gemacht?

    gruß

    ** EDIT **

    den tippfehler in der überschrift dürft ihr behalten

    Das Leben ist scheisse, aber die Grafik ist geil! :confuseed:

  • Hallo,
    die Herren im Loden warten schon auf dich :Knarre:- Pech, wenn du mit einem Wildschwein verwechselt wirst:lauegh:
    Solltest du dich mit der Staatsmacht konfrontiert sehen, brauchst du viel Glück und eine überzeugende Ausrede. Solltest du dich allerdings im Wald ausgetobt haben und dabei beide Nummernschilder "verloren" haben, wirds richtig eng :Guillotine_anim:.

  • kann zur anzeige gebracht werden da du ja unerlaubt fremdes gelände betreten hat.
    70 oder 75 euro....
    sollte man dir dann noch eine beschädigung oder umweltverschmutzung nachweisen können..... wird esnoch viel viel teurer
    kommt immer draufann was der anzeigenerstatter daraus macht

    grüße

    andré
    _________________________________________________________________________________
    Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute!
    Seht euch an, wohin uns die vernünftigen gebracht haben.
    G.B. Shaw

    Jede Wahrheit durchläuft drei Stufen:
    Erst erscheint sie lächerlich, dann wird sie bekämpft, schließlich ist sie selbstverständlich.
    A. Schopenhauer

  • lool
    na grunzen tut mein mxer noch nicht. :biggrin:
    aber was passiert dann? fahrverbot ? geldstrafe?

    gehen wir mal davon aus die nummerschilder sind so fest das sie nich abgehen können
    weil irgendwie muss ich ja in den wald kommen.
    .
    .
    EDIT by system: (autom. Beitragszusammenführung) :
    .
    .

    Zitat von bringtmirnix;66472

    kann zur anzeige gebracht werden da du ja unerlaubt fremdes gelände betreten hat.
    70 oder 75 euro....
    sollte man dir dann noch eine beschädigung oder umweltverschmutzung nachweisen können..... wird esnoch viel viel teurer
    kommt immer draufann was der anzeigenerstatter daraus macht




    ah okay.. das is doch mal ne ansage:frown: also weiterhin hoffen das alles gut geht.

    danke für die antwort :notworthy:

    Das Leben ist scheisse, aber die Grafik ist geil! :confuseed:

  • Hallo nochmal,
    diesmal ohne Spass. Es kommt immer darauf an, wo du erwischt wirst (Privatwald, Staatsforst, befestigter Weg, Naturschutzgebiet usw.), wer dich erwischt (Polizei, Revierförster), wie du dich verhältst (pampig zum schlechtgelaunten Polizeibeamten?).
    Du kannst generell mit allem rechnen, vom erhobenen Zeigefinger bis zum Fahrverbot. Es kommt immer auf den speziellen Fall und den Kläger an. Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.
    Ich weiß, das du damit den Preis eines Waldausflugs nicht kalkulieren kannst - ich wÜrde solche Trips bis auf kurze Ausritte ins Grüne vermeiden.

    Gruß Rappenreiter

  • Ich würd´s auch nicht unbedingt riskieren.
    Kann ´ne Geldstrafe nach sich zieh´n wofür Du schon ein feines Quad bekommst!:chatterbox:

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  • Doch !
    Ich fahre Feld-/Waldwege und ab und zu auch mal um ne Schranke rum oder einen Landwirtschafts-/Forstweg...und habe vorher schon ne Ausrede parat, falls ich angehalten werde.
    Mein Gott, es gibt schlimmere Verkehrsvergehen (Alkohol am Steuer, Drängeln auf der Autobahn, usw.)

  • Zitat von own_real;66616

    okay ...
    fahrt ihr nicht mal mit euren quads abseits der strasse?

    Hallo nochmal,
    Ich möchte meine bisherigen Antworten nochmals ergänzen. Ich fahre gerne mal abseits der Straße, aber meine MXU ist nicht gerade für Gelände gebaut, ein Stoppelfeld oder eine gemähte Wiese darf es schon mal sein. Ich muß nur immer beachten, daß hier in BW landestypische Besonderheiten gelten, so gibt es z. B. hier im Ort einen sehr motivierten Feldschütz (Flurschütz), der gerade solche Ausritte verhindern soll.

    Selbst mit dem Fahrrad gibt es bei uns Regeln, die mich kopfschütteln lassen:
    "Auf Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden, Wegen mit weniger als zwei Metern Breite, auf unbefestigtenTrassen, sowie abseits der befestigten Wege ist das Radfahren im Wald nicht gestattet. Gesetzesgrundlage: § 37 und § 83 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg".

    Vor Kurzem lief zudem hier in der Gegend eine kleine Kampagne gegen Quadfahrer, die ihre Fahrzeuge angeblich zur Wilderei nutzen, Diskussionen über wirksame (???) Sperrmaßnahmen waren die Folge, dazu verstärkte Polizeikontrollen, durch die örtliche Topografie am Rande der Alb gibt es hierbei leider nur eingeschränkte "Ausweichmöglichkeiten".

    Wie du siehst habe ich gute Gründe, vor einer Fahrt ins Grüne zu warnen - es ist dir natürlich selbst überlassen, wievie Gelände du im Interesse deiner Kasse bzw. deines Führerscheins riskieren willst.

    Ein schönes Wochenende wünscht Rappenreiter :daumen5:

  • Zitat von Rappenreiter;66623

    Hallo nochmal,
    .... aber meine MXU ist nicht gerade für Gelände gebaut


    Du täuscht dich in der "Kleinen".
    Bin gestern mal über eine 4x4 Offroad Strecke gefahren und muss sagen, wo die 350er Raptor meines Kollegen hinkam, hatte ich mit der MXU auch keine größeren Probleme...ok, die Straßenreifen waren ein Knackpunkt aber sonst...:klatsch_2:
    Einmal mussten wir kurz "querfeldein" wegen :busted_cop: auch hier, super Durchzug :pfeifer:

  • Zitat von Mde;66628

    Du täuscht dich in der "Kleinen".
    Bin gestern mal über eine 4x4 Offroad Strecke gefahren und muss sagen, wo die 350er Raptor meines Kollegen hinkam, hatte ich mit der MXU auch keine größeren Probleme...ok, die Straßenreifen waren ein Knackpunkt aber sonst...:klatsch_2:
    Einmal mussten wir kurz "querfeldein" wegen :busted_cop: auch hier, super Durchzug :pfeifer:


    Ich gib dir ja Recht - zumindestens teilweise. Reifen: Kenda Streetracer, da wird eine nasse Wiese mit Steigungen schon zur Herausforderung wenn du keine Wühlspuren hinterlassen willst. Bei mehr als 4 Zentnern Trockengewicht solltest du im Gelände auch kein allzu sentimentales Verhältnis zur MXU und ihrem Fahrwerk haben. Aber wie du schreibst, sie beißt sich erstaunlich gut durch grobes Gelände, wenn es trocken ist.

  • Also ich hab euch hier im Anhang mal den aktuellen, kompletten Bußgeldkatalog hochgeladen.

    Schaut dort mal unter der Nummer 141154.

    Zitat

    141154 Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). ( B - 1 ) 10,00
    § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140 BKat

    Kostet 10 Euro.


    Und hier noch mal ein paar Tips aus nem andren Forum zum Fahren auf solchen "halblegalen" Wegen:

    http://www.quadler.com/showthread.php?p=3236

    Hoffe, ich konnte weng helfen.

    Gruß 2Kalt4you?