Aktuelles zur neuen EU-Richtlinie für Quads und ATVs - 2016-10-04

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  • Ach wir haben ja jetzt 2017 und die neuen Regelungen treten in Kraft :facepalm: Das habe ich gerade verschwitzt.

    Gruß Eric

    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Kymco verlangte bisher zB bei einem 450er maxxer 500€ Aufpreis für LOF.
    maxxer 450

    Da das Teil aber trotz LOF nur eine vmax von 87 hatte, müsste man doch nun mit der VKP mit offener Leistung fahren dürfen und sich den Aufpreis sparen. Die Anhängerkupplung brauchen je nur wenige.

    Ähnlich dürfte es beim fast baugleichen ArcticCat XC450 aussehen.

  • Den Artikel kannte ich, Danke. Dachte es gibt auch schon Infos was mit bereits angemeldeten VKP's zwecks Umschreibung ist. Was da alles benötigt wird und was dann gemacht werden muss.
    Die 90 km/h sind zwar nicht schön, wäre für mich aber erstmal zweitrangig. Denn die LOF Zulassung für meine LTR wird wohl doch etwas schwierig werden trotz VKP.

  • Für die neue Regelung braucht ihr aber an der Hinterachse ein offenes Differenzial.
    Kann natürlich auch sperrbar sein wie an der Vorderachse an einem atv.

    Dann war da noch irgendetwas mit dem Abgas. Alt Euro 2 und für 2017 Euro 4. oder so ähnlich.
    Dafür braucht ihr auch einen Nachweis.

    Ich bin auch gegen rasen auf Autobahnen :peter:
    Denn..............................Wer soll das denn alles mähen :meinemeinung:

  • Mal doof gefragt......
    Was ist denn wenn ich mir jetzt ne Exxet mit nem 1000er Motor bauen lasse.
    Dann brauch ich ja eigentlich nur den 1. und 2. Gang für 90 km/h. :grin:

  • Das sehe ich ein wenig anders Jumbo, die neuen Gesetze gelten für alle Quads, die neu zugelassen werden sollen. Das heißt, wenn ein Quad auch schon älter ist, aber vorher noch nicht zugelassen war, kann ich das heute nicht mehr anmelden ( oder wenn es längere Zeit laut Strassenverkehrordnung zwischenzeitlich über 1 Jahr nicht angemeldet war ). Aber mal für alle die es betrifft ein kleines Schupfloch : Wenn die so auf ein Gewerbe bestehen ; ist doch kein Problem. Beispiel :
    Ich melde ein Kleintransportunternehmen an ( kann jeder ) , die Anmeldung kostet ca. 25 €
    Habe aber natürlich keine Aufträge ( Pech ) , nach 2 Jahren kommt das Finanzamt und sagt Liebhabereibetrieb ( kein Problem denn ich hab meine Kuh ja auch nie steuerlich abgesetzt ), so hab ich mein Gewerbe, kann meine Kuh offiziell anmelden und mit keiner Behörde mehr was zu tun, weil es ein Liebhabereibetrieb ist. Und für alle die sich Sorgen machen, was während der ersten zwei Jahre passiert, keine Panik, keine Einnahmen- keine Ausgaben an Berufsverbänden etc.