Hallo,
Hier liegt das Problem - die Aufzählung ist abschließend.
Die Lesart ist nicht: weil nicht erwähnt = nicht geregelt; sondern weil nicht erwähnt = nicht zugelassen.
Da teile ich deine Meinung nicht. Da steht:
(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.
Deiner Interpretation folgend hätte man Satz 1 einfach weglassen können weil nicht erwähnt = nicht zugelassen.
Wenn da ausdrücklich steht, dass es durch dieses Gesetz nicht geregelt wird, gibt es weder eine Erlaubnis noch ein Verbot, der Hinweis läßt aber vermuten, dass es an anderer Stelle eine Regelung gibt.
Gruss
Frido