Nachdem mein 28x20 cm "Kuchenblech" vor 14 Tagen an den Halteschrauben rausgebrochen ist und ich ohnehin vom Saisonkennzeichen zum ganzjährigen Kennzeichen umsteigen wollte, musste ich mich heute auch mit unserer Zulassungsstelle bezüglich der Kennzeichen-Größe auseinandersetzen.
Wie zu erwarten war, erhielt ich von den Sachbearbeitern die Antwort, dass es für mein Fahrzeug kein kleineres Kennzeichen gibt, da man dort keinen Unterschied mache, ob ein Quad VKP oder LoF zugelassen ist. Als ich dann eine E-Mail, vom thüringischen Verkehrsministerium vorlegte, in dem das Ministerium im November 2012 allen Zulassungsstellen mitteilte, dass 24x13cm Kennzeichen für LoF Quads seit dem 1.11.2012 zulässig sind und nach der Rechtsgrundlage fragte, warum unser Landkreis in Brandenburg die Zuteilung verweigert, wurde ich an den Leiter der Zulassungsstelle verwiesen. (Die E-Mail hatte jemand mal im Kymco Forum online gestellt)
Als ich dem Leiter der Zulassungsstelle die besagte E-Mail zusendete und um eine Stellungnahme bzgl. der Rechtsgrundlage der aktuellen Praxis meines Landkreises bat, kam überraschender Weise auch prompt eine fundierte Antwort zurück, die zusätzlich in CC an den Landrat und alle Mitarbeiter der Zulassungsstelle gesendet wurde!
Darin teilte mir der Leiter mit, dass die E-Mail aus 2012 vom Thüringischen Verkehrsministerium zwar korrekt sei, jedoch zwischenzeitlich wieder Änderungen eingeführt wurden, die eine Herausgabe der verkleinerten Kennzeichen untersagten. Er bezog sich hierbei auch auf die entsprechenden Vorschriften und Paragraphen, teilte mir am Ende jedoch mit, dass mit der letzten Gesetzesänderung nun wieder verkleinerte Kennzeichen für LoF Quads zugelassen sind und er meinem Wunsch nach einem 24x13cm Kennzeichen entsprechen kann.
Kurzum: Die kleinen Kennzeichen sind gerade beauftragt worden und ich bin Happy! ![]()
