Ach wir haben ja jetzt 2017 und die neuen Regelungen treten in Kraft
Das habe ich gerade verschwitzt.
Aktuelles zur neuen EU-Richtlinie für Quads und ATVs - 2016-10-04
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Kymco verlangte bisher zB bei einem 450er maxxer 500€ Aufpreis für LOF.
maxxer 450Da das Teil aber trotz LOF nur eine vmax von 87 hatte, müsste man doch nun mit der VKP mit offener Leistung fahren dürfen und sich den Aufpreis sparen. Die Anhängerkupplung brauchen je nur wenige.
Ähnlich dürfte es beim fast baugleichen ArcticCat XC450 aussehen.
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Wo habt ihr die Infos denn her mit VKP und offener Leistung? Ich bin nämlich gerade dabei irgendwie ne LOF Zulassung zu bekommen und könnte mir das geeiere dann sparen.
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http://www.quadwelt.de/2016/11/cf-moto-gut-aufgestellt/
http://www.cf-moto.eu/index.php/news…uestet-601.htmlhttp://www.automagazin.at/neue-eu-richtl…er-profitieren/
Aber bedenken: es sind dann vmax 90kmh!!
Ob das für Dich ok ist, musste selbst wissen. -
@Morewood
Bis jetzt bleibt für die LoF-Zulassung alles beim Alten, offene Leistung und offene Vmax. -
Den Artikel kannte ich, Danke. Dachte es gibt auch schon Infos was mit bereits angemeldeten VKP's zwecks Umschreibung ist. Was da alles benötigt wird und was dann gemacht werden muss.
Die 90 km/h sind zwar nicht schön, wäre für mich aber erstmal zweitrangig. Denn die LOF Zulassung für meine LTR wird wohl doch etwas schwierig werden trotz VKP. -
Für die neue Regelung braucht ihr aber an der Hinterachse ein offenes Differenzial.
Kann natürlich auch sperrbar sein wie an der Vorderachse an einem atv.Dann war da noch irgendetwas mit dem Abgas. Alt Euro 2 und für 2017 Euro 4. oder so ähnlich.
Dafür braucht ihr auch einen Nachweis. -
Mal doof gefragt......
Was ist denn wenn ich mir jetzt ne Exxet mit nem 1000er Motor bauen lasse.
Dann brauch ich ja eigentlich nur den 1. und 2. Gang für 90 km/h.
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Nee. Mit LoF kannste getrost die restlichen 4 Gänge durchschalten bis nix mehr geht, noch gibt's das ja. Mit Starrachse.
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die neuen richtlinien betreffen , meines wissens , nur neuentwicklungen. alles was bisher gebaut wurde wird auch weiterhin so gebaut
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Das sehe ich ein wenig anders Jumbo, die neuen Gesetze gelten für alle Quads, die neu zugelassen werden sollen. Das heißt, wenn ein Quad auch schon älter ist, aber vorher noch nicht zugelassen war, kann ich das heute nicht mehr anmelden ( oder wenn es längere Zeit laut Strassenverkehrordnung zwischenzeitlich über 1 Jahr nicht angemeldet war ). Aber mal für alle die es betrifft ein kleines Schupfloch : Wenn die so auf ein Gewerbe bestehen ; ist doch kein Problem. Beispiel :
Ich melde ein Kleintransportunternehmen an ( kann jeder ) , die Anmeldung kostet ca. 25 €
Habe aber natürlich keine Aufträge ( Pech ) , nach 2 Jahren kommt das Finanzamt und sagt Liebhabereibetrieb ( kein Problem denn ich hab meine Kuh ja auch nie steuerlich abgesetzt ), so hab ich mein Gewerbe, kann meine Kuh offiziell anmelden und mit keiner Behörde mehr was zu tun, weil es ein Liebhabereibetrieb ist. Und für alle die sich Sorgen machen, was während der ersten zwei Jahre passiert, keine Panik, keine Einnahmen- keine Ausgaben an Berufsverbänden etc. -