Lof/Zugm/Ackerschlepper

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  • Hey
    habe an euch mal eine frage.
    Ich fahre eine polaris predator 500ccm 50 Ps.
    im meinen fahrzeugschein steht 28Kw höchstgeschwindikeit 60Kmh
    ist aber im schein als Lof.Zugm.Ackerschlepper eingetragen.
    ------------------------------------------------------------------------
    heist Lof.Zugm.Ackerschlepper nicht =Offene Leistung :?:

  • ja offene leistung... allerdings nicht freie geschwindigkeit.

    :00020069:

    aber mal im ernst... ich hab im schein 60km/h bei offroad pneus eingetragen. hast du da was überlesen?

  • warscheinlich einfach...

    als landmaschiene ,egal ob lof oder zm, darfst du nicht auf die autobahn. eigendlich müsste da sogar 59km/h stehen.
    darum hast du wohl die geschwindigkeitsbeschränkung. das ist oftmals abhängig davon welcher tüv prüfer die eintragungen gemacht hat...

  • warscheinlich einfach...

    als landmaschiene ,egal ob lof oder zm, darfst du nicht auf die autobahn. eigendlich müsste da sogar 59km/h stehen.
    darum hast du wohl die geschwindigkeitsbeschränkung. das ist oftmals abhängig davon welcher tüv prüfer die eintragungen gemacht hat...

    Soweit ich es weiss, kommt es drauf an, welcher Geschwindigkeitsindex damals auf den Reifen stand, wo die Abnahme gemacht wurde. Diese wird dann übernommen.

    Wenn ein Trecker schneller als 60 fährt, dann darf der doch auf die Autobahn oder nicht?

    Gruß
    Kai

    "We ride together, we die together. Bad Boys for life."

  • nein 62 kmh....


    aber freu dich... die cectek hatten (oder haben heute noch???) als vkp auch nur eine 60 kmh zulassung... als die ersten ausgeliefert wurden gab das ein riesen schock.... ein teures quad was nicht auf die bab durfte... erst lof hat da abhilfe geschaffen

    grüße

    andré
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  • Das Spielchen kenne ich.

    Ich hatte LOF + 39 kw im Schein und ne Gaswegbegrenzung wegen der 80km/h Höchstgeschwindigkeit.
    Lag an den Reifen ohne Geschwindigkeit Index.

    Du brauchst jetzt nen Händler und Tüver der einfach mal Plan hat und dir das mit anderen reifen austrägt

    Ich habe jetzt 122 km/h im Schien und das sogar bei Serienbereifung :)

  • [size=small]Es gibt in der Haupsache 3 Zulassungsarten für Quads und ATV´s.
    Diese sind:


    LVKP: Leichtes Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung
    Fahrzeuge bis 50ccm und 45 KM/H. Wie Mokick zulassungsfrei mit Betriebserlaubnis.
    Fahrerlaubnis: Klasse S ab 16 Jahre. Klasse 3 oder B.


    VKP: Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung
    Fahrzeuge ab 51ccm und mehr wie 45 KM/H. Zulassungspflichtig. AU und HU pflichtig.

    Leistung
    max. 15KW. Modelle mit mehr als 15KW sind gedrosselt auf 15KW und auch
    damit eingetragen. Sie dürfen nur für Wettbewerbszwecke entdrosselt
    werden.
    Fahrerlaubnis: Klasse 3 oder B.


    ZM: LOF (Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine)

    Keine Vorgaben über Hubraum, Leistung oder Geschwindigkeit.
    Zulassungspflichtig. HU pflichtig. Keine AU notwendig.
    Keine Leistungs-oder Geschwindigkeitsbegrenzung eingetragen.
    Fahrerlaubnis: Klasse 3 oder B.
    Ab 16 Jahre möglich mit Klasse T. Dann wird das Fahrzeug auf 40 KM/H gedrosselt.


    http://www.four-tec.de/index.php?idcatside=55
    [/size]