LOf Zulassung sagt was genau aus?

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  • Hallo,

    Hier liegt das Problem - die Aufzählung ist abschließend.

    Die Lesart ist nicht: weil nicht erwähnt = nicht geregelt; sondern weil nicht erwähnt = nicht zugelassen.

    Da teile ich deine Meinung nicht. Da steht:

    (2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.

    Deiner Interpretation folgend hätte man Satz 1 einfach weglassen können weil nicht erwähnt = nicht zugelassen.

    Wenn da ausdrücklich steht, dass es durch dieses Gesetz nicht geregelt wird, gibt es weder eine Erlaubnis noch ein Verbot, der Hinweis läßt aber vermuten, dass es an anderer Stelle eine Regelung gibt.

    Gruss

    Frido

  • Ich fahre hier durch die Wälder und benutze dort Wege, ob die nun befestigt oder naturbefestigt sind, k.a.

    Wie ich es schon mehrmals erwähnt habe, Niedersachsen hat Verkehrsschilder überall stehen. Stehen keine, dann fahre ich da.

    Andere Bundesländer halten das eben anders und das die Freistaaten ihre ganz eigene Suppe kochen war ja sowieso klar.

    DQF-Treffen :squad2: 2022

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  • Also wenn ich damit NUR auf gewöhnlichen Straßen fahren darf, dann kann ich mir auch ein Auto kaufen.... :rolleyes:

    Macht aber deutlich weniger Spass...

    Nicht zwangsläufig. Kommt immer darauf an, wie schnell man unterwegs ist und wieviel Fliegen man mit den Zähnen fängt. ;)

  • Also wenn ich damit NUR auf gewöhnlichen Straßen fahren darf, dann kann ich mir auch ein Auto kaufen.... :rolleyes:

    Macht aber deutlich weniger Spass...

    Ich habe nicht mal das Verlangen mit meinem Ofen durch den Wald zu Hämmern.

    Wenn ich sowas will mach ich bei einer Offroad-Tour mit wo man ein Quad/Atv gestellt bekommt.

    Da kann ich sagen nach mir die Sinflut wenn was zu bruch geht ohne meine schult. Bei meinem hätte ich Angst und ich muss das aus eigener Tasche bezahlen.

    Soll jetzt nicht heissen, das ich Fahre wie ein Harakiri schon garnicht mit fremden Eigentum.

    Ausserdem kann meiner nur Strasse

    Ein Quad das nicht Fährt ist nix wert ;(

  • Ich habe nicht mal das Verlangen mit meinem Ofen durch den Wald zu Hämmern.

    Wenn ich sowas will mach ich bei einer Offroad-Tour mit wo man ein Quad/Atv gestellt bekommt.

    Da kann ich sagen nach mir die Sinflut wenn was zu bruch geht ohne meine schult. Bei meinem hätte ich Angst und ich muss das aus eigener Tasche bezahlen.

    Soll jetzt nicht heissen, das ich Fahre wie ein Harakiri schon garnicht mit fremden Eigentum.

    Ausserdem kann meiner nur Strasse

    Ich passe auf meine auch auf, aber Gelände is schon auch dabei... Nicht so extrem, wie manche es machen und ihre Maschine im Schlammloch versenken, aber doch schon mit dem Auto nicht befahrbare Abschitte...

    Allzeit gute Fahrt aus der Oberpfalz :7_14_5:

  • Du bist im falschen Paragraphen.

    Im Paragraph 23 ist das geklärt

    (3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das Reiten.

    Das ist eine abschließende Aufzählung: Begehen, Befahren im Sinne der § 25 und das Reiten, mehr nicht.

    Das Gesetz immer im Ganzen betrachten. Sorry, ich habe mir das nicht ausgedacht ?(

    der Baer

    Der Dank des Vaterland's ist dir gewiss. Er wird dir ewig hinterher schleichen, dich doch nie erreichen!