Umweltzone

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  • Hi, ich wollte mal fragen wie das mit der Umweltzone aussieht ?! ... darf man da einfach durch fahren ?! ... gibt für quads auch plaketten ? z.b bei einer YFM 350 oder 700 ... wie ist das da mit den abgasen ?!

  • Ich habe ein Quad / Trike – benötige ich auch eine Plakette?

    Das kommt darauf an, als was es zugelassen wurde. Die meisten Quads und Trikes sind als "Motorrad" geschlüsselt und damit von der Verordnung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt. Das Gleiche gilt für Zulassungen als land- und forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen. Quads und Trikes mit einer PKW-Zulassung sind jedoch von der Verordnung betroffen. Für die Zuteilung der Plakette ist die Schadstoffverschlüsselung (Stelle 5 u.6 der Schlüsselnummer zu 1 im alten Fahrzeugschein bzw. Feld 14.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1) ausschlaggebend. Die entsprechenden Schlüsselnummern können Sie dieser Tabelle (PDF) entnehmen.

    okeee hab was gefunden... ähm stimmt das ?!

  • Keine Ahnung ob das richtig ist was du gefunden hast...

    Kann mir aber nicht Vorstellen das so eine Plakette ans Quad muss. Wenn die sowas einführen würden, denke ich das wir mit einem Zusätzlichen Schreiben in den Papieren rumfahren müssten und das Schreiben dann bei Kontrollen vorzeigen müssten...

    Und wenn mit Plakette, wie? Denn wenn du dir die Dinger mal anschaust, die haben die Klebeseite vorne... Mein Mäxxchen hat keine Scheibe wo die Plakette dran könnte.

    :flatto-hallo:Dieses ist :meinemeinung: ,es muss nicht deine sein, aber bitte :respect1:

    Maxxer 300

  • ja gut ... hast recht so weit ich weiß benötigen Motorräder ja auch keine plakette ... leider gibt bei uns jedemenge diese absolut dämlichen "Umweltzonen" ... und nachher fahr ich da einfach durch und irgend wann kommt ein grünes männchen(oder frauchen) und sagt wo ist die Umweltplakette ?!

  • Zitat

    Nein
    Quads brauchen diesen Aufkleber nicht, sie bekommen ja auch keine Plakette für die AU.

    stimmt nicht, ich habe eine AU Plakette an dem vorderen Nummernschild.
    Haben uns letztens schon am Haus Scheppen darüber kaputgelacht, denn so wie mir einige erklärten gibt es sowas nicht.
    Ob ich der /das einzige nin kann ich dir nicht sagen, genausowenig ob der Händler das verursacht hat oder da nur einer bei der Zulassungsstelle geschlafen hat. Ich habe mein Quad ja zugelassen bekommen.

    Gruß Frank

    Fahr nicht schneller als dein Schutzengel fliegen kann !

  • Hallo, ich hab da mal kurz nachgegoogelt und bin zur Frage Umweltzone bei dekra.de auf folgenden Artikel gestoßen, der recht aktuell (2007) ist und anderen Aussagen teilweise widerspricht:

    Das für Quads relevante habe ich in rot gestellt

    Umweltzonen reduzieren Feinstaub
    Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten

    Externer Inhalt www.dekra.de
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    Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelung ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. Die ersten Umweltzonen wurden zu Beginn des Jahres 2008 eingerichtet. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.
    Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Die Umsetzung der Verordnung soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesondere zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
    Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

    • Mobile Maschinen und Geräte
    • Arbeitsmaschinen
    • 2- und 3-rädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte 4-rädrige Fahrzeuge (Quads).
    • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (wie Traktoren).
    • Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis).
    • Historische Fahrzeuge mit H- oder 07-Kennzeichen und ausländische Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen.

    Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen Umweltzone eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden.